Titel | Durchführung von Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH Zimmerstraße 54 10117 Berlin | |
Ausführungsort | DE-10117 Berlin | |
Frist | 15.09.2020 | |
Vergabeunterlagen | vergabe.deges.de/…/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-173d842cc5e-3bce50b027c8231f | |
TED Nr. | 385894-2020 | |
Beschreibung | Abschnitt I:
I.1) DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH Zimmerstr. 54 10117 Berlin Telefon: +49 30-20243-222
E-Mail: vergabe@deges.de Internet: www.deges.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Straßen- und Brückenbau
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: A3 / A4 /A 59 AD Heumar – Geotechnische Beratung; Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung Referenznummer der Bekanntmachung: AD02300118
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71300000
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: A3 / A4 /A 59 AD Heumar Geotechnische Beratung; Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung.
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71332000 71520000
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEA23
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Das AD Köln-Heumar im Land Nordrhein-Westfalen verbindet die Autobahnen A 3 (Oberhausen-Frankfurt am Main-Passau), A 4 (Aachen-Erfurt-Dresden) und A 59 (Duisburg-Bonn). Das Dreieck bildet den südöstlichen Rand des Kölner Autobahnrings und zählt zu den Autobahnkreuzen mit der höchsten Verkehrsstärke in Europa. Das AD wurde 1941 mit der A 3 und A 4 fertiggestellt. 1982 wurde zusätzlich die A 59 angeschlossen. Das AD Köln-Heumar befindet sich etwa 5 km östlich von der Kölner Innenstadt, in der Nähe der Stadtteile Rath und Heumar. Eine Prüfung der Ingenieurbauwerke des Autobahndreiecks ergab erhebliche Defizite bei allen Bauwerken. Die Nutzungsdauer der Bauwerke ist erreicht und es werden kurzfristig Ersatzneubauten erforderlich. In Abstimmung mit dem VM wurde der Ausbau des gesamten AD Heumars im Sinne einer ganzheitlichen, langfristigen Optimierung beschlossen. Aufgrund der Dringlichkeit sowie der geplanten bauzeitlichen Verkehrsführung während des Umbaus des gesamten AD Heumar wird der Ersatzneubau der Rampe BAB A4 sowie der Ersatzneubau der KVB Bauwerke als Baumaßnahme dem gesamten Umbau zeitlich vorgezogen. Wegen der betrieblichen und baulichen Abhängigkeiten der einzelnen Verkehrsströme sind die Planungen des Ersatzneubaus der Rampe BAB A4 und der KVB-Bauwerke und der Ausbau des gesamten AD Heumars entwurfstechnisch aufeinander abgestimmt. Für den Ersatzneubau der Rampe BAB A4 sowie der Ersatzneubau der KVB Bauwerke liegen jeweils die geotechnischen Berichte für die Baugrundverhältnisse, sowie die Gründungsempfehlungen vor. Für die erweiterten Planungen im AD Heumar werden im Wesentlichen Geotechnische Beratung, Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung für folgende Bauleistungen notwendig: Der insgesamt ca. 4,4 km lange Streckenabschnitt beinhaltet im Wesentlichen die erforderlich geotechnische Beratung für folgende Bauleistungen: 1. Erd- und Streckenbauleistungen für ca. 3,8 km verteilt auf mehrere Abschnitte innerhalb des AD Heumars, 2. Neubau von Ingenieurbauwerken (Neubau von 7 Brückenbauwerken und Stützwandbauwerken), 3. Erd- und Streckenbauleistungen für 5 Behelfszustände.
II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 12 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen. Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden, E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB]. — Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB]; — dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB]; — dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB]; — dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB] Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb. Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:
III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5) Angaben zur Verhandlung Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 15.09.2020 Ortszeit: 12:00
IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber Tag: 12.08.2020
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch
IV.2.6) Bindefrist des Angebots
IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3) Zusätzliche Angaben
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf Am Bonneshof 35 Düsseldorf 40474 Deutschland Fax: +49 2111472891
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 12.08.2020 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 153999 vom 19.08.2020 |