Sie sehen Ausschreibungen, deren Frist abgelaufen ist. Bestellen Sie einen kostenlosen Demozugang.

Titel
Drucken  
Durchführung von Bodenuntersuchungen
Drucken  
VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberWasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg
Hockstraße 10
63743 Aschaffenburg
AusführungsortDE-63743 Aschaffenburg
Frist08.11.2016
TED Nr.350259-2016
Beschreibung

Auftragsbekanntmachung Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

 

I.1) Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg

Hockstraße 10

63743 Aschaffenburg

DEUTSCHLAND

Fax: +49 60213123101

 

E-Mail: wna-aschaffenburg@wsv.bund.de

Internet: www.wna-aschaffenburg.wsv.de

 

Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen

 

Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: Internet: www.evergabe-online.de Internet: www.evergabe-online.de

 

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Internet: www.evergabe-online.de Internet: www.evergabe-online.de null Internet: www.evergabe-online.de Deutschland

 

I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers

 

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen

 

I.3) Haupttätigkeit(en): Verkehr

 

I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber

 

Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

 

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

 

II.1) Beschreibung

 

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Ausführung der Beweissicherung an Anlagen Dritter im Rahmen der Schleusenneubaumaßnahmen Erlangen und Kriegenbrunn.

 

II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung

 

Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 12 Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Aschaffenburg und im Bereich der Neubaumaßnahmen der Schleusen Erlangen und Kriegenbrunn.

 

NUTS-Code DE261

 

II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS): Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

 

II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Im Zuge des Neubaus der Schleusen Erlangen und Kriegenbrunn ist eine Beweissicherung für die baulichen Anlagen Dritter, die durch die Baumaßnahmen beeinträchtigt werden könnten, durchzuführen. Im Schadensfall ist der Schaden hinsichtlich Ursache, weiterem Vorgehen, wie z. B. Schadensbeseitigung, sowie ggf. Zuordnung von Schadensersatzansprüchen zu beurteilen.

 

II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 71351500, 71310000 Beschreibung: Bodenuntersuchungen. Technische Beratung und Konstruktionsberatung.

 

II.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

 

II.1.8) Lose: Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

 

II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

 

II.2.2) Angaben zu Optionen

 

II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:

 

II.2.2) Angaben zu Optionen: Optionen: nein

 

II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung

 

II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung

 

Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein Beginn der Bauarbeiten: Beginn 01.03.2017 Abschluss 31.12.2027

 

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

 

III.1) Bedingungen für den Auftrag

 

III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Siehe Vertragsentwurf.

 

III.1.1) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Siehe Vertragsentwurf.

 

III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

 

III.1.3) Sonstige besondere Bedingungen: Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein

 

III.2) Teilnahmebedingungen

 

III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

 

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Siehe Vertragsentwurf Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der „Eigenerklärung Eignung“ oder der EEE erbracht werden. Das entsprechende Formblatt ist den Teilnahmeunterlagen beigefügt.

 

III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

 

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der „Eigenerklärung Eignung“ oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ ist den Teilnahmeunterlagen beigefügt. Erfolgt der Nachweis über das Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ oder EEE sind auf Verlangen die Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen so sind die o. g. Nachweise auf Verlangen auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen sowie der Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung nach § 47 (1) VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Folgende Angaben sind im Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ nicht zu leisten: – Zu § 45 (1) 3 VgV: Erklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherung Darüber hinaus hat der Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Angaben/Unterlagen auf Verlangen vorzulegen: – Zu § 45 (4) 2: Versicherungsbescheinigung in Kopie über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung.

 

Möglicherweise geforderte Mindeststandards: — Zu § 45 (4) VgV: Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung von mind. 1 500 000 EUR für Personenschäden und mind. 1 500 000 EUR für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung für den Fall, dass bei dem Auftragnehmer mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten, mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen für jedes Mitglied bestehen. – Zu § 47 (3): Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung vereinbart.

 

III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit

 

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der „Eigenerklärung Eignung“ oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ ist den Teilnahmeunterlagen beigefügt. Erfolgt der Nachweis über das Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ oder EEE sind auf Verlangen die Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen so sind die o. g. Nachweise auf Verlangen auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen sowie der Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung nach § 47 (1) VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Folgende Angaben sind im Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ nicht zu leisten: – Zu § 46 (3) 3 VgV – Zu § 46 (3) 4 VgV – Zu § 46 (3) 7 VgV – Zu § 46 (3) 6 VgV: Studien- und Ausbildungsnachweise für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens – Zu § 46 (3) 11 VgV Darüber hinaus hat der Bewerber zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Angaben/Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen: – Zu § 46 (3) 1 VgV: Referenzen mit in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angaben zu Maßnahmenbezeichnung mit kurzer Beschreibung, Ausführungsdauer, Auftragsvolumen, Auftraggeber mit Ansprechpartner – Zu § 46 (3) 2 VgV: Eigenerklärung, dass der Sachverständige öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständige auf dem ausgeschriebenen Leistungsgebiet (Schäden an Gebäuden, Beweissicherung oder vergleichbar) ist. Für Vertreter nicht erforderlich.

