Sie sehen Ausschreibungen, deren Frist abgelaufen ist. Bestellen Sie einen kostenlosen Demozugang.

Titel
Drucken  
Durchführung von Kampfmittelerkundung
Drucken  
VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberStadt Weimar
Schwanseestraße 17
99423 Weimar
AusführungsortDE-99423 Weimar
Frist05.05.2020
Beschreibung

a) Stadt Weimar

Stadtverwaltung

Schwanseestraße 17

99423 Weimar

Telefon 03643/ 762309

Fax 03643/ 762326

 

E-Mail: ausschreibung@stadtweimar.de

Internet: www.weimar.de

 

b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer 600.58-23/20

 

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene Angebotsabgabe schriftlich

 

d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen

 

e) Ort der Ausführung Sophienstiftsplatz , 99423 Weimar

 

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen Neugestaltung Sophienstiftsplatz mit Gropiusstraße Fachlos 6 Kampfmittelerkundung (AG anteilig: Stadt/ EKSW/ WZV/ ENWG/ Stadtwirtschaft): 3.500 m² systematische Flächenabsuche; 1 d Bergungstrupp; 100 h visuelle Begutachtung; 10 sprengsicherer Bagger

 

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage Zweck des Auftrags

 

h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f) ja, Angebote sind möglich nur für ein Los

 

i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: 29.06.2020 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 17.07.2020 weitere Fristen Phase 1 (Erfurter Straße/ Coudraystraße/ Sophienstiftsplatz): 29.06.2020 - 10.07.2020 Phase 2 (Umfeld DNT): 13.07.2020-17.07.2020

 

j) Nebenangebote zugelassen

 

k) mehrere Hauptangebote nicht zugelassen

 

l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: Internet: www.subreport.de/E92647754 nicht elektronisch zur Verfügung gestellt. Sie können angefordert werden bei: Die Unterlagen stehen ab 21.04.2020 sowohl elektronisch als auch in Papierform (abzufordern bei der Stadtverwaltung Weimar, Abt. Bauverwaltung, Schwanseestraße 17, 99423 Weimar) zur Verfügung. Die Kosten für die Papierform in Höhe von 8 €; + 2 € Porto bei Versand sind zu überweisen an die Stadtverwaltung Weimar (Sparkasse Mittelthüringen, IBAN: DE36820510000301002029, Verwendungszweck 60.000/15.000+23/20). Der Einzahlungsbeleg ist der Anforderung beizufügen. Der Zugang wird gewährt, sobald die Erfüllung der Maßnahmen belegt ist. Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden teilweise nachgefordert und zwar folgende Unterlagen: Formblätter 124, 221/222, 233

 

o) Ablauf der Angebotsfrist am 05.05.2020 um 14:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am 12.06.2020

 

p) Adresse für elektronische Angebote Anschrift für schriftliche Angebote Vergabestelle, siehe oben

 

q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch

 

r) Zuschlagskriterien siehe Vergabeunterlagen

 

s) Eröffnungstermin am 05.05.2020 um 14:00 Uhr Ort Stadtverwaltung Weimar, Abt. Bauverwaltung, Schwanseestraße 17, Haus 2, Zimmer 424, 99423 Weimar Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigten

 

t) geforderte Sicherheiten

 

u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind gemäß VOB/B

 

v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

 

w) Beurteilung der Eignung

 

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich Das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter Internet: stadt.weimar.de/fileadmin/redaktion/Dokumente/aktuell/ausschreibungen/leistungen/2017/07/124- 2019.pdf

 

x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar Wir weisen auf die Möglichkeit der Beanstandung der beabsichtigten Vergabeentscheidung nach § 19 Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG), die an die Vergabestelle zu richten ist sowie auf das Verfahren im Fall der Nichtabhilfe nach § 19 Abs.2 ThürVgG und § 19 Abs.5 ThürVgG (Kostenfolge) hin.

 

Sonstiges: Der Bestbieter muss im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise (zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG); zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG); zu § 12 und § 15 ThürVgG Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG Kontrollen, § 18 ThürVgG Sanktionen) innerhalb von 4 Werktagen schriftlich vorlegen. Bei nicht fristgerechter Vorlage ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: Verpflichtung des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG); Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 152660 vom 22.04.2020