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Titel

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Durchführung von Baufeldfreimachung und Verbau

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)

Vergabestelle

Kliniken der Stadt und des Landkreises Rosenheim GmbH
Pettenkoferstraße 10
83022 Rosenheim

Ausführungsort

DE-83043 Bad Aibling

Frist

17.01.2019

Beschreibung

a) Kliniken der Stadt und des Lkr. Rosenheim GmbH

Pettenkoferstraße 10

83022 Rosenheim

Telefon +49 86311666320

Telefax +49 86311666310

 

E-Mail: controlling@hsp-projekt.de

 

b) Gewähltes Vergabeverfahren: Offenes Verfahren nach VOB/A

 

c) gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsinhalte während der Übertragung zum Server die aktuellste Version des TLS-Verschlüsselungsverfahrens. [https-Übertragung]

 

d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen

 

e) Ort der Ausführung: 83043 Bad Aibling

 

f) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen 130-1001-01 Baufeldfreimachung und Verbau Projektnummer 130 KliAIB Kurzbeschreibung RoMed Klinik Bad Aibling BA 1 - 130-1001-01 Baufeldfreimachung und Verbau ausf. Beschreibung ca. 1.750 m2 Statisch tragende Erdbetonwand oder glw. als Baugrubenverbau ca. 1.100 lfm Temporäre Verpressanker ca. 6 Stk. Absenkbrunnen für Wasserhaltung ca. 1.100 KT Betreiben Pumpe Wasserhaltung ca. 5.700 m3 Baugrubenaushub

 

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: keine Angaben

 

h) falls die bauliche Anlage oder der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder alle Lose einzureichen: losweise Vergabe: ist nicht vorgesehen

 

i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich, Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen: Beginn: 13.05.2019 - Ende: 16.07.2019 Dieser Auftrag kann nicht verlängert werden.

 

j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Zulässigkeit von Nebenangeboten: Zulässigkeit Die Abgabe von Nebenangeboten ist erlaubt.

 

k) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mailadresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert und eingesehen werden können: Die Vergabeunterlagen stehen digital über die Deutsche eVergabe zur Verfügung. Sie finden das Verfahren unter folgendem Link: Internet: www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/3dd80965-a4d1-4230-ac94-9d49c38b20f5

 

l) gegebenenfalls die Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen zu entrichten ist: Aktivierung der Ausschreibung Sie haben die Möglichkeit, dieses Verfahren elektronisch zu bearbeiten und mit der Vergabestelle online zu kommunizieren und Vergabeunterlagen einzusehen/herunterzuladen. Es fallen keine Lizenzkosten an. Zur Nutzung dieser Funktionen nehmen Sie bitte über das Portal am Verfahren teil.

 

n) Frist für den Eingang der Angebote: Angebotsfrist 22.01.2019 um 13:00 Uhr.

 

o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, ggf. die Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: Kliniken der Stadt und des Lkr. Rosenheim GmbH Pettenkoferstraße 10 83022 Rosenheim

 

p) Sprache, in der die Angebote oder Teilnahmeanträge abgefasst sein müssen: DE

 

r) gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: keine allgemeinen Angaben

 

s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: keine Angaben

 

t) gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaften nach der Auftragsvergabe haben muss: keine Angaben

 

u) verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: keine allgemeinen Angaben

 

v) Bindefrist: Die Bindefrist endet am 23.03.2019.

 

w) Name und Anschrift der Stelle, an die sich Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern Maximilianstraße 39 80538München DE +49 8921762411 +49 892176-2914 E-Mail: vergabekammer.suedbayern@vgm.bayern.de Die Vergabekammer leitet auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren ein. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB muss der Antrag auf Nachprüfung spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingegangen sein. Sonstiges: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben:

 

III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister siehe Ausschreibungsunterlagen

 

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

 

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

 

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

 

III.2) Bedingungen für den Auftrag

 

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Ausschreibungsunterlagen

 

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. Zusätzliche TED-Informationen II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: nein.

 

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein.

 

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:

 

IV.4.3) Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

 

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags: Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein.

 

VI.3) Zusätzliche Angaben: Zeitpunkt der Publikation: 14.12.2018 - 13:10 Uhr Bekanntmachungs-ID:

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 147793 vom 19.12.2018

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