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Titel
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Ausführung von Maschinenbohrungen mit 30 m bis 70 m Bohrtiefe
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VergabeverfahrenAnwendung eines Prüfungssystems mit Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberHHAG Hamburger Hochbahn AG
Steinstr. 20
20095 Hamburg
AusführungsortDE-20095 Hamburg
Frist11.08.2017
TED Nr.255626-2017
Beschreibung

Abschnitt I:

 

I.1) Hamburger Hochbahn AG

Steinstraße 20

20095 Hamburg

Fax: +49 403288814152

 

E-Mail: uwe.kirsten@hochbahn.de

Internet: www.hochbahn.de/ausschreibungen

 

I.2) Haupttätigkeit(en) Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

 

I.3) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

 

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

 

II.1) Beschreibung

 

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Bohrungen und Sondierungen für Baugrundaufschlüsse im Zusammenhang mit der Erweiterung des Hamburger U-Bahn- und Schnellbahn-Netzes.

 

II.2 Art des Auftrages

 

Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 27

 

II.3) Beschreibung der Bauleistungen, Dienstleistungen oder Waren, die durch ein Prüfungssystem beschafft werden sollen: Ausführung von Maschinenbohrungen mit 30 m bis 70 m Bohrtiefe mit begleitenden Kleinbohrungen bis ca. 16 m Bohrtiefe, Rammsondierungen mit leichter Rammsonde, Drucksondierungen bis zur Endlast des Gerätes und Ausbau von Bohrungen als Grundwassermessstellen.

 

II.4) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 45122000 Beschreibung: Aufschlussbohrungen.

 

II.5) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein

 

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

 

III.1) Teilnahmebedingungen

 

III.1.1) Qualifizierung für das System: Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen: 1. Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (Ausschlusskriterium); 2. Nachweis über die Eintragung in das Gewerbezentralregister. Unternehmen können ausgeschlossen werden, sofern eine Eintragung vorhanden ist, die deren Eignung oder Zuverlässigkeit in Frage stellt (fakultatives Ausschlusskriterium); 3. Nachweis, dass das Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (Ausschlusskriterium); 4. Nachweis, dass das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist (Ausschlusskriterium); 5. Erklärung des Unternehmens, ob Ausschlussgründe gemäß §123 oder §124 GWB vorliegen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB nachgewiesen wird. Bei Ausschlussgründen gemäß §124 GWB wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt. (fakultatives Ausschlusskriterium); 6. Nachweis einer bestehenden marktüblichen Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 000 000 EUR pro Schadensfall. Ausschluss, wenn dieser Nachweis nicht erbracht wird (Ausschlusskriterium) 7. Angabe des Umsatzes des Unternehmens für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren; 8. Auflistung von vergleichbaren Leistungen (Referenzliste). Der Bewerber muss hierbei Erfahrungen beim Abteufen von Aufschlussbohrungen im innerstädtischen Bereich in den in Norddeutschland verbreiteten oder vergleichbaren Böden (siehe Ziffer 9.) nachweisen (Ausschlusskriterium). Diese Erfahrungen sind durch mindestens drei entsprechende Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren mit Benennung des jeweiligen Auftragsvolumens und Auftraggebers zu belegen. 9. Beschreibung und Auflistung des Geräteparks und Ausstattung. Es müssen mindestens 3 Bohrgeräte für verrohrte konventionelle Trockenbohrungen nach DIN EN 22475-1 mit Gewinnung von gestört entnommenen Bodenproben, ungestörten Proben und kontinuierlichen Rammkernstrecken, die in den norddeutschen Böden (Sande, Geschiebemergel, Beckenschluff, Lauenburger Ton, Glimmerton) sicher Bohrtiefen von 60-70 m erreichen können, zur Verfügung stehen (Ausschlusskriterium). Die Geräte müssen weiterhin in der Lage sein, mit einem Verrohrungsdurchmesser von rd. 273 mm etwa 40 m Tiefe zu erreichen, bevor bei festen Böden ggf. auf einen kleineren Verrohrungsdurchmesser von 219 mm teleskopiert werden muss (Ausschlusskriterium). Die Geräte sollen weiterhin schallgedämmt sein. Die Leistungsdaten der für den beschriebenen Leistungsumfang benötigten wesentlichen Geräte sind vom Bewerber zu benennen. 10. Bestätigung, dass der Bewerber im Auftragsfalle bei einer Bohrkampagne mindestens zwei Bohrgeräte gemäß Ziffer 9. mit qualifizierter Bohrmannschaft kontinuierlich über einen Zeitraum von ca. 6 Monaten für die Auftragsabwicklung stellen wird (fakultatives Ausschlusskriterium); 11. Der Bewerber muss in der Lage sein, für die kraftschlüssige Verfüllung von Bohrlöchern mit einer Zement-Bentonit-Suspension (Troptogel oder gleichwertig) im Kontraktorverfahren eine geeignete Misch- und Injektionsanlage zu stellen (Ausschlusskriterium). Dies hat der Bewerber zu bestätigen und für diese Anlage ein Leistungsdatenblatt vorzulegen; 12. Nachweis, dass die vorgesehenen Geräteführer die Qualifikation der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik e. V. (DGGT) nach DIN EN 22475-1 „Geotechnische Erkundung und Untersuchung – Probenentnahme und Grundwassermessungen“ innehaben (Ausschlusskriterium). Diese Geräteführer müssen in der Lage sein, die in Norddeutschland verbreiteten Bodenarten (siehe Ziffer 9.) gesichert zu erkennen und zu beschreiben. 13. Der Bewerber muss bei Bohrungen in nicht kampfmittelfreien Bereichen für jedes Bohrgerät im Einsatz eine Person mit Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz stellen; 14. Nachweis der Zertifizierung gemäß dem DVGW-Arbeitsblatt W 120-1 für den Ausbau von Grundwassermessstellen (Ausschlusskriterium); 15. Der Bewerber / das Unternehmen und die operativ tätigen Mitarbeiter und Führungskräfte sollen SCC-zertifiziert sein nach dem Regelwerk „Sicherheits-Certifikat-Contraktoren“.

