Titel | Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzungen | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt – Amt für Umweltschutz – U Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg | |
Ausführungsort | DE-20354 Hamburg | |
Frist | 02.10.2014 | |
TED Nr. | 278881-2014 | |
Beschreibung | Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt – Amt für Umweltschutz – U Neuenfelder Straße 19 Zu Händen von: Andreas Kasper 21109 Hamburg DEUTSCHLAND, Fax: +49 40427310686
E-Mail: andreas.kasper@bsu.hamburg.de Internet: www.ausschreibungen.hamburg.de
Weitere Auskünfte erteilen: Finanzbehörde Hamburg Gänsemarkt 36 Kontaktstelle(n): Finanzbehörde Hamburg Zu Händen von: Frau Erwerth 20354 Hamburg DEUTSCHLAND Fax: +49 40427310686
E-Mail: ausschreibungen@fb.hamburg.de
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: Finanzbehörde Hamburg
Gänsemarkt 36 Kontaktstelle(n): Hauptgeschäftsstelle, Zimmer 100 20354 Hamburg DEUTSCHLAND Fax: +49 40427310747
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Lokalbehörde
I.3) Haupttätigkeit(en): Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Entnahme von repräsentativen Grundwasserproben.
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 16: Abfall- und Abwasserbeseitigung, sanitäre und ähnliche Dienstleistungen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Hamburg. NUTS-Code DE600
II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung
Laufzeit der Rahmenvereinbarung Laufzeit in Monaten: 24 Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung Geschätzter Wert ohne MwSt: 320 000 EUR
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Rahmenvertrag über die Entnahme von Grundwasserproben aus oberflächennahen und tiefen Grundwasserleitern sowie die Entnahme von Grundwasserproben aus belasteten bzw. hoch belasteten Grund- und Stauwasserwassermessstellen auf Altstandorten und Deponien der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Vergabe erfolgt an von dem Institut für Hygiene und Umwelt der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) zertifizierte Firmen. Die BSU betreibt Messnetze für die Überwachung der Grundwasserbeschaffenheit. Der Anwendungsbereich des Rahmenvertrages „Grundwasserprobenahme“ erstreckt sich über das gesamte Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg sowie unmittelbar angrenzende Teile von Niedersachsen und Schleswig-Holstein (ohne Neuwerk). Probenahmen und Messstellen: Bei der Entnahme von Grundwasserproben handelt es sich sowohl um unbelastetes Grundwasser aus Grundwassermessstellen (GWM), von denen bei den Probenahmen keine Gefährdung der Gesundheit und der Umwelt ausgeht, als auch um belastetes Grundwasser aus Grundwasser- oder Stauwassermessstellen (SWM) auf Altlastverdachtsflächen, bei denen entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen zu beachten sind. Neben den in den oberflächennahen Grundwasserleitern verfilterten Grundwassermessstellen sind auch Messstellen in den tiefen Grundwasserleitern (Obere- und Untere Braunkohlensande sowie Elsterkaltzeitliche Rinne) mit Messstellentiefen bis maximal 500 m unter Gelände zu beproben. Hinweise zur Vergabe der Lose I bis V: Der Bieter kann für alle Lose ein Angebot abgeben. Es erfolgt eine Loslimitierung, sodass ein Bieter für max. 2 Lose den Zuschlag erhalten kann. Die Leistungen werden in folgenden fünf Losen vergeben : Los I: Probenahme aus unbelasteten Grund- und Stauwassermessstellen im Rahmen des Untersuchungsprogramms des oberflächennahen Grundwassers (UPOG). Los II: Probenahme aus unbelasteten tiefen Grundwassermessstellen im Rahmen des Untersuchungsprogramms des tiefen Grundwassers (UPTIG). Los III: Nicht regelmäßige Probenahmen an belasteten oder unbelasteten Grund- und Stauwassermessstellen im Rahmen von Sonderbeprobungen, Altlastenerkundungsmaßnahmen, Begleitung von Pilotversuchen für Grundwassersanierungen oder unregelmäßigen Überwachungsmaßnahmen. Los IV: Regelmäßige Probenahme an überwiegend belasteten sowie teilweise unbelasteten Grund- und Stauwassermessstellen im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Untersuchungsprogrammen zur Überwachung von Altlasten und Grundwasserschäden, Eigenkontrolle von Grundwassersanierungen und gesicherten Altlasten mit jeweils bis zu 40 Messstellen. Los V: Regelmäßige Probenahme an überwiegend belasteten sowie teilweise unbelasteten Grund- und Stauwassermessstellen im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Untersuchungsprogrammen zur Überwachung von Altlasten und Grundwasserschäden, Eigenkontrolle von Grundwassersanierungen und gesicherten Altlasten mit jeweils mehr als 40 und bis zu 200 Messstellen. § 3 der Hamburgischen Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (HmbZVB-VOL/B) findet keine Anwendung. Es wird darauf hingewiesen, dass durch den Abschluss dieses Vertrages kein Anspruch des Auftragnehmers (AN) gegen den AG auf Erfüllung einer bestimmten Mindestleistung entsteht.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 90733000
II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8) Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja Angebote sind möglich für alle Lose
II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2) Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
Geschätzter Wert ohne MwSt: 640 000 EUR
II.2.2) Angaben zu Optionen
Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Der Vertrag wird für die Zeit vom 1.1.2015 bis 31.12.2016 geschlossen. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch um zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2018, wenn nicht einer der Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt.
