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Titel
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Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
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VergabeverfahrenAusschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberGöttinger Entsorgungsbetriebe
Rudolf-Wissell-Str. 5
37079 Göttingen
AusführungsortDE-37079 Göttingen
Frist14.03.2017
TED Nr.37408-2017
Beschreibung

Abschnitt I:

 

I.1) Göttinger Entsorgungsbetriebe

Rudolf-Wissell-Str. 5

37079 Göttingen

Telefon: +49 551400-2310

Fax: +49 551400-3201

 

E-Mail: vergabestelle@goettingen.de

Internet: www.geb-goettingen.de

Internet: www.vergabe.rib.de

 

I.2) Gemeinsame Beschaffung

 

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.vergabe.rib.de Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: www.vergabe.rib.de Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: Internet: www.vergabe.rib.de

 

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde

 

I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt

 

Abschnitt II: Gegenstand

 

II.1) Umfang der Beschaffung

 

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Übernahme und Vermarktung von Altholz A I – III, A IV Mischfraktion und A IV Fenster und Türen (1.5.2017-30.4.2018). Referenznummer der Bekanntmachung: 35_2017

 

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 90510000

 

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

 

II.1.4) Kurze Beschreibung: Übernahme, Transport, und Verwertung von Altholz der Klassen A I – III, von Mischfraktion Klasse A IV sowie Klasse A IV Fenster und Türen mit Glaseinsatz im Zeitraum vom 1.5.2017 – 30.4.2018, längstens bis zum 30.4.2019 (einmalige Verlängerungsoption um 12 Monate in beiderseitigem Einvernehmen).

 

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

 

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: ja Angebote sind möglich für alle Lose Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 3

 

II.2) Beschreibung

 

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Übernahme und Verwertung von Altholz A I – III

 

Los-Nr.: 1 II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 90513000 90514000 90511000 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE NUTS-Code: DE915 Hauptort der Ausführung: Bauabfallverwertungsanlage Königsbühl (BVA), Königsbühl 98, 37079 Göttingen. II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) erfassen im Rahmen der Sperrmüllabfuhr aus privaten Haushaltungen das Holz aus Sperrmüll (AVV 20 03 07) getrennt im Presswagen. Weiterhin werden die Altholzfraktionen A I – III auch aus anderen Herkunftsbereichen auf dem Recyclinghof und dem Zwischenlager auf der BVA angenommen. Die genannte Fraktion wird auch im Rahmen der Großbehältergestellung bei privaten und gewerblichen Kunden erfasst. Eine Störstofffreiheit kann nicht gewährleistet werden. Alle Altholzmengen werden im Zwischenlager der BVA getrennt gelagert und sind von dort vom Auftragnehmer zu übernehmen. Das Holz ist unzerkleinert. Die Kantenlänge ist von der Containergröße begrenzt. Lediglich das im Presswagen erfasste Holz aus der Sperrmüllfraktion ist durch das Pressen im Sammelfahrzeug leicht verdichtet. Es kann bei der Fraktion A I – III mit einer Verladedichte von ca. 200 kg/m3 gerechnet werden. Die Jahresgesamtmenge lag in den Jahren 2015 sowie in 2016 bei A I – III im Mittel bei rund 3 900 Mg. Das Altholz ist einer allgemein anerkannten stofflichen oder energetischen Verwertung zuzuführen. Der Auftragnehmer führt die Behandlung und Verwertung der Altholzfraktion in der im Angebot jeweils benannten Behandlungsanlage(n) durch. Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehört ferner eine lückenlose Dokumentation der vom Auftraggeber übernommenen Altholzmengen. Dem Auftraggeber ist monatlich Bericht über die verwertete Altholzmenge und den Verbleib bei Endverwertern zu erstatten. Die mit der Endverwertung in Zusammenhang stehenden Unterlagen sind jeweils für mindestens 5 Jahre zu archivieren. Dem Auftragnehmer werden sämtliche Kosten für die Containergestellung, den Transport und die Verwertung der jeweiligen Altholzfraktion vergütet. Für jede Altholzfraktion gemäß den Losen 1 – 3 sind durch den Auftragnehmer zwei mindestens 30 m3 große, niederschlagsdichte Abrollcontainer zu stellen. Die Container werden im shake-hand-Verfahren vom Auftragnehmer abgeholt. Der Eigentumsübergang des Altholzes findet mit der Beladung der Container des Auftragnehmers statt. Die Angebotspreise behalten für die gesamte Vertragslaufzeit ihre Gültigkeit; Nachforderungen werden ausdrücklich ausgeschlossen. II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.05.2017 Ende: 30.04.2018 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Der Auftraggeber behält sich im Einvernehmen mit dem zukünftigen Auftragnehmer bis zum 1.2.2018 vor, das Vertragsverhältnis auf Grundlage dieses Ausschreibungsverfahrens weitere 12 Monate bis zum 30.4.2019 zu verlängern. II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Übernahme und Verwertung von Altholz A IV Mischfraktion