 

Abschnitt IV: Verfahren

 

IV.1) Zuschlagskriterien

 

IV.1.1) Zuschlagskriterien Niedrigster Preis

 

IV.1.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

 

IV.2) Verwaltungsangaben

 

IV.2.1) Aktenzeichen beim Auftraggeber: Prüfsystem Baugrundaufschlüsse

 

IV.2.2) Dauer der Gültigkeit des Prüfungssystems Unbestimmte Dauer

 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

 

VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

 

VI.2) Zusätzliche Angaben: Der Auftraggeber hat zur Eignungsfeststellung ein Qualifizierungssystem für Unternehmen eingerichtet. Unternehmen können jederzeit die Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen. Aufträge werden im Wege von Verhandlungsverfahren unter den gemäß diesem System qualifizierten Bewerbern vergeben. Unternehmen, die eine Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen wollen, haben beim Auftraggeber einen schriftlichen Teilnahmeantrag vorzulegen und hiermit ihre Eignung nachzuweisen. Diesem Teilnahmeantrag sind die gemäß Nr. III.1.1, Ziffern 1 bis 15, geforderten Angaben und Nachweise vollständig in Papierform beizufügen und vorzulegen. Ein Verweis z. B. auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Diese Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.1, Ziffern 1 bis 15 sind nach o.g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Nur diese Informationen werden bei der Bieterauswahl berücksichtigt. Die Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.1, Ziffern 1 bis 15 sind auch für alle Beteiligten einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft fachlich bezogen auf den jeweiligen zu erbringenden Leistungsteil einzureichen. Bieter- und Arbeitsgemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben einen bevollmächtigtem Vertreter zu benennen. Bietergemeinschaften haben mit Angebotsabgabe eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) im Original abzugeben,

 

— in der die verbindliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,

 

— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,

 

— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich vertritt,

 

— in der die Zuweisung der Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder ausgewiesen ist,

 

— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

 

Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht vorgelegt oder ist diese nicht von allen Mitgliedern im Original unterschrieben, wird die betreffende Bietergemeinschaft vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen anstatt der geforderten Angaben und Nachweise vergleichbare, geeignete Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache, bzw. mit Übersetzung in die deutsche Sprache, vorzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch das Hamburgische Vergabegesetz und das Hamburgische Transparenzgesetz zu beachten sind. Auftragnehmer sind zur Anwendung der ILO Kernarbeitsnormen verpflichtet.

 

VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

 

VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg Große Bleichen 27 Große Bleichen 27 Große Bleichen 27 Hamburg Deutschland Telefon: +49 4042823-1448 Fax: +49 4042823-2020

 

VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg Große Bleichen 27 Große Bleichen 27 Große Bleichen 27 Hamburg Deutschland Telefon: +49 4042823-1448 Fax: +49 4042823-2020

 

VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 29.06.2017

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 139906 vom 10.07.2017