II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Zahl der möglichen Verlängerungen: 1 Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen: in Monaten: 24 (ab Auftragsvergabe) Angaben zu den Losen
Los-Nr: 1 Bezeichnung: Probenahme aus oberflächennahen Grundwasserleitern (UPOG) 1) Kurze Beschreibung Probenahme aus unbelasteten Grund- und Stauwassermessstellen im Rahmen des Untersuchungsprogramms des oberflächennahen Grundwassers (UPOG). 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 90733000 5) Zusätzliche Angaben zu den Losen Entnahme von Wasserproben an unbelasteten oberflächennahen sowie tiefen Grundwassermessstellen.
Los-Nr: 2 Bezeichnung: Probenahme aus tiefen Grundwasserleitern (UPTIG) 1) Kurze Beschreibung Probenahme aus unbelasteten tiefen Grundwassermessstellen im Rahmen des Untersuchungsprogramms des tiefen Grundwassers (UPTIG). 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 90733300
Los-Nr: 3 Bezeichnung: Probenahme aus belasteten bzw. hochbelasteten Messstellen 1) Kurze Beschreibung Nicht regelmäßige Probenahmen an belasteten oder unbelasteten Grund- und Stauwassermessstellen im Rahmen von Sonderbeprobungen, Altlastenerkundungsmaßnahmen, Begleitung von Pilotversuchen für Grundwassersanierungen oder unregelmäßigen Überwachungsmaßnahmen. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 90733300
Los-Nr: 4 Bezeichnung: Probenahme aus belasteten bzw. hochbelasteten Messstellen (mit jeweils bis zu 40 Messstellen) 1) Kurze Beschreibung Regelmäßige Probenahme an überwiegend belasteten sowie teilweise unbelasteten Grund- und Stauwassermessstellen im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Untersuchungsprogrammen zur Überwachung von Altlasten und Grundwasserschäden, Eigenkontrolle von Grundwassersanierungen und gesicherten Altlasten mit jeweils bis zu 40 Messstellen. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 90733300
Los-Nr: 5 Bezeichnung: Probenahme aus belasteten bzw. hochbelasteten Messstellen (jeweils mehr als 40 und bis zu 200 Messstellen) 1) Kurze Beschreibung Regelmäßige Probenahme an überwiegend belasteten sowie teilweise unbelasteten Grund- und Stauwassermessstellen im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Untersuchungsprogrammen zur Überwachung von Altlasten und Grundwasserschäden, Eigenkontrolle von Grundwassersanierungen und gesicherten Altlasten mit jeweils mehr als 40 und bis zu 200 Messstellen. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 90733300
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Bedingungen für den Auftrag
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Zahlungen im Rahmen der VOL/B und der Vergabeunterlagen.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Bietergemeinschaften sind zugelassen. Gesamtschuldnerisch haftende Bewerbergemeinschaft mit Angabe des bevollmächtitem Vertreter, die sich zwingend aus einer Bewerbergemeinschaft bildet.
III.2) Teilnahmebedingungen
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Von allen Bietern ist eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit abzugeben. Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) überprüft; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert. — Erklärung der Bietergemeinschaft (nur erforderlich bei Bietergemeinschaften). — Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Bisher durchgeführte Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten drei Jahre. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein. Bei Bietern, die die FHH als AG in den letzten Jahren mit Leistungen ähnlicher Art beliefert haben, ist ein entsprechender Hinweis in den Angeboten anstelle der Referenzen ausreichend.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Entnahme von Grundwasserproben wird von der BSU nur an die Fachfirmen vergeben, die ihre Eignung beim Institut für Hygiene und Umwelt (HU) im Rahmen eines gebührenpflichtigen Prüfungsverfahrens bis zum Ende der Angebotsfrist nachgewiesen haben. Hintergrund ist die Qualitätssicherung bei der Entnahme von repräsentativen Grundwasserproben. Firmen, die bislang kein Zertifikat des HU besitzen, haben die Möglichkeit einen Antrag zur Prüfung zu stellen. Dazu kann das Antragsformular, Anlage 12, verwendet werden. Zu berücksichtigen ist, dass ca. 4 Wochen nach Antragsstellung ein Termin zur Prüfung vor Ort vereinbart werden kann. Besitzen Firmen vergleichbare Zertifikate, die von einer anderen Prüfstelle außerhalb des HU ausgehändigt wurden, können diese vom HU geprüft und ggf. als gleichwertig angesehen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Verfahrensart
IV.1.1) Verfahrensart
Offen
IV.2) Zuschlagskriterien
IV.2.1) Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien 1. Preis. Gewichtung 85 2. Energieeffizienz. Gewichtung 15
IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion, Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3) Verwaltungsangaben
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 2014000001
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Kostenpflichtige Unterlagen: ja Preis: 5 EUR Zahlungsbedingungen und -weise: Über das Online-Portal HamburgService (gateway.hamburg.de) können Sie sich für den Dienst „Ausschreibungen“ registrieren und erhalten dort die Ausschreibungsunterlagen kostenfrei. Die Ausschreibungsunterlagen können auch schriftlich und gegen Voreinsendung von 5 EUR an die Finanzbehörde Hamburg, Hauptgeschäftsstelle, Zimmer 100, Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg (Postbank Hamburg, Kontonr. 391336206, BLZ 20010020; für ausländische Bewerber: IBAN-Nummer: DE02 2001 0020 0391 3362 06, BIC: PBNKDEFF), unter der Projektnummer 2014000001 angefordert oder von Montag bis Freitag von 9-14 Uhr eingesehen oder erworben werden.
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 2.10.2014 - 14:00
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch.
IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 30.12.2014
IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags, Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3) Zusätzliche Angaben
Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer: Die unter
III.2.1) geforderten Nachweise sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie von jedem Unterauftragnehmer zu erbringen.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg Große Bleichen 27 20354 Hamburg DEUTSCHLAND Fax: +49 40428232020
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 11.8.2014 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 131508 vom 18.08.2014 |