Titel | Beratung in Umweltfragen | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Stadtwerke Bebra GmbH Wiesenweg 1 36179 Bebra | |
Ausführungsort | DE-36179 Gunkelrode | |
Frist | 02.12.2017 | |
Vergabeunterlagen | www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=1630-52 | |
TED Nr. | 438517-2017 | |
Beschreibung | Abschnitt I:
I.1) Stadtwerke Bebra GmbH Wiesenweg 1 36179 Bebra Telefon: +49 66229245-5333 Fax: +49 66229245-5350
E-Mail: klaus.kallenbach@stadtwerke-bebra.de Internet: www.stadtwerke-bebra.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.had.de/onlinesuche_freeeu.html Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Kommunaler Eigenbetrieb
I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Energieversorger
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Gewässerschutzberatung. Referenznummer der Bekanntmachung: 2017/005
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 90713000
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Fortführung einer besehenden Gewässerschutzberatung zur Minimierung diffuser Einträge im Bereich Stickstoff/Phosphor und zur Erosionsminderung sowie die Umsetzung von beratungsbegleitenden Maßnahmen im nachfolgend beschriebenen Maßnahmenraum.
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71351500 71620000
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE733 Hauptort der Ausführung: Ausgewählte Gemarkungen der Stadt Bebra und der Gemeinden Nentershausen und Wildeck.
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Grundlage für diese Beratung sind die Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und die entsprechenden Festlegungen im hessischen Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm vom Dezember 2015. Die Umsetzung der Maßnahmen zur Verringerung diffuser Stoffeinträge aus der Landwirtschaft in Oberflächengewässer und Grundwasser soll im Maßnahmenraum „Bebra-Nenterhausen-Wildeck“ – in ausgewählte Gemarkungen der Stadt Bebra und der Gemeinden Nentershausen und Wildeck – durch die Stadtwerke Bebra GmbH als Maßnahmenträger im Auftrag des Regierungspräsidiums Kassel / Standort Bad Hersfeld erfolgen. Zum Leistungsumfang gehören im vorgegebenen Maßnahmenraum die unterstützende gewässerschutzorientierte landwirtschaftliche Beratung von ca. 161 landwirtschaftlichen Betrieben in belastungsbezogenen Intensitätsstufen, die umfassende Betreuung von 14 bereits ausgewählten Leitbetrieben sowie 56 Dauerbeobachtungsflächen einschließlich der Erstellung von Hoftortbilanzen. Weiterhin sind beratungsbegleitende Maßnahmen erforderlich. Hierzu gehören u.a. jeweils ca. 68 Nmin- Bodenuntersuchungen im Frühjahr zur Düngeempfehlung und im Herbst zur Kontrolle sowie die vegetationsbegleitende Betreuung der Anbau- und Düngestrategie, die Einbindung von weiteren Beratungsinstitutionen und Behörden (Fortführung des „Runden Tisches“), Dokumentation und Qualitätssicherung. Für Betriebe außerhalb des Leitbetriebsstatus erfolgt eine Angebotsberatung in Form von Rundschreiben und Veranstaltungen sowie eine tiefergehende Beratung bei entsprechender Nachfrage und Maßnahmenpriorität. Weiterhin erhalten Betriebe auf besonders erosionsgefährdeten Flächen eine Beratung zur Minderung der Erosion. Im bisherigen Maßnahmenraum liegen 10 Gemarkungen der Stadt Bebra und der Gemeinde Nentershausen mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von ca. 3.985 Hektar. Das Erweiterungsgebiet umfasst 1 Gemarkung der Stadt Bebra und 2 Gemarkungen der Gemeinde Wildeck mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von ca. 1.102 Hektar. (Optional) Als Besonderheit ist zu berücksichtigen, dass sich im Maßnahmenraum Wasserschutzgebiete befinden. In diesen Wasserschutzgebieten bestehen Kooperationsvereinbarungen, die sich an den Vorgaben der Wasserschutzgebietsverordnungen orientieren und auch weiterhin bestehen bleiben werden. Eine enge Abstimmung der WRRL-Beratung mit der WSG-Kooperationsberatung ist sicherzustellen. Das Gleiche gilt für die Umsetzung von Maßnahmen, insbesondere Düngeempfehlungen, Nmin-Untersuchungen und Zwischenfruchtanbau. WSG-Kooperationsspezifische Untersuchungen und Maßnahmen sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Nach Prüfung der Teilnahmeanträge werden die Interessenten, die die fachlichen Anforderungen erfüllen, zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen der durch das Land Hessen zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.
