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Titel

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Bewertung des aktuellen ökologischen Potentials von Tagebaurestseen des Braunkohlebergbaus in Deutschland

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Umweltbundesamt Referat Umweltschutzprojekte ( Z 6 )
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau

Ausführungsort

DE-06844 Dessau-Roßlau

Frist

29.01.2015

Beschreibung

Umweltbundesamt

Referat Z 6

Wörlitzer Platz 1

06844 Dessau-Roßlau

Tel.: (0340) 2103 2863

Fax: (0340) 2104 2863

Gz.: Z 6 – 20520/1

Projektnr. 50777

 

Art der Vergabe

 

Öffentliche Ausschreibung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für

 

Leistungen – Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“ (VOL/A)

 

Form der Angebote

 

Die Angebote sind schriftlich bei der ausschreibenden Stelle einzu- reichen. Elektronische Angebote sind nicht zugelassen. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung Gutachten „Bewertung des aktuellen ökologischen Potentials von Tagebaurestseen des Braunkohlebergbaus in Deutschland“

 

Die Rekultivierung von Bergbaufolgelandschaften des Braunkohlebergbaus war und ist eine der wichtigsten wasserwirtschaftlichen Aufgaben in Deutschland. Ein großer Teil der Rekultvierungsarbeiten, insbesondere in Mitteldeutschland, ist in den letzten Jahren weit vorangeschritten und teilweise abgeschlossen worden. Durch die unterschiedlichen geologischen, hydrologischen und anthropogenen Randbedingungen, sind im Rahmen der Rekultivierung der ehemals devastierten Flächen, äusserst individuelle Lebensräume entstanden. Einige der Restlöcher gehören nach ihrer Flutung mittlerweile zu den größten Seen Deutschlands. Viele dieser Seen haben heute eine hohe Bedeutung für Naherholung und Tourismus.

 

Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG, WRRL) hat als Bewirt-schaftungsziel für erheblich veränderte und künstliche Gewässer das gute ökologische Potenzial. Es beschreibt den Zustand eines Wasserkörpers, nachdem alle Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur durchgeführt wurden, die ohne signifikante Beeinträchtigung der Nutzung möglich sind. Damit liegt es in der Regel mehr oder weniger weit unter dem guten ökologischen Zustand.

 

Im Rahmen des Gutachtens sollen Bewertungen des ökologischen Potentials von großen Tagebaurestseen in Deutschland zusammengetragen und ggf. ergänzt werden. Im Schwerpunkt sollen dabei die jeweils flächenmäßig größten Seen des Lausitzer, Mitteldeutschen und Rheinischen Braunkohlereviers stehen. Für jeden See, soll unter Berücksichtigung der spezifischen ökologischen und anthropogenen Besonderheiten ein Steckbrief mit einer Beschreibung und einer Bewertung zum Zweck der Veröffentlichung erstellt werden. Weiterhin sollen die gesammelten Informationen als kartografische Inhalte in das öffentliche GIS des UBA (gisu.uba.de) eingestellt werden.

 

Ort der Leistungserbringung ist Dessau-Roßlau.

 

Losaufteilung: Die Gesamtleistung bildet ein Los.

 

Ausführungsfrist: 6 Monate (ab Auftragserteilung)

 

Anforderung der Vergabe-unterlagen: Die Vergabeunterlagen können bei der ausschreibenden Stelle schriftlich angefordert werden. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit zum selb- ständigen Download auf der Internetseite des Umweltbundesamtes www.umweltbundesamt.de/das-uba/ausschreibungen-zuwendungen

 

Angebotsfrist: 29.1.2015 (Posteingang im Umweltbundesamt Dessau-Roßlau)

 

Bindefrist: 26.2.2015

 

Zahlungen

 

Es gelten die Zahlungsbedingungen nach § 17 VOL/B Nachweis für die Beurteilung der Eignung des Bieters Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sind im Angebot darzulegen und wie folgt nachzuweisen:.

 

1. Umfassende Erfahrungen der Limnoökologie, Hydromorphologie und Bewertung (nach EG-WRRL) künstlicher bzw. erheblich veränderter Wasserkörper. Die Nachweisführung hat durch Darstellung des Firmenprofils sowie mindestens 2 durchgeführter Projekte (mit Angabe der Leistungszeit und Leistungsart) in den vergangenen 4 Jahren und mindestens 4 erstellter wissenschaftlicher Arbeiten zum Themengebiet im gleichen Zeitraum zu erfolgen.

 

2. Erfahrungen zum Gewässermonitoring nach EG-WRRL (Schwerpunkt Seen und/oder Fließgewässer). Die Nachweisführung hat durch mindestens ein in den letzten 5 Jahren durchgeführtes Projekt oder mindestens 3 in den vergangenen vier Jahren erstellten wissenschaftlichen Arbeiten im Bereich Monitoring, Bewertungsverfahren im Kontext der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie zu erfolgen.

 

3. Erfahrungen in der Anwendung geografischer Informationssysteme (GIS).

 

Die Nachweisführung hat durch mindestens eine einschlägige Projekt- beteiligung in den vergangenen 3 Jahren zu erfolgen.

 

4. Hohe Kooperationsbereitschaft und Fähigkeit zur interdisziplinären, transparenten Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen, Behörden oder Gremien. Die Nachweisführung hat durch mindestens 2 durchgeführte Verbund- projekte (Zusammenarbeit mit anderen Gremien, Unternehmen, Behörden) in den vergangenen 8 Jahren zu erfolgen.

 

5. Leistungserbringung durch entsprechend qualifiziertes Personal.

 

Die Nachweisführung hat durch Darlegung der Profile (Qualifikation, beruflicher Werdegang) der für die Projektbearbeitung vorgesehenen Mitarbeiter/innen zu erfolgen. Darunter muss sich mindestens ein/e Wissenschaftler/in mit Hochschulabschluss (sowie eine Vertretung mit gleicher Mindestqualifikation) befinden.

 

6. In Form einer Eigenerklärung ist zu bestätigen, dass

- über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder beantragt oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist,

- sich der Bieter nicht in Liquidation befindet,

- der Bieter seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachkommt und - der Bieter keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen. Insbesondere, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist wegen Verstößen gegen § 370 Abgabenordnung (Steuerhinterziehung), Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, §§ 129, 129a und 129 b StGB (Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen), § 261 StGB (Geldwäsche), § 263 StGB (Betrug), § 264 StGB (Subventionsbetrug) und § 334 StGB (Bestechung).

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 132281 vom 21.12.2014

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