Titel | Durchführung von Bodenuntersuchungen | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg Hockstraße 10 63743 Aschaffenburg | |
Ausführungsort | DE-63743 Aschaffenburg | |
Frist | 03.11.2016 | |
TED Nr. | 344363-2016 | |
Beschreibung | Auftragsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg Hockstraße 10 63743 Aschaffeburg DEUTSCHLAND Fax: +49 60213123101
E-Mail: wna-aschaffenburg@wsv.bund.de Internet: www.wna-aschaffenburg.wsv.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: Internet: www.evergabe-online.de Internet: www.evergabe-online.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Internet: www.evergabe-online.de Internet: www.evergabe-online.de Internet: www.evergabe-online.de Deutschland
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3) Haupttätigkeit(en), Verkehr
I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:, Baubegleitende Baggergutüberwachung für den Ausbau der Stauhaltung Schweinfurt.
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 12 Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Stauhaltung Schweinfurt.
NUTS-Code DE26
II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Baubegleitende Baggergutüberwachung mit Dokumentation der Baggergutunterbringung (Voraussetzung im Vorfeld ist das Sichten und das Auswerten der einzelnen Baggergutberichte). Entnahme von Bodenproben sowie deren chemische Analyse und Klassifizierung nach LAGA und Bayerischem Eckpunktepapier. Erstellen von Abbauplänen auf Grundlage der vorliegenden Baggergutberichte für jede einzelne Maßnahme Erstellen eines geotechnischen Gutachtens für die Umschlagstelle Bergrheinfeld (Ma-km 326,71 – 326,87).
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71351500, 71332000 Beschreibung: Bodenuntersuchungen. Dienstleistungen im Bereich Geotechnik.
II.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8) Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.2) Angaben zu Optionen
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
Bei dem Auftrag sind ca. 390 000 m³ Baggermaterial baubegleitend zu überwachen. Für die Überwachung der Leistung wird ein Zeitaufwand von ca. 4 500 h angesetzt.
II.2.2) Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein Beginn der Bauarbeiten: Laufzeit in Monaten: 36 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Bedingungen für den Auftrag
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Siehe Vertragsentwurf.
III.1.1) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Siehe Vertragsentwurf.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
III.1.3) Sonstige besondere Bedingungen: Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2) Teilnahmebedingungen
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Siehe Vertragsentwurf Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der „Eigenerklärung Eignung“ oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ ist den Teilnahmeunterlagen beigefügt.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der „Eigenerklärung Eignung“ oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ ist den Teilnahmeunterlagen beigefügt. Erfolgt der Nachweis über das Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ oder EEE sind auf Verlangen die Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen so sind die o. g. Nachweise auf Verlangen auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen sowie der Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung nach § 47 (1) VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Folgende Angaben sind im Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ nicht zu leisten: – Zu § 45 (1) 3 VgV: Erklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherung Darüber hinaus hat der Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Angaben/Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen: – Zu § 45 (4): Versicherungsbescheinigung in Kopie über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: — Zu § 45 (4) VgV: Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung von mind. 1 500 000 EUR für Personenschäden und mind. 1 500 000 EUR für sonstige Schäden (Vermögens- undSachschäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung für den Fall, dassbei dem Auftragnehmer mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten, mindestens das Zweifache derVersicherungssumme beträgt. Bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen für jedes Mitglied bestehen. – Zu § 47 (3): Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung vereinbart.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der „Eigenerklärung Eignung“ oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ ist den Teilnahmeunterlagen beigefügt. Erfolgt der Nachweis über das Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ oder EEE sind auf Verlangen die Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen so sind die o. g. Nachweise auf Verlangen auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen sowie der Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung nach § 47 (1) VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Folgende Angaben sind im Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ nicht zu leisten: – Zu § 46 (3) 3 VgV – Zu § 46 (3) 4 VgV – Zu § 46 (3) 7 VgV – Zu § 46 (3) 6 VgV: Studien- und Ausbildungsnachweise für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens – Zu § 46 (3) 11 VgV Darüber hinaus hat der Bewerber zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Angaben/Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen: – Zu § 46 (3) 1 VgV: Referenzen mit in den letzten 10 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angaben zu Projektbezeichnung, Projektbearbeiter bzw. -Team, Leistungszeitraum, ausgeführte Leistungen, Auftraggeber und zugehörige Bescheinigungen der Auftraggeber. Vergleichbare Leistungen sind wie folgt definiert: Baubegleitende Baggergutüberwachung mit Analyse und Klassifizierung von Proben – Zu § 46 (3) 2 VgV: Eigenerklärung zu den geforderten Mindeststandards. – Zu § 46 (3) 9 VgV: Eigenerklärung/Zusammenstellung zur vorhandenen eigenen technischen Ausstattung des Bewerbers bzgl. chemisches Labor, CAD-Programm, DIN-A 0 Plotter.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: — Zu § 46 (3) 1 VgV: Es sind mind. drei Referenzen mit in den letzten 10 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen vorzulegen. – Zu § 46 (3) 2 VgV: 1) Der Sachverständige und sein Vertreter müssen Bachelor/Master/Diplom-Geologe oder Bachelor/Master/Diplom-Bauingenieur sein und über eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung verfügen. 2) Das Prüflabor für die Analyse der Bodenproben muss nach § 18 BbodSchG zugelassen und nach DIN EN ISO/ICE 17025 akkreditiert sein. 3) Der Gutachter muss Bachelor/Master/Diplom-Geologe oder Bachelor/Master/Diplom-Bauingenieur sein und über eine mindestens 10-jährige Berufserfahrung verfügen. – Zu § 46 (3) 8 VgV: Im Mittel der letzten 3 Jahre sind mind. 3 Beschäftigte bzw. Führungskräfte nachzuweisen. – Zu § 47 (5) VgV: Folgende Aufgaben müssen Auftragnehmer selbst bzw. bei Arbeitsgemeinschaften von einem Teilnehmer der Arbeitsgemeinschaft ausgeführt werden: Tätigkeiten des Sachverständigen und Tätigkeiten des Gutachter.
