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Titel

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Durchführung von ergänzenden Betonuntersuchungen Schleuse

Vergabeverfahren

Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)

Auftraggeber

Amt für Neckarausbau
Vangerowstr. 20
69115 Heidelberg

Ausführungsort

DE-69115 Heidelberg

Frist

03.05.2017

Beschreibung

a) Amt für Neckarausbau Heidelberg

Vangerowstraße 20

69115 Heidelberg

Telefax: +49 6221 507455

 

E-Mail: vergabestelle.anh@wsv.bund.de

Internet: www.anh.wsv.de

 

b) Vergabeart "Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A" Geschäftszeichen: 2-231.2-SCH.110.17B08

 

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

 

o Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt.

 

d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen

 

e) Ort der Ausführung Schleuse Schwabenheim, Windhof, 69221 Dossenheim

 

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose Ergänzende Betonuntersuchungen Schleuse Schwabenheim linke Kammer Sohle Die ergänzenden Betonuntersuchungen werden in einer trockengelegten Schleusenkammer im Zeitraum von 10.05. - 31.05.2017 durchgeführt. Die Arbeiten sollen zerstörend (Entnahme von 10 Bohrkernen, Herstellen von zwei Vertikalbohrungen zur Detektierung der unteren Bewehrungslage und Freilegen der oberen Bewehrungslage an einer Stelle) durchgeführt werden. Die zerstörenden Bauwerksuntersuchungen sind auf drei Arten durchzuführen.

 

1. Entnahme von Bohrkernen (Durchmesser 151 mm) Zur Ermittlung der Betoneigenschaften sind in drei Kammerblöcken und im Sohlbereich der Häupter (Oberhaupt und Unterhaupt) jeweils zwei Vertikalbohrung von einer Länge bzw. Tiefe von 2,50 m und dem Durchmesser von 151 mm herzustellen. Die Bohrkerne sind an die BAW in Karlsruhe zu liefern (Bohrmeter gesamt: ca. 25,00 m).

 

2. Herstellen von Vertikalbohrungen (Durchmesser 250 mm) Zur Detektierung der unteren Bewehrungslage ist die Herstellung von zwei Vertikalbohrungen mit einer Tiefe von ca. 2,50 m in einem Abstand von 0,7 m notwendig. Das vorgesehene Verfahren setzt vorraus, dass die Bohrungen über 200 mm im Durchmesser betragen müssen. Daher sind zwei Bohrungen mit dem Durchmesser von 250 mm vorgesehen (Bohrmeter gesamt: ca. 5,00 m).

 

3.Herstellen von Probeflächen Nach der Detektierung der oberen Bewehrungslage durch die BAW im Kammerblock 5 ist eine Probefläche in den detektierten Bereichen durch das Freilegen der oberen Bewehrungslage durch bewehrungsschonenden Betonabbruch herzustellen. Die Armierung soll hierbei an Flächen der Kammersohle von ca. 0,5 m^2 (1,0 m parallel und 0,5 m quer zur Schleusenachse) freigelegt und dokumentiert werden. CPV-Codes: 76340000-8 und 45111100-9

 

h) Aufteilung in Lose Nein

 

i) Ausführungsfristen Fertigstellung oder Dauer der Leistung 2 Kalenderwochen nach Baubeginn Weitere Fristen Vorarbeiten des AN (z.B. Leitungsrecherche) erfolgen sofort nach Beauftragung durch den AG. Spätester Baubeginn für Leistungen am Bauwerk: 3 Tage nach Auftragserteilung durch den AG. Fertigstellung der Leistungen in der Schleusenkammer: 2 Kalenderwochen nach Baubeginn. Übergabe aller Dokumentation: 3 Kalenderwochen nach Fertigstellung der Leistungen in der Schleusenkammer.

 

j) Nebenangebote nicht zugelassen

 

k) Anforderung der Vergabeunterlagen Wie Hauptauftraggeber siehe a)

 

o) Anschrift, an die die Angebote zu senden sind Wie Hauptauftraggeber siehe a)

 

p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)

 

q) Ablauf der Angebotsfrist Angebotsfrist 03.05.2017 - 09:00 Uhr Eröffnungstermin 03.05.2017 - 09:00 Uhr Ort der Eröffnung Amt für Neckarausbau Heidelberg, Vangerowstraße 20, 69115 Heidelberg Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigten

 

r) Geforderte Sicherheiten siehe Vergabeunterlagen

 

s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind siehe Vergabeunterlagen

 

t) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

 

u) Nachweise zur Eignung

 

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

 

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

 

Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich Das Formblatt 333-B "Eigenerklärung zur Eignung (Kurzfassung)" enthält die erforderlichen Nachweise zur Eignung und steht im Internet unter "WSV.de" (Aktuelles / Ausschreibungen / VOB-Vergabebekanntmachung) zur Verfügung. Das Formblatt 333-B "Eigenerklärung zur Eignung" wird auch mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: siehe Vergabeunterlagen

 

v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist 31.05.2017

 

w) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Standort Mainz - Nachprüfungsstelle - Brucknerstraße 2 55127 Mainz Telefax 06131/979-155

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 139221 vom 20.04.2017

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