 

Los-Nr.: 2 II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 90513000 90514000 90511000 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE NUTS-Code: DE915 Hauptort der Ausführung: Bauabfallverwertungsanlage Königsbühl (BVA), Königsbühl 98, 37079 Göttingen. II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) erfassen im Rahmen der Sperrmüllabfuhr aus privaten Haushaltungen das Holz aus Sperrmüll (AVV 20 03 07) getrennt im Presswagen. Weiterhin werden die Altholzfraktionen A IVI auch aus anderen Herkunftsbereichen auf dem Recyclinghof und dem Zwischenlager auf der BVA angenommen. Die genannte Fraktion wird auch im Rahmen der Großbehältergestellung bei privaten und gewerblichen Kunden erfasst. Eine Störstofffreiheit kann nicht gewährleistet werden. Alle Altholzmengen werden im Zwischenlager der BVA getrennt gelagert und sind von dort vom Auftragnehmer zu übernehmen. Das Holz ist unzerkleinert. Die Kantenlänge ist von der Containergröße begrenzt. Lediglich das im Presswagen erfasste Holz aus der Sperrmüllfraktion ist durch das Pressen im Sammelfahrzeug leicht verdichtet. Die Jahresgesamtmenge lag in den Jahren 2015 sowie in 2016 bei A IV im Mittel bei rund 220 Mg. Das Altholz ist einer allgemein anerkannten stofflichen oder energetischen Verwertung zuzuführen. Der Auftragnehmer führt die Behandlung und Verwertung der Altholzfraktion in der im Angebot jeweils benannten Behandlungsanlage(n) durch. Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehört ferner eine lückenlose Dokumentation der vom Auftraggeber übernommenen Altholzmengen. Dem Auftraggeber ist monatlich Bericht über die verwertete Altholzmenge und den Verbleib bei Endverwertern zu erstatten. Die mit der Endverwertung in Zusammenhang stehenden Unterlagen sind jeweils für mindestens 5 Jahre zu archivieren. Dem Auftragnehmer werden sämtliche Kosten für die Containergestellung, den Transport und die Verwertung der jeweiligen Altholzfraktion vergütet. Für jede Altholzfraktion sind durch den Auftragnehmer zwei mindestens 30 m3 große, niederschlagsdichte Abrollcontainer zu stellen. Die Container werden im shake-hand-Verfahren vom Auftragnehmer abgeholt. Der Eigentumsübergang des Altholzes findet mit der Beladung der Container des Auftragnehmers statt. Die Angebotspreise behalten für die gesamte Vertragslaufzeit ihre Gültigkeit; Nachforderungen werden ausdrücklich ausgeschlossen. II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.05.2017 Ende: 30.04.2018 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Der Auftraggeber behält sich im Einvernehmen mit dem zukünftigen Auftragnehmer bis zum 1.2.2018 vor, das Vertragsverhältnis auf Grundlage dieses Ausschreibungsverfahrens weitere 12 Monate bis zum 30.4.2019 zu verlängern. II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Übernahme und Verwertung Altholz A IV Fenster und Türen mit Glaseinsatz

 