III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein
III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Verfahrensart
IV.1.1) Verfahrensart
Verhandlungsverfahren Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren): nein
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Die für die Bewertung vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind III.1.2) und III.1.3) zu entnehmen. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach § 45 (1) VgV: – Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren, Gewichtung: 10 % Folgende Bepunktung ist vorgesehen: 5 Punkte: Gesamtumsatz = 1 000 000 EUR/a und < 1 250 000 EUR/a 4 Punkte: Gesamtumsatz = 750 000 EUR/a und < 1 000 000 EUR/a oder =1 250 000 EUR/a und < 1 500 000 EUR/a 3 Punkte: Gesamtumsatz = 500 000 EUR/a und < 750 000 EUR/a oder = 1 500 000 EUR/a und < 1 750 000 EUR/a 2 Punkte: Gesamtumsatz = 250 000 EUR/a und < 500 000 EUR/a oder = 1 750 000 EUR/a und < 2 000 000 EUR/a 1 Punkt: Gesamtumsatz < 250 000 EUR/a oder = 1 250 000 EUR/a oder = 2 000 000 EUR/a 0 Punkte: Keine Mindestanforderung festgelegt – Umsatz mit vergleichbaren Leistungen: 10 % Vergleichbare Dienstleistungen sind wie folgt definiert: Baubegleitende Baggergutüberwachung mit Analyse und Klassifizierung von Proben. Folgende Bepunktung im Verhältnis zum Gesamtumsatz ist vorgesehen: 5 Punkte: Umsatz vergleichbarer Dienstleistungen 81 % bis 100 % EUR/a 4 Punkte: Umsatz vergleichbarer Dienstleistungen 61 % bis 80 % EUR/a 3 Punkte: Umsatz vergleichbarer Dienstleistungen 41 % bis 60 % EUR/a 2 Punkte: Umsatz vergleichbarer Dienstleistungen 21 % bis 40 % EUR/a 1 Punkt: Umsatz vergleichbarer Dienstleistungen bis 20 % EUR/a 0 Punkte: Keine Mindestanforderung festgelegt Technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach § 46 (3) 1 VgV: – Mind. 3 Referenzen des Bewerbers/Büros mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Jahren, Gewichtung: 65 % Vergleichbare Leistungen sind wie folgt definiert: Baubegleitende Baggergutüberwachung mit Analyse und Klassifizierung von Proben Folgende Bepunktung ist vorgesehen: 4 Punkte: vergleichbare Leistungen für die WSV, BAW oder BfG erbracht 3 Punkte: vergleichbare Leistungen für andere öffentliche Auftraggeber erbracht 2 Punkte: – 1 Punkt: vergleichbare Leistungen für private Auftraggeber oder andere als den o. g. erbracht 0 Punkte: weniger als 3 Referenzen Bei der Bepunktung wird jede Referenz einer vergleichbaren Leistung zunächst einzeln bepunktet. Die Punkte werden addiert und der Mittelwert gebildet. Ein zusätzlicher Punkt wird anschließend zum Mittelwert addiert, wenn mind. eine Referenz zu vergleichbaren Leistungen an Wasserstraßen vorgelegt wird, so dass als Maximum 5 Punkte erreicht werden können. Der Nachweis Leistungen an Wasserstraßen kann im Rahmen der o. g. Referenzen oder als zusätzliche Referenz erbracht werden. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach § 46 (3) 8 VgV: – Anzahl Beschäftigte inkl. Führungskräfte, Gewichtung: 10 % Folgende Bepunktung ist vorgesehen: 5 Punkte: 10 – 15 Beschäftigte/Führungskräfte 4 Punkte: 16 – 20 Beschäftigte/Führungskräfte 3 Punkte: 6 – 9 oder mehr als 20 Beschäftigte/Führungskräfte 2 Punkte: 4 – 5 Beschäftigte/Führungskräfte 1 Punkt: 3 – 4 Beschäftigte/Führungskräfte 0 Punkte: weniger als 3 Beschäftigte Technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach § 46 (3) 9 VgV: – Eigene Technische Ausstattung des Bewerbers/Büros, Gewichtung 5 % Folgende Bepunktung ist vorgesehen: 2 Punkte: Eigenes chemisches Labor 1,5 Punkte: Microstation (.dgn, Version V8i) 1 Punkt: anderes CAD-System (z.B. AutoCAD) 0,5 Punkt(e): DIN A0 Plotter 1 Punkt: Bewerber verfügt nicht über eigene o. g. Komponenten 0 Punkte: Keine Mindestanforderung festgelegt Die Punkte werden addiert, so dass im Maximum 5 Punkte erreicht werden können. Ausnahme: Bei Vorhandensein von Microstation und einem anderen CAD Programm werden nur die 1,5 Punkte vergeben.
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
IV.2) Zuschlagskriterien
IV.2.1) Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3) Verwaltungsangaben
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 3-231.2-Sft31.1/8
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge, 03.11.2016 - 10:00
IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote r Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch
IV.3.7) Bindefrist des Angebots
IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3) Zusätzliche Angaben
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes - Villemombler Straße 76 53123 Bonn Deutschland E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Telefon: +49 2289499-0 Fax: +49 2289499-163
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 29.09.2016 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 137403 vom 05.10.2016 |