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Titel

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Böschungs- und Mauersicherung Fährstraße

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)

Vergabestelle

Stadt Bad Dürrenberg Vergabestelle
Hauptstraße 27
06231 Bad Dürrenberg

Ausführungsort

DE-06231 Bad Dürrenberg

Frist

20.05.2026

Beschreibung

a) Solestadt Bad Dürrenberg
Hauptstraße 27
06231 Bad Dürrenberg
Telefon: +49 3462 9987035
 

E-Mail: vergabestelle@badduerrenberg.de

 

b) Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
Geschäftszeichen: 2026-09-SW-FS(Ost)

 

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
elektronisch
ohne elektronische Signatur (Textform)
mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

 

d) Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen

 

e) Ort der Ausführung
06231 Bad Dürrenberg, Witzlebenweg / Fährstraße

 

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Kurzbeschreibung:
Hinweis zur Bauausführung (Auszug Statik)
Die Einbringung des Böschungssicherungssystems erfolgt von oben (Witzlebenweg) nach unten im Pilgerschrittverfahren. Das darunter gelegene Grundstück steht als Zugang für die Bauarbeiten nicht zur Verfügung, da es nicht Eigentum der Solestadt Bad Dürrenberg ist. Durch die Arbeiten dürfen keine Schäden auf dem angrenzenden Nachbargrundstück verursacht werden. Hier sind vom AN entsprechende Sicherungsmaßnahmen vorzusehen und einzukalkulieren. Eine Besichtigung des Baufeldes ist nach vorheriger Anfrage möglich und wird seitens des AG empfohlen.

 

g) Der Hang kann ohne erfolgter Sicherung nicht begangen werden. Das Aufstellen von Bauhilfsmitteln und das Betreten der nicht gesicherten Bereiche ist während der Bauausführung nicht zulässig.

 

h) Die Micro-Pfähle sind mittels eines Hangbohrwagens (Eigengewicht < 1.0 t) einzubringen. Der Hangbohrwagen ist von oben zu sichern. Vorgehensweise:
I) Einbringen Reihe 1 und 2 der Micro-Pfähle. Das Stahlnetz ist an den eingebrachten Micro-Pfählen zu verankern.
II) Vorausfahren des Hangbohrwagens auf den gesicherten Bereich.
III) Einbringen der Reihe 3 der Micro-Pfähle und des Stahlnetzes zwischen den Pfählen.
IV) Vorausfahren des Hangbohrwagen und setzen der nächsten Reihe. Der Hangbohrwagen hat immer vom dem durch das Böschungsstabilisierungssystem gesicherten Bereich nach vorne aus zu arbeiten.
V) Die Schritte sind sukzessive weiter auszuführen bis die untere Reihe der Micro-Pfähle komplementiert ist.
VI) Die letzte Micro-Pfahlreihe ist in das Stahlnetz einzubinden.
VII) Das Stahlnetz ist an allen Verankerungen zu kontrollieren und ggf. nach zu justieren. Die oben beschriebene Vorgehensweise gilt nur in Verbindung mit den Ausführungsplänen.

 

i) Besondere Erschwernisse - Kampfmittel
Das gesamte Baugelände ist eine Kampfmittelverdachtsfläche. Alle Bodeneingriffe sind durch den Kampfmitteldienst zu begleiten bzw. im Vorfeld zu sondieren. Grobmassen:
1164 m Kampfmittelfreimessung als Tiefsondierung in Hanglage
13 Wo BE einschließlich Baustraße und
100 m² mobile Kranstellfläche
640 m² Fläche vom Grünbewuchs befreien
80 m³ Gewölbeverfüllung mit hydraulisch abbindenden Versatzbaustoffen
295 m Micropfahlverankerung 30/11, komplett als Bodennagel herstellen
600 m Micropfahlverankerung 40/16, komplett als Bodennagel herstellen
460 m² Netzsicherung (Stahldrahtgeflecht) auf Böschung montieren
53 m Stabzaun (schmiedeeisern) einschl. 1 Tür (1,50 m breit)
650 m² Renaturierungsmaßnahme Vegetationsflächen
5 Stück Neupflanzung Bäume: Obstgehölze Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Nebenangebote sind zugelassen
Mindestanforderungen an Nebenangebote:
 

