Titel | Durchführung von Fundamentierungsarbeiten | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Bauauftrag (VOB) | |
Auftraggeber | Gemeinde Seevetal Kirchstr. 11 21218 Seevetal | |
Ausführungsort | DE-21217 Seevetal | |
Frist | 05.10.2016 | |
Beschreibung | Tiefgründung VOB Neubau Sporthaus Over, Oversand 6, 21217 Seevetal - Tiefgründung
1. Gemeinde Seevetal, Die Bürgermeisterin Kirchstraße 11 21218 Seevetal Tel: 04105/ 55 - 2227 Fax: 04105/ 55 - 1227
2. Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung auf der Grundlage der VOB.
3. Ausführungsort: Seevetal, Ortsteil Over - Tiefgründung; Umfang: 67 St. Ortbetonverdrängungspfähle 15 m Länge; 5 St. Integritätsmessungen; 3 St. Spitzendrucksondierungen.
4. Ausführungsfrist: Beginn 21.11.2016; Ende: 02.12.2016.
5. Anforderung: Die Vergabeunterlagen können ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform subreport ELViS unter Internet: www.subreport.de E64 81 25 69 heruntergeladen werden. Die Unterlagen können vorab kostenfrei eingesehen werden. Die Downloadkosten in Höhe von 10,00 werden per Lastschrift durch subreport erhoben und nicht erstattet. Angebotsabgabe: Die Angebote sind ausschließlich bis spätestens zum Eröffnungstermin schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung beim Auftraggeber einzureichen. Eine elektronische Angebotsabgabe ist nicht zugelassen.
6. Angebotssprache: In deutscher Sprache.
7. Bieter: Zur Eröffnung sind nur Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter zugelassen. Eröffnung beim Auftraggeber am 05.10.2016, 11:30 Uhr, Im Rathaus, Sitzungssaal II, Seevetal- Hittfeld. Geforderte Sicherheiten: keine. Zahlungsbedingungen: ergeben sich aus § 16 VOB/ B.
8. Rechtsform von Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
9. Nachweise: Nachweis der Eignung durch Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 VHB) bzw. durch Präqualifikationsnachweis.
10. Zuschlags- / Bindefrist: endet am 04.11. 2016. Kriterien der Auftragserteilung: Einhaltung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) vom 31.10. 2013 in der Fassung vom 08.06. 2016. Gemäß § 4 NTVergG werden öffentliche Aufträge über Bau- und Dienstleistungen nur an Unternehmen vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich erklären, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohngesetzes (MiLoG) mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des MiLoG und ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen, die sich aus dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG) , dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) , den auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem auf der Grundlage des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag ergeben können, zu zahlen. Sonstiges: Der Bieter kann sich zur Prüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden an den Landkreis Harburg Kommunalaufsicht Schlossplatz 6, 21423 Winsen/ Luhe. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 137218 vom 14.09.2016 |