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Titel

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Durchführung einer Befliegung zwecks Aufnahme von Senkrecht- und Schrägluftbildern im Frühjahr 2020

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Stadt Erfurt
Fischmarkt 1
99084 Erfurt

Ausführungsort

DE-99084 Erfurt

Frist

12.11.2019

Beschreibung

1. Landeshauptstadt Erfurt

Stadtverwaltung Stadtkämmerei

Fischmarkt 1

99084 Erfurt

Telefon: +49 361 6551282

Telefax: +49 361 6551289

 

E-Mail: verdingungsstelle@erfurt.de

Internet: www.erfurt.de

 

2. a) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A

 

b) Vertragsart: Dienstleistungen

 

c) Geschäftszeichen: ÖAL 1320/19-62.

 

3. a) Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung Digitaler Bildflug 2020 Durchführung einer Befliegung zwecks Aufnahme von Senkrecht- und Schrägluftbildern im Frühjahr 2020 für das Stadtgebiet Erfurt von ca. 270 km². Die Luftbilder sind mit einer senkrechten Bodenauflösung von 5cm und mit hoher Längsund Querüberdeckung zu erstellen. Die Lieferung umfasst die orientierten Luftbilder und ein daraus erstelltes Trueorthofoto. Weiterhin ist ein bildbasiertes Raster- Oberflächenmodell und ein 3D-Modell mit Texturierung aus diesen Luftbildern herzustellen und zu liefern.

 

d) Ausführungsort Stadtgebiet Erfurt

 

e) Bestimmungen über die Ausführungsfrist Beginn der Leistung: 15.03.2020 Fertigstellung der Leistung: 36. KW 2020 Lieferung einer präzisierten Bildflugplanung bis 15. Februar 2020 Der Auftragnehmer hat den Bildflug (ab Freigabe durch den Auftraggeber) ab 15. März 2020 bis 15. April 2020 durchzuführen. Nachstehende Leistungen mit allen zugehörigen Unterlagen sind bis zu folgenden Fristen an den Auftraggeber zu übergeben: - Musterlieferung bis 24. Mai 2020 - Bildflugunterlagen, 3-Kanal-Luftbilddaten, TrueOrthofotos, Reihenschrägluftbilder bis 28. KW 2020 - 3D-Modell bis 36. KW 2020.

 

4. a) Anforderung der Unterlagen Wie Hauptauftraggeber siehe 1.

 

b) Frist 12.11.2019 - 13:30 Uhr.

 

5. a) Ablauf der Angebotsfrist 12.11.2019 - 13:30 Uhr

 

b) Anschrift Wie Hauptauftraggeber siehe 1.

 

c) Sprache Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr).

 

7. Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

 

9. Mindestbedingungen (Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers)

 

a) Mit dem Angebot sind zum Nachweis der Eignung gem. § 6 Abs. 3 VOL/A folgende Unterlagen vorzulegen/ Angaben zu machen: - mindestens 3 Referenzen mit vergleichbarer Aufgabenstellung - also Schrägluftbilder und Trueorthofotomosaik mit hoher Auflösung und texturiertes 3DModell aus Nadir + Obliquebildern gemeinsam in einem Auftrag - im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft ist die mehrjährige Zusammenarbeit der Partner anhand mehrerer Projekte mit vergleichbarem Inhalt zur vorliegenden Ausschreibung nachzuweisen; die Nachweise müssen insgesamt erbracht werden, wobei anzuzeigen ist, welcher Partner, welche Leistungen erbracht hat - Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Geschäftsbereich des Auftrags der letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahren - Eigenerklärung über die Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahren

 

b) Eigenerklärungen sind grundsätzlich ausreichend. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden, sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.

 

c) Darüber hinaus sind folgende Unterlagen vorzulegen bzw. Angaben zu machen: - eine detaillierte Bildflugplanung, die dem AG eine Beurteilung der geplanten Umsetzung der technischen Vorgaben gemäß Leistungsbeschreibung erlaubt; insbesondere ist die Berechnung der zu erwartenden Bodenauflösung - Vorgabe: = 5cm für Orthofotos und = 10cm für die Obliquefotos und der geforderten Längsüberdeckung von 80%, Querüberdeckung von 60% – anhand der topographischen Gegebenheiten Erfurts und der zum Einsatz kommenden Kameraparameter vorzulegen.

 

10. Zuschlags- / Bindefrist 20.12.2019.

 

11. Zuschlagskriterien 100% Preis.

 

12. Nebenangebote/Änderungsvorschläge zugelassen Nein, Nebenangebote/Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.

 

13. Sonstige Angaben 13.1 Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§19 Absatz 1 VOL/A). Es gilt deutsches Recht.

 

13. 2 Nachprüfung des Vergabeverfahrens (§ 19 ThürVgG) Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes. Er gibt die Information schriftlich spätestens sieben Kalendertage vor dem Vertragsabschluss ab. Beanstandet ein Bieter vor Ablauf der Frist schriftlich beim Auftraggeber die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften und hilft der Auftraggeber der Beanstandung nicht ab, ist die Nachprüfungsbehörde durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten zu unterrichten. Der Zuschlag darf in dem Fall nur erteilt werden, wenn die Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung das Vergabeverfahren mit Gründen beanstandet; andernfalls hat der Auftraggeber die Auffassung der Nachprüfungsbehörde zu beachten. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der Unterrichtung. Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Nachprüfungsbehörde besteht nicht. Zuständige Nachprüfungsbehörde: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250 - Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar, Fax 0361 57-332 1059, E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de. Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung, wenn der voraussichtliche Gesamtauftragswert bei Bauleistungen 150.000 Euro (ohne Umsatzsteuer), bei Leistungen und Lieferungen 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) nicht übersteigt. Für Amtshandlungen der Nachprüfungsbehörde werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, lfindet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Nachprüfungsbehörde unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100 Euro, soll aber den Betrag von 1.000 Euro nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben. 13.3 Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter Internet: www.evergabe-online.de bzw. Internet: www.portal.thueringen.de. Die Abgabe der Angebotsunterlagen hat ausschließlich schriftlich per Post zu erfolgen. Eine elektronische Angebotsabgabe ist nicht möglich. Das beigefügte Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in einem verschlossenen Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift (wie Hauptauftraggeber siehe 1.) zu senden oder dort abzugeben. Zur Kennzeichnung des Angebotes ist der beigefügte Kennzettel auf die Vorderseite des Umschlags zu kleben und mit dem Namen und Anschrift der Firma zu versehen. 13.4 Auch wenn die Registrierung auf der E-Vergabeplattform nicht mehr erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, empfehlen wir allen Interessenten zur Registrierung. Nur registrierte Nutzer, die ihre Teilnahme an einem Vergabeverfahren über den Angebotsassistenten der E-Vergabe angemeldet haben, werden aktiv über Veränderungen im Verfahren informiert.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 150967 vom 25.10.2019

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