Los-Nr.: 3 II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 90513000 90514000 90511000 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE NUTS-Code: DE915 Hauptort der Ausführung: Bauabfallverwertungsanlage Königsbühl (BVA), Königsbühl 98, 37079 Göttingen. II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) erfassen im Rahmen der Sperrmüllabfuhr aus privaten Haushaltungen das Holz aus Sperrmüll (AVV 20 03 07) getrennt im Presswagen. Weiterhin werden die Altholzfraktionen A IVI Fenster und Türen mit Glaseinsatz auch aus anderen Herkunftsbereichen auf dem Recyclinghof und dem Zwischenlager auf der BVA angenommen. Die genannte Fraktion wird auch im Rahmen der Großbehältergestellung bei privaten und gewerblichen Kunden erfasst. Eine Störstofffreiheit kann nicht gewährleistet werden. Alle Altholzmengen werden im Zwischenlager der BVA getrennt gelagert und sind von dort vom Auftragnehmer zu übernehmen. Das Holz ist unzerkleinert. Die Kantenlänge ist von der Containergröße begrenzt. Lediglich das im Presswagen erfasste Holz aus der Sperrmüllfraktion ist durch das Pressen im Sammelfahrzeug leicht verdichtet. Die Jahresgesamtmenge lag in den Jahren 2015 sowie in 2016 bei A IV Fenster und Türen mit Glaseinsatz im Mittel bei rund 190 Mg. Das Altholz ist einer allgemein anerkannten stofflichen oder energetischen Verwertung zuzuführen. Der Auftragnehmer führt die Behandlung und Verwertung der Altholzfraktion in der im Angebot jeweils benannten Behandlungsanlage(n) durch. Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehört ferner eine lückenlose Dokumentation der vom Auftraggeber übernommenen Altholzmengen. Dem Auftraggeber ist monatlich Bericht über die verwertete Altholzmenge und den Verbleib bei Endverwertern zu erstatten. Die mit der Endverwertung in Zusammenhang stehenden Unterlagen sind jeweils für mindestens 5 Jahre zu archivieren. Dem Auftragnehmer werden sämtliche Kosten für die Containergestellung, den Transport und die Verwertung der jeweiligen Altholzfraktion vergütet. Für jede Altholzfraktion sind durch den Auftragnehmer zwei mindestens 30 m3 große, niederschlagsdichte Abrollcontainer zu stellen. Die Container werden im shake-hand-Verfahren vom Auftragnehmer abgeholt. Der Eigentumsübergang des Altholzes findet mit der Beladung der Container des Auftragnehmers statt. Die Angebotspreise behalten für die gesamte Vertragslaufzeit ihre Gültigkeit; Nachforderungen werden ausdrücklich ausgeschlossen. II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.05.2017 Ende: 30.04.2018 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Der Auftraggeber behält sich im Einvernehmen mit dem zukünftigen Auftragnehmer bis zum 01.02.2018 vor, das Vertragsverhältnis auf Grundlage dieses Ausschreibungsverfahrens weitere 12 Monate bis zum 30.04.2019 zu verlängern. II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben

 

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

 

III.1) Teilnahmebedingungen

 

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise unbedingt einzureichen:

 

— Handels- bzw. Berufregisterauszug (nicht älter als 12 Monate zum Termin der Angebotsöffnung),

 

— Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie der Sozialversicherungen und der zuständigen Berufsgenossenschaft. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV). Näheres Sehen Sie unter Internet: ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen. Alternativ zu den unter vorgenannten Eigenerklärungen kann auch die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorgelegt oder die entsprechende Zertifikatsnummer angegeben werden. Die vorgenannten Erklärungen werden zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB versichert der Bieter mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte einer der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden. Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben. Darüber hinaus wird auf die Regelungen in § 48 Absatz 6 VgV hingewiesen. Die Vergabestelle fordert einem Auftragswert von mehr als 30 000 EUR brutto vor der Zuschlagserteilung von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zwingend einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a der Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz an.

 

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise unbedingt einzureichen: — Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz der mit der vorliegenden Aufgabenstellung vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren. — Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für die vom Vertrag umfassten Tätigkeiten, einschließlich einer darauf bezogenen Umwelthaftpflichtversicherung (UHV), mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR. — Selbsterklärung, dass sich der Anbieter derzeit nicht in einem Insolvenzverfahren befindet. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben. Näheres Sehen Sie unter Internet: ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter

 

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise (Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen) unbedingt einzureichen: — Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gem. DIN ISO EN 9000ff und/oder Entsorgungsfachbetriebeverordnung. — Nachweis für die Zulässigkeit von Abfalltransporten (z. B. Efb-Zertifikat für die Tätigkeit „Befördern“, Anzeige gemäß § 53 KrWG oder Transportgenehmigung); dies gilt auch für Unterauftragnehmer, welche Transporte übernehmen sollen. — Eigenerklärung des Auftragnehmers bzw. seines beauftragten Dritten, dass für den Auftragsgegenstand Fahrzeuge (LKW-Fahrgestelle) eingesetzt werden, welche mindestens über eine Abgasklasse gemäß EURO V verfügen. Nachweise für die Verwertung von Altholzfraktionen — Referenzen über vergleichbare Leistungen in Kommunen, Landkreisen oder Städten in den letzten 3 Jahren oder mit vergleichbaren Verwertungsmengen Ggf. Referenzen über gleichartige Arbeiten für andere ÖRE mit Ansprechpartnern. — Beschreibung(en) und Nachweis(e) zu dem/den geplanten Verwertungsweg(en) unter Benennung der Verwertungs- bzw. Sortieranlagen. Angabe, für welche Kapazität die Behandlungsanlage genehmigt ist. Angabe der im Leistungszeitraum bereits fest kontrahierten Mengen.

