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Titel

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Entwicklung eines Monitoringkonzepts zur Erfassung der Lärmbetroffenheit der Bevölkerung an Bundesfernstraßen

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Vergabestelle

Bundesanstalt für Straßenwesen
Brüderstraße 53
51427 Bergisch Gladbach

Ausführungsort

DE-51427 Bergisch Gladbach

Frist

20.06.2023

Beschreibung

a) Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2

Brüderstraße 53

51427 Bergisch Gladbach

 

E-Mail: mailto: forschungsvergabe@bast.de

Internet: www.bast.de

 

b) Zuschlag erteilende Stelle Wie Hauptauftraggeber siehe a)

 

2. Angaben zum Verfahren

 

a) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

 

b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag

 

c) Geschäftszeichen Z2ky - FE 02.0479/2023/IRB

 

3. Angaben zu Angeboten

 

a) Form der Angebote o elektronisch o ohne elektronische Signatur (Textform)

 

b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 20.06.2023 - 06:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 30.11.2023

 

c) Sprache Deutsch.

 

4. Angaben zu Vergabeunterlagen

 

a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html

 

b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

 

c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe l.a)

 

d) Anforderungsfrist 20.06.2023 - 06:00 Uhr

 

5. Angaben zur Leistung

 

a) Art und Umfang der Leistung Im Rahmen der Realisierung eines Konzepts für ein umfassendes und transparentes Monitoring der im Bundesfernstraßenbau relevanten Nachhaltigkeitsziele soll für den Bereich "Natur- und Umweltschutz" ein Indikator zur Erfassung der Lärmbetroffenheit entwickelt werden. Zur Erfassung der Lärmbetroffenheit der Bevölkerung an Bundesfernstraßen soll die Monitoringgröße "Anzahl Lärmbelasteter nach Pegelklassen" genutzt werden. Diese Größe stellt einen objektiven Lärmindikator dar und kann ausgehend von gängigen Schallimmissions- Berechnungen ermittelt werden. Erforderliche Eingangsdaten zu Verkehrsmengen, Straßendeckschichten, installierten Lärmschutzmaßnahmen, Hindernisse/Bebauung auf dem Ausbreitungsweg sowie Geländemodelle sind prinzipiell vorhanden. Diese finden bereits in der alle fünf Jahre stattfindenden Lärmkartierung Anwendung. Nutzt man die Ergebnisse der Lärmkartierungen für den Verkehrsträger Straße direkt, umfasst die ermittelte Anzahl Lärmbelasteter allerdings auch Belastungen, die außerhalb der Baulast des Bundes stattfinden. Um eine hohe Aussagekraft des Lärmindikators zu gewährleisten, ist eine anteilige Berechnung für Straßen in der Baulast des Bundes durchzuführen. Die den Lärmkartierungen zugrundeliegende Datenbasis kann hierfür genutzt werden, jedoch sind Neuberechnungen für Bundesautobahnen und Bundesstraßen notwendig. Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, die praktische Umsetzbarkeit und konkrete Relevanz des vorgeschlagenen Lärmindikators detailliert zu untersuchen und zu bewerten. Dem Lärmindikator soll die Monitoringgröße "Lärmbelastete in Personen oder Wohneinheiten an Strecken (Anzahl oder Anteil) über einem Grenzwert oder nach Pegelklasse" zugrunde liegen. Zweck des Lärmindikators ist es, die Entwicklung der Lärmbelastung an Straßen in der Baulast des Bundes abzubilden. Für den Indikator soll die Erhebung, Analyse und Ergebnisdarstellung praktisch erprobt werden. Auf dabei ermittelte Probleme, Datenlücken, Anwendungsgrenzen, eventuell fehlende oder zu optimierende Analyseinstrumente soll hingewiesen werden. Vorgehen: - Definition und Recherche der notwendigen Datengrundlage - Konzeption einer zielführenden Berechnungsmethodik - Erhebung und Auswertung des Lärmindikators - Bewertung der exemplarischen Erprobung und Handlungsempfehlung

 

b) CPV-Codes Hauptteil (1): Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000-2)

 

c) Ort der Leistungserbringung 51427 Bergisch Gladbach, Brüderstraße 53.

 

7. Zulassung von Nebenangeboten Nein

 

10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B).

 

11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des NichtVorliegens von Ausschlussgründen Nachweise und Erklärungen in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht: - Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und - ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen. Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen. Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Nr. 1: Fachkunde und Erfahrung in der Berechnung von Schallimmissionen zum Zwecke der Lärmkartierung - Nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (einzutragen in die Referenzliste) Nachweise über das NichtVorliegen von Ausschlussgründen: Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123,124 GWB vorzulegen (Nr. 4b, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 TEUR wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen. Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die "Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen" (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.

 

12. Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

 

13. Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss Gesamtschuldnerisch haftend

 

14. Sonstige Angaben Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen. Die Bestimmungen der UVgO werden nicht Vertragsbestandteil. Den Bietern entsteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen, da sie lediglich den Charakter von Dienstanweisungen an die Beschaffungsstellen tragen.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 172248 vom 24.05.2023

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