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Titel

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Entwicklung von Einsatzkriterien für Fußgängerschutzanlagen

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Bundesanstalt für Straßenwesen
Brüderstr. 53
51427 Bergisch Gladbach

Ausführungsort

DE-51427 Bergisch Gladbach

Frist

19.09.2018

TED Nr.

329457-2018

Beschreibung

Abschnitt I:

 

I.1) Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z5

Brüderstrasse 53

51427 Bergisch Gladbach

 

E-Mail: forschungsvergabe@bast.de

Internet: www.bast.de

 

I.2) Gemeinsame Beschaffung

 

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen

 

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen

 

I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Forschung

 

Abschnitt II: Gegenstand

 

II.1) Umfang der Beschaffung

 

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: FE 03.0568/2018/DGB – Entwicklung von Einsatzkriterien für Fußgängerschutzanlagen mit unterschiedlichen Grundstellungen Referenznummer der Bekanntmachung: Z5mg - FE 03.0568/2018/DGB

 

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 73000000

 

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

 

II.1.4) Kurze Beschreibung: FE 03.0568/2018/DGB — Entwicklung von Einsatzkriterien für Fußgängerschutzanlagen mit unterschiedlichen Grundstellungen

 

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.: 168.067,22 EUR

 

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

 

II.2) Beschreibung

 

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

 

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

 

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEA2B Hauptort der Ausführung: Bergisch Gladbach

 

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: „Entwicklung von Einsatzkriterien für Fußgängerschutzanlagen mit unterschiedlichen Grundstellungen“ Fußgängerschutzanlagen sind sowohl inner- als auch außerorts an lokalen und Bundesfernstraßen eine weit verbreitete Sicherungsform für Fußgängerquerungen. Für die Signalisierung von Fußgängerschutzanlagen erlauben die bestehenden Regelwerke drei unterschiedliche Varianten, es fehlte jedoch an Einsatzkriterien für die unterschiedlichen Formen der Fußgängerschutzanlagen. Das Forschungsprojekt soll die bisherigen Erkenntnisse zu Fußgängerschutzanlagen aus der Literatur sowie der Betreiberpraxis sammeln und mit Hilfe von Vor-Ort-Erhebungen eine wissenschaftlich fundierte Basis für die Ableitung von Einsatzkriterien schaffen. Ziel des Projektes soll die Erstellung von Einsatzkriterien für die unterschiedlichen Varianten von Fußgängerschutzanlagen sein.

 

II.2.5) Zuschlagskriterien

 

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 999 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.

 

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

 

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

 

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

 

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

 

II.2.14) Zusätzliche Angaben

 

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

 

III.1) Teilnahmebedingungen

 

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

 

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Möglicherweise geforderte Mindeststandards: — Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und — ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen. Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.

 

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: 1) Kenntnisse und Erfahrung im Bereich der Erhebung des Fußverkehrs Nachzuweisen durch mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (siehe Formblatt Referenzlisten) 2) Mindestens 1 eingesetzte/r Mitarbeiter/in als Geograph/in mit Berufserfahrung Nachzuweisen durch Eigenerklärung unter Angabe des Qualifikationsgrades.

 

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

 

III.2) Bedingungen für den Auftrag

 

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

 

Beruf angeben: III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.

 

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

 

Abschnitt IV: Verfahren

 

IV.1) Beschreibung

 

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

 

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

 

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

 

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

 

IV.2) Verwaltungsangaben

 

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 19.09.2018 Ortszeit: 15:00

 

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

 

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

 

IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.12.2018

 

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 20.09.2018 Ortszeit: 15:00 Ort: Bergisch Gladbach Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.

 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

 

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

 

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

 

VI.3) Zusätzliche Angaben Wir weisen darauf hin, dass der Zuschlag erst nach Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2018 erteilt werden kann. Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.

 

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

 

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 Bonn 53123 Deutschland Telefon: +49 4922-894990 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Fax: +49 4922-89499163 Internet: www.bundeskartellamt.bund.de

 

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

 

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: — Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes, — Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber. — Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/ Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.

 

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

 

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 25.07.2018

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 145824 vom 05.08.2018

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