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Titel
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Beschaffung eines GC-MS/MS-System
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Lieferauftrag (VOL)
AuftraggeberBayerisches Landesamt für Umwelt
Bürgermeister-Ulrich-Straße 160
86179 Augsburg
AusführungsortDE-86179 Augsburg
Frist25.08.2023
Vergabeunterlagenwww.evergabe.bayern.de/…/b94d9f92-6131-4dfe-bebf-5c0e05a7e5e9
TED Nr.423980-2023
Beschreibung

Abschnitt I:

 

I.1) Bayerisches Landesamt für Umwelt

Bürgermeister-Ulrich Str. 160

86179 Augsburg

 

E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de

Internet: www.lfu.bayern.de

 

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung

 

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/b94d9f92-6131-4dfe-bebf-5c0e05a7e5e9 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/b94d9f92-6131-4dfe-bebf-5c0e05a7e5e9

 

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde

 

I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt

 

Abschnitt II: Gegenstand

 

II.1) Umfang der Beschaffung

 

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Beschaffung eines GC-MS/MS-System Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000351

 

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 38433100 Massenspektrometer

 

II.1.3) Art des Auftrags Lieferauftrag

 

II.1.4) Kurze Beschreibung: Beschaffung eines GC-MS/MS-System zur Messung von dioxinähnlichen PCB und anderen persistenten organischen Schadstoffen

 

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

 

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

 

II.2) Beschreibung

 

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

 

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 38433100 Massenspektrometer

 

II.2.3) Erfüllungsort E271

 

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Beschaffung eines GC-MS/MS-System zur Messung von dioxinähnlichen PCB und anderen persistenten organischen Schadstoffen

 

II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis

 

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 09.10.2023 Ende: 07.12.2023 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

 

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

 

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

 

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

 

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

 

II.2.14) Zusätzliche Angaben

 

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

 

III.1) Teilnahmebedingungen

 

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). - ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich). - Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).

 

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

 

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

 

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

 

III.2) Bedingungen für den Auftrag

 

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:

 

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

 

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

 

Abschnitt IV: Verfahren

 

IV.1) Beschreibung

 

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

 

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

 

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

 

IV.1.5) Angaben zur Verhandlung

 

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

 

IV.2) Verwaltungsangaben

 

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

 

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 25.08.2023 it: 12:00

 

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

 

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

 

IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.10.2023

 

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 25.08.2023 Ortszeit: 12:00

 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

 

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

 

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Aufträge werden elektronisch erteilt Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert Die Zahlung erfolgt elektronisch

 

VI.3) Zusätzliche Angaben Die hohe Nachweisempfindlichkeit des GC-MS/MS-Systems für die Analytik von dl-PCB ist mit entsprechenden Ergebnissen bzw. Referenzen zu belegen. Belege sind in Form von einem pdf-Dokument zu erbringen. Für den Nachweis können bereits vorliegende Messdaten oder eigens im Rahmen der Angebotserstellung für diese Ausschreibung erstellte Messdaten verwendet werden. Zur Durchführung der Messungen wird auf Anforderung des Bieters vom Auftraggeber eine Ampulle einer kommerziell erhältlichen Kalibrierlösung (CIL-EC-5380-CS1) von dl-PCB in der Konzentration von jeweils 100 fg/l zugesandt. - Anforderung der Kalibierlösung per Email über die Bieterkommunikation des Vergabeportals E-Vergabe. - Letzter Tag der Anforderung: 21.07.2023 - Lieferung erfolgt innerhalb von 5 Werktagen - Testphase mind. 2 Wochen

 

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

 

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern Maximilianstr. 39 München 80539 Deutschland Telefon: +49 8921762411 E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Fax: +49 8921762847

 

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

 

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.

 

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

 

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 11.07.2023

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 173419 vom 17.07.2023