 

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

 

III.2) Bedingungen für den Auftrag

 

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:

 

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Die Regelungen zur Tariftreue (siehe Ziff. 1.2 des Dokuments 231 „Vereinbarung Tariftreue NTVergG“) werden Vertragsbestandteil und gelten entsprechend für sämtliche Unter- bzw. Nachauftragnehmer. Soweit Unterauftragnehmer und/oder Verleihunternehmen Leistungen innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbringen, ist den eingesetzten Unterauftragnehmern/Verleihunternehmen vor Zuschlagserteilung die Erklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG abzuverlangen und der AG vorzulegen. Im Fall der Auftragserteilung besteht damit die Verpflichtung, die in seinem Unternehmen mit der Ausführung der ausgeschriebene Dienstleistung beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Entgelt in Höhe von mindestens 8,84 EUR brutto pro Stunde zu zahlen. Dies gilt auch für den Einsatz von Unterauftragnehmern/verleihunternehmen. Diese Erklärung bezieht sich ausdrücklich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.

 

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

 

Abschnitt IV: Verfahren

 

IV.1) Beschreibung

 

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

 

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

 

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

 

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

 

IV.2) Verwaltungsangaben

 

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 14.03.2017 Ortszeit: 10:00

 

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

 

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

 

IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 13.04.2017

 

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 14.03.2017 Ortszeit: 10:00 Ort: Stadt Göttingen, Zentrale Vergabestelle -Zimmer 102-, Hiroshimaplatz 1-4, 37083 Göttingen. Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Die Angebotseröffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

 

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: 01/2018, spätestens 01/2019.

 

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

 

VI.3) Zusätzliche Angaben

 

Die Vergabeunterlagen werden allen Interessenten unter Internet: www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung des Bewerbers wird nicht verlangt; ist jedoch jederzeit möglich (§ 41 VGV) und bietet den Vorteil, automatisch über relevante Änderungen an den Vergabeunterlagen sowie über angebotsrelevante Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert zu werden. Ohne Registrierung steht der Bewerber in der Pflicht, sich eigenverantwortlich um entsprechende Bewerberinformationen zu kümmern, um sich nicht der Gefahr auszusetzen, ggfls. im weiteren Verlauf des Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden. Auf der Online-Plattform sind die Unterlagen bis zum 9.3.2017 abrufbar. Papierunterlagen können bis zum 22.02.2017 gegen ein Entgelt in Höhe von 25 EUR angefordert werden. Eine GAEB-Datei steht bei elektronischer Angebotsabgabe zur Verfügung. Die Angebote sind bei schriftlicher Angebotsabgabe mit der Kennung „35_2017 Altholz GEB“ zu versehen und sind in einem verschlossenen Behältnis, nicht anonym, bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Eine Angebotsabgabe per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig. 1) Zu IV.2.6 Bindefrist des Angebots: Ungeachtet des genannten Termins ist der Auftraggeber bestrebt, eine Auftragserteilung schnellstmöglich vorzunehmen. Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, erklären sich die Bieter mit Angabe des Angebots ausdrücklich damit einverstanden, sich bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr abgegebenes Angebot zu binden. Beteiligte an einem Nachprüfungsverfahren, deren Angebot nicht für den Zuschlag in Betracht kommt, werden auf Wunsch aus der Bindefrist entlassen. Gleiches gilt für alle Bieter unter den Voraussetzungen der §§ 313 und 314 BGB. 2) Verwendung der Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Jede Weitergabe an Dritte und Veröffentlichung (auch auszugsweise) sowie jede kommerzielle Verwendung ist ohne die ausdrückliche schriftliche vorherige Zustimmung der Vergabestelle nicht erlaubt. Bei Verzicht auf eine Angebotsabgabe sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten. 3) Aufwendungen des Bieters im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung werden nicht vergütet. Mit der Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter mit dieser Regelung einverstanden. 4) Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis 06.03.2017 – 10:00 Uhr per Post, per E-Mail (E-Mail: vergabestelle@goettingen.de) oder mittels Fax an die genannte Ansprechpartnerin gestellt werden und werden schriftlich in einem Fragen- und Antwortkatalog eingestellt. Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der Bewerber/Bieter. 5) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Übersendung auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies in den Unterlagenentsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). 6) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 7) Bietergemeinschaften sind als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften mit bevollmächtigten Vertretern zu bilden. Die Abgrenzungen der Aufgabenverteilung innerhalb der Bietergemeinschaft sind eindeutig anzugeben. Unterbeauftragungen (Nachunternehmer) sind zugelassen. Hierbei ist zu beachten, dass auch Schwester- und Tochterunternehmen des Bieters als Nachunternehmer gelten. Die Regelungen zur Tariftreue sind Vertragsbestandteil und gelten entsprechend für sämtliche Unter- bzw. Nachauftragnehmer.

 

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

 

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Auf der Hude 2 Lüneburg 21339 Deutschland

 

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

 

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet wie folgt: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag

 

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

 

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

 

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

 

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Auf der Hude 2 Lüneburg 21339 Deutschland

 

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 30.01.2017

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 138433 vom 02.02.2017