 

j) 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten.
2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen.
3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen.
4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist.
5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen.
6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren.
7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko).
8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen.
9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen. h) Losweise Vergabe
Nein i) Ausführungsfristen
Beginn der Ausführung
01.07.2026
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen
30.11.2026
Weitere Fristen
Bauzeit Hangsicherung vom 01.07.2026 bis 30.09.2026
Baumpflanzung vom 01.11.2026 bis 30.11.2026 j) Nebenangebote
zugelassen k) Mehrere Hauptangebote
zugelassen l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=856875
Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert. o) Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
Ablauf der Angebotsfrist
20.05.2026 - 08:59 Uhr
Ablauf der Bindefrist
19.06.2026 p) Angebote sind einzureichen
elektronisch via
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=856875 q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr) r) Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien
Das Zuschlagskriterium für die Wertung der Angebote ist der Preis mit einer Gewichtung von 100 %. Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten. s) Öffnung der Angebote
20.05.2026 - 09:00 Uhr
Ort der Eröffnung
Rathaus Solestadt Bad Dürrenberg
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen
Die Öffnung der Angebote findet gemäß § 14 VOB/A statt. Sind nur elektronische Angebote zugelassen, wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt, vgl. § 14 (1) Satz 1 VOB/A. Demnach sind Bieter und ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen. t) Geforderte Sicherheiten
Die Vertragsstrafe für die Überschreitung von Ausführungs- oder Lieferfristen beträgt 0,2 % der Auftragssumme, begrenzt auf 5 % der Auftragssumme.
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
Für die Ausschreibung gelten bei Inanspruchnahme weiterhin folgende Abzugsregelungen von der Bruttoabrechnungssumme:
0,2 % für Baustrom
0,2 % für Bauwasser
0,2 % für Baustellen-WC.
Die Leistung ist vom Bieter vorzufinanzieren, Vorauszahlungen seitens des Auftraggebers sind nicht vorgesehen. Abschlagszahlungen sind nach Fertigstellung einer Leistung bzw. Teilleistung möglich. Dazu hat der Auftragnehmer eine ordnungsgemäße Rechnung, nach den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes, über die erbrachte Leistung oder Teilleistung einzureichen. v) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter w) Beurteilung der Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise Das Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung ist Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Die Beurteilung geeigneter Unternehmen erfolgt nach § 6a VOB/A. Danach sind Unternehmen geeignet, die ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen können. Die Vergabe öffentlicher Aufträge erfolgt entsprechend an Unternehmen, die nicht in Anwendung der §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ausgeschlossen werden. Gemäß § 6a (1) Satz 2 VOB/A werden Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 6f EU (1) und (2) VOB/A hierbei berücksichtigt. Mit dem Angebot einzureichen sind folgende Unterlagen:
 

 

k) 1. Angabe PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder FB 124 Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche EU Eigenerklärung
    2. Formblatt 1_Eigenerklaerung-Tariftreue-Mindeststundenentgelt_Stand 01.01.2026 (das Tarifdatenblatt sowie die einschlägigen zu beachtenden Tarifverträge sind Bestandteil der Vergabeunterlagen)
    3. Formblatt 2_Eigenerklärung Nachunternehmer_18.11.2025
    4. Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO EU_14.04.2022 In die engere Wahl kommen Angebote, die gemäß den Zuschlagskriterien, für einen Zuschlag in Betracht kommen (§ 8 TVergG-LSA Bestbieterprinzip). Der Bieter dessen Angebot für einen Zuschlag in Betracht kommt hat gem. § 6a VOB/A zum Nachweis seiner Befähigung der Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, zum Nachweis seiner Fachkunde, seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise einzureichen:
    1. Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (z. B. Handelsregisterauszug)
    2. Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer (Handwerkskarte)
    3. Gewerbeanmeldung
    4. Nachweise zur Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbarem gesetzlich geregeltem Verfahren oder die Ablehnung eines solchen Antrages mangels Masse oder die rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzverfahrens (sofern zutreffend)
    5. Nachweise darüber, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (sofern zutreffend)
    6. rechtskräftiger Insolvenzplan (falls in Insolvenz)
    7. AKTUELLE Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
    8. AKTUELLE Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
    9. AKTUELLE qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen
    10. Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung (sofern zutreffend)
    11. GÜLTIGE Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG (Bauabzugsteuer)
    12. Die Angabe von mindestens 3 Referenzen im Bereich der Hangsicherung der letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahre, die mindestens mit der zu vergebenden Leistung hinsichtlich Qualität und Quantität vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Vergleichbar sind Leistungen, welche mindestens die Größe des zu sichernden Hanges, das Verbauen von Hangsicherungsmatten und das Verbauen von Microbohrpfählen zum Auftragsgegenstand hatten.
    13. die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
    14. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 VHB Stand 2019) (sofern zutreffend)       x) Nachprüfung behaupteter Verstöße
  Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
  Nachprüfungsbehörde:
  Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
  Ernst-Kamieth-Straße 2
  06112 Halle (Saale)

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 202374 vom 08.05.2026