 

Möglicherweise geforderte Mindeststandards: — Zu § 46 (3) 1 VgV: Es werden nur Referenzmaßnahmen gewertet, bei welchen die Ausführung einer Beweissicherung erfolgte (entsprechend gehen Maßnahmen, die ausschließlich Schadensbeurteilungen ohne vorangegangene Beweissicherung enthalten, nicht in die Wertung ein). – Zu § 46 (3) 2 VgV: Der Sachverständige muss öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständige auf dem ausgeschriebenen Leistungsgebiet (Schäden an Gebäuden, Beweissicherung oder vergleichbar) sein. Für Vertreter nicht erforderlich. – Zu § 46 (3) 8 VgV: Im Mittel der letzten 3 Jahre sind mind. 2 fachkundige Beschäftigte bzw. Führungskräfte nachzuweisen. Definition „fachkundige Beschäftigte“ s. II.2.9 – Zu § 47 (5) VgV: Folgende Aufgaben müssen Auftragnehmer selbst bzw. bei Arbeitsgemeinschaften von einem Teilnehmer der Arbeitsgemeinschaft ausgeführt werden: Sachverständigentätigkeiten.

 

III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

 

III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

 

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein

 

III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal

 

Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

 

Abschnitt IV: Verfahren

 

IV.1) Verfahrensart

 

IV.1.1) Verfahrensart

 

Verhandlungsverfahren Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren): nein

 

IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

 

Die für die Bewertung vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind III.1.2) und III.1.3) zu entnehmen. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach § 45 (1) VgV: – Umsatz der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen, Gewichtung: 20 % Vergleichbare Dienstleistungen sind wie folgt definiert: Ausführung von Beweissicherungsmaßnahmen an baulichen Anlagen und/ oder Bewertung von Schäden an baulichen Anlagen Folgende Bepunktung ist vorgesehen: 5 Punkte: Gesamtumsatz vergleichbarer Dienstleistungen = 500 000 EUR/a 4 Punkte: Gesamtumsatz vergleichbarer Dienstleistungen = 200 000 EUR/a 3 Punkte: Gesamtumsatz vergleichbarer Dienstleistungen = 100 000 EUR/a 2 Punkte: Gesamtumsatz vergleichbarer Dienstleistungen = 20 000 EUR/a 1 Punkt: Gesamtumsatz vergleichbarer Dienstleistungen = 5 000 EUR/a 0 Punkte: Gesamtumsatz vergleichbarer Dienstleistungen < 5 000 EUR/a Technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach § 46 (3) 1 VgV: – Mind. 3 Referenzen des Bewerbers/ Büros mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Jahren, Gewichtung: 60 % Als Referenz ist die Maßnahmenbezeichnung mit kurzer Beschreibung, Ausführungsdauer, Auftragsvolumen, Auftraggeber mit Ansprechpartner und Bearbeiter zu nennen. Vergleichbare Leistungen sind wie folgt definiert: Ausführung von Beweissicherungsmaßnahmen an baulichen Anlagen und/ oder Bewertung von Schäden an baulichen Anlagen. Als komplex gelten Maßnahmen zur Beweissicherung, die an mehreren Anlagen (z. B. mehrere Gebäude in einem Straßenzug) oder einer umfangreichen Anlage (z. B. einem Werksgelände) durchgeführt wurden. Es werden nur Referenzmaßnahmen gewertet, bei welchen die Ausführung einer Beweissicherung erfolgte (entsprechend gehen Maßnahmen, die ausschließlich Schadensbeurteilungen ohne vorangegangene Beweissicherung enthalten, nicht in die Wertung ein) Folgende Bepunktung ist vorgesehen: 5 Punkte: Mindestens drei komplexe Maßnahmen im Bereich der Ausführung von Beweissicherungsmaßnahmen an baulichen Anlagen. 4 Punkte: Mindestens zwei komplexe Maßnahmen im Bereich der Ausführung von Beweissicherungsmaßnahmen an baulichen Anlagen. 3 Punkte: Mindestens drei Maßnahmen im Bereich der Ausführung von Beweissicherungsmaßnahmen an baulichen Anlagen. 2 Punkte: Mindestens zwei Maßnahmen im Bereich der Ausführung von Beweissicherungsmaßnahmen an baulichen Anlagen. 1 Punkt: Eine Maßnahme im Bereich Ausführung von Beweissicherungsmaßnahmen an baulichen Anlagen. 0 Punkte: keine erbrachte Dienstleistung aus dem o. g. Bereich Technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach § 46 (3) 8 VgV: – Anzahl Beschäftigte inkl. Führungskräfte (nur Techniker und Ingenieure), die in dem Unternehmen für die Ausführung von Beweissicherungsmaßnahmen und/ oder Schadensbeurteilung zuständig sind (= fachkundige Beschäftigte). Nicht aufgeführt werden sollen Mitarbeiter, die nicht in direktem Zusammenhang mit der fachlichen Ausführung der Maßnahme stehen (z. B. Schreibkräfte im Büro). Gewichtung: 20 % Folgende Bepunktung ist vorgesehen: 5 Punkte: mehr (>) als 5 fachkundige Beschäftigte 4 Punkte: --- 3 Punkte: vier oder 5 fachkundige Beschäftigte 2 Punkte: --- 1 Punkt: 2 oder 3 fachkundige Beschäftigte 0 Punkte: weniger (<) als zwei fachkundige Beschäftigte.

 

IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

 

Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein

 

IV.2) Zuschlagskriterien

 

IV.2.1) Zuschlagskriterien

 

das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind

 

IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion

 

Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

 

IV.3) Verwaltungsangaben

 

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 2016/631/019

 

IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein

 

IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung: Kostenpflichtige Unterlagen: nein

 

IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 08.11.2016 - 10:00

 

IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

 

IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote r Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch

 

IV.3.7) Bindefrist des Angebots

 

IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag:

 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

 

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags: Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

 

VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

 

Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

 

VI.3) Zusätzliche Angaben

 

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

 

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

 

Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Deutschland E-Mail: E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Telefon: +49 2289499-0 Fax: +49 2289499-163

 

VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen

 

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 05.10.2016

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 137431 vom 10.10.2016