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Erfassung des Einflusses invasiver Prädatorenarten auf die Vorkommen von besonders und streng geschützten Amphibienarten zwischen Dessau-Roßlau und WartenburgDE - 06006 12.10.2025
Soil Testing & Analysis Services - Bodenprüfungs- und AnalysediensteDE - 53173 11.10.2025
Gefährdungsabschätzung auf drei ehem. Standorten der Oberflächenbehandlung und OberflächenveredelungDE - 42275 10.10.2025
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Lieferung von Mobile Mapping Equipment sowie damit verbundene ServicesAT - 1040 10.10.2025
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Titel

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Biotopkartierung

Vergabeverfahren

Verhandlungsverfahren

Auftraggeber

Land Steiermark
Karmeliterplatz 2
8010 Graz

Ausführungsort

AT-8010 Graz

Frist

16.02.2011

Beschreibung

Original Dokumentennummer: 386651-2010

 

ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER

 

I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)

Land Steiermark – FA 13C Naturschutz, Karmeliterplatz 2, Kontakt: FA 13C Naturschutz, z. H. Mag. Birgit Prine, 8010 Graz,

ÖSTERREICH, Tel. +43 3168774418, E-Mail: birgit.prine@stmk.gv.at, Fax +43 3168774295, Internet-Adresse(n): Hauptadresse des Auftraggebers: www.verwaltung.steiermark.at

Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen

Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen

Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen

 

I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)

Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene: Umwelt

Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Nein

 

ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND

 

II.1) BESCHREIBUNG

 

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber

Biotopkartierung.

 

II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung

Dienstleistungsauftrag: Dienstleistungskategorie: Nr. 27

Hauptort der Dienstleistung Steiermark.

NUTS-Code AT22

 

II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung

Öffentlicher Auftrag

 

II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens

Biotopkartierung Teile der Steiermark.

 

II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

71222200

 

II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):

Nein

 

II.1.8) Aufteilung in Lose

Nein

 

II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:

Nein

 

II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS

 

II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang

Biotopkartierung Teile der Steiermark; Bezirke Graz-Umgebung, Murau, Knittelfeld und Judenburg.

 

II.2.2) Optionen

Nein

 

II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG

Dauer in Monaten 16 (ab Auftragsvergabe)

 

ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN

 

III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG

 

III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten

Kein Vadium.

 

III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)

Siehe Festlegungen in den Ausschreibungsunterlagen.

 

III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird

Siehe Festlegungen in den Ausschreibungsunterlagen.

 

III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung

Nein

 

III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN

 

III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Siehe Festlegungen in den Ausschreibungsunterlagen.

 

III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Siehe Festlegungen in den Ausschreibungsunterlagen.

 

III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Siehe Festlegungen in den Ausschreibungsunterlagen.

 

III.2.4) Vorbehaltene Aufträge

Nein

 

III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE

 

III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten

Nein

 

III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen

Nein

 

ABSCHNITT IV: VERFAHREN

 

IV.1) VERFAHRENSART

 

IV.1.1) Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

Bewerber sind bereits ausgewählt worden Nein

 

IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN

 

IV.2.1) Zuschlagskriterien

Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind

 

IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt

Nein

 

IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN

 

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber

FA 13C56B50/2010-1

 

IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags

Nein

 

IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen

Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 16.2.2011 - 23:00

Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein

 

IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge

25.2.2011 - 12:00

 

IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können

Deutsch.

 

ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

 

VI.1) DAUERAUFTRAG

Nein

 

VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD

Ja, geben Sie an, um welche Vorhaben und/oder Programme es sich handelt ELER.

 

VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN

 

VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren

UVS Steiermark, Salzamtsgasse 3, 8010 Graz, ÖSTERREICH, E-Mail: uvs@stmk.gv.at, Tel. +43 31680297200, Fax +43 31680297215

 

VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:

17.12.2010

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 124987 vom 28.12.2010

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