II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Qualitätskriterium - Name: Qualifikation & spezif. Kenntnisse lt. Leistungsbeschreibung d.eingesetzten Personals/ausreichende pers. Kapazität z. fristg. Umsetzung d. Auftragsumfanges; Qualität d. Projektskizze & d. Zeit- & Arbeitsplanes. / Gewichtung: 60 % Qualitätskriterium - Name: Technische Ausstattung / Gewichtung: 10 % Preis - Gewichtung: 30 %
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.01.2018 Ende: 31.12.2020 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, ist eine Verlängerung um mindestens ein Jahr möglich.
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben Ergebnisdaten (Hoftorbilanzen, Herbst- und Frühjahr-Nmin- und Berichte) von der Beratung müssen von jedem Beratungsjahr im Folgejahr unter Fristsetzung geliefert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrages sind die hochgeladenen Unterlagen mit einzureichen: — Standartformular für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), — Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen für dieses Vergabeverfahren, — Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzt (HVTG) vom 19.12.2014, GVBI. I, S 354.
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Darstellung der vorhandenen EDV-Ausstattung (z. B. GIS-Arbeitsplätze, Datenbankkapazitäten, eigener Server usw.).
III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Beruf angeben: : Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: 1. Nachweis der fachlichen Qualifikation des Beratungspersonals, mindestens ein abgeschlossenes Studium mit der Qualifikation Diplom-Agraringenieur (FH) bzw. Bachelor Agrarwissenschaft oder eine vergleichbare Ausbildung. 2. Benennung der Anzahl und Qualifikation der im Auftragsfall im Projekt einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 3. Erklärung, dass die eingesetzten Beraterinnen und Berater innerhalb von 8 Stunden vor –Ort im Beratungsgebiet (Maßnahmenraum) sein können. 4. Erklärung, dass die eingesetzten Beraterinnen und Berater verhandlungssicher deutsch sprechen.
III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 02.12.2017 Ortszeit: 10:00
IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber Tag: 08.12.2017
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch
IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 05.02.2018
IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3) Zusätzliche Angaben Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen zur Überprüfung der Eignung der Unternehmen bei Angebotsabgabe zu fordern. Es besteht kein Anspruch auf Aufforderung zur Angebotsabgabe. Eine detailliertere Aufgabenbeschreibung ergeht mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die Unternehmen, die hierzu ausgewählt wurden. Eine Weitervermittlung von Teilleistungen an Dritte ist mit Ausnahme der Bodenprobenahme und Analytik nicht möglich. Im Falle der Weitervermittlung dieser Leistungen sind dem Regierungspräsidium Kassel / Standort Bad Hersfeld die Auftragsnehmer schriftlich nach Auftragserteilung anzuzeigen. Die Prüfung und Zuschlagserteilung erfolgt nicht öffentlich. Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, bei Bedarf Erläuterungsgespräche mit Bietern zur Angebotsaufklärung zu führen. Der Zuschlag wird nach Zusage der Mittel durch das Land Hessen sobald als möglich erteilt. Bis zum Ablauf einer Frist von 4 Wochen gilt die Bindung an das Angebot. Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden konnte, erhalten ein formloses Absageschreiben. Für die Angebotserstellung wird keine Vergütung gezahlt. Bei der erforderlichen Vorlage eines Beratungskonzeptes ist dieses bereits 4 Wochen nach Auftragserteilung vorzulegen.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 Darmstadt 64283 Deutschland Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 Darmstadt 64283 Deutschland Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 Darmstadt 64283 Deutschland Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 01.11.2017 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 141202 vom 06.11.2017 |