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Titel

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Brunnenbauarbeiten zur Erneuerung der Grundwasserhaltungsanlage

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)

Auftraggeber

Landratsamt Osterholz Zentrale Vergabestelle
Am Krankenhaus 4
27711 Osterholz-Scharmbeck

Ausführungsort

DE-28879 Grasberg

Frist

28.07.2023

Beschreibung

a) Gemeinde Grasberg c/o Landkreis Osterholz

Osterholzer Str. 23

27711 Osterholz-Scharmbeck

Telefon: +49 47919301290

Telefax: +49 47919301299

 

E-Mail: vergabe@landkreis-osterholz.de

 

b) Gewähltes Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung [VOB] Vergabenummer: 2023004089

 

c) Gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen

 

d) Art des Auftrags Bauleistung

 

e) Ort der Ausführung erg

 

f) Art und Umfang der Leistung GS Grasberg: Erneuerung Grundwasserhaltungsanlage Sporthalle - Brunnenbauarbeiten Die Gemeinde Grasberg vergibt die Leistungen für die Brunnenbauarbeiten an der Grundschule Grasberg im Rahmen der Erneuerung der Grundwasserhaltungsanlage an der Sporthalle.

 

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

 

h) Falls der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder alle Lose einzureichen Losweise Ausschreibung: Nein

 

i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich, Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen Fertigstellung bis Ende Oktober 2023.

 

j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Nichtzulassung von Nebenangeboten Nebenangebote sind nicht zugelassen

 

k) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote Mehrere Hauptangebote sind zulässig

 

l) Name und Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können; bei Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung auf einem Internetportal die Angabe einer Internetadresse, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können; § 11 Absatz 7 bleibt unberührt Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/fae716c7-af3a-4f8f-988f-3dd8a9b492da

 

m) gegebenenfalls Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen zu entrichten ist Die Vergabeunterlagen werden kostenlos und ausschließlich elektronisch über das Bekanntmachungsportal der Deutschen eVergabe unter www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off zur Verfügung gestellt. Um über Änderungen im Vergabeverfahren per E-Mail informiert zu werden, müssen Sie den Angebotsassistenten über die Schaltfläche „Am Verfahren teilnehmen“ und den Button „Angebot bearbeiten“ öffnen. Nur so ist gewährleistet, dass Sie E-Mail-Benachrichtigungen über neue Nachrichten der Vergabestelle (z.B. Aktualisierung der Vergabeunterlagen, Antworten auf Bieterfragen etc.) erhalten.

 

n) bei Teilnahmeantrag: Frist für den Eingang der Anträge auf Teilnahme, Anschrift, an die diese Anträge zu richten sind, Tag, an dem die Aufforderungen zur Angebotsabgabe spätestens abgesandt werden,

 

o) Frist für den Eingang der Angebote und die Bindefrist Teilnahme- oder Angebotsfrist: 28.07.2023 11:00:00 Bindefrist: 28.08.2023

 

p) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind Elektronische Angebote sind einzureichen unter: "Internet: portal.deutsche-evergabe.de"

 

q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen Deutsch

 

r) die Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden, und gegebenenfalls deren Gewichtung Niedrigster Preis

 

s) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen 28.07.2023 11:00:00 Bei der Öffnung der Angebote ist die Anwesenheit von Bietern bzw. ihren Bevollmächtigten nicht möglich.

 

t) gegebenenfalls geforderte Sicherheiten Siehe Vergabeunterlagen.

 

u) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind Siehe Vergabeunterlagen.

 

v) gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

 

w) verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 – Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch des Bundes) – vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zur Eintragung in Berufsregister, Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Besondere Ausführungsbedingungen: Bei der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes zahlt bzw. mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem auf Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5, 6 AentG - Bauhaupt- und Baunebengewerbe -) zahlt. Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer abzugeben (§ 13 NTVergG).

 

x) Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann Landkreis Osterholz, - Kommunalaufsicht - Rechtsamt Osterholzer Str. 23 27711 Osterholz-Scharmbeck Tel.:+49 47919301740 Fax:+49 47919301799

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 173507 vom 20.07.2023

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