Titel | Erfassen von Bäume in digitalem Baumkataster | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Stadt Herford Zentrale Submissionsstelle Auf der Freiheit 21 32052 Herford | |
Ausführungsort | DE-32046 Herford | |
Frist | 06.10.2015 | |
Beschreibung | 1. Hansestadt Herford Abteilung: 4.3- Stadtplanung, Grünflächen und Geodaten Auf der Freiheit 21 Postfach 2843 32046 Herford
2. Projekt: Gewerk: Baumgutachterliche Tätigkeiten Ausführungsort: Herford
3. Aufteilung in Lose: nein
4. Wertungskriterien: Preis Elektronische Angebote: sind nicht zugelassen Planungsleistungen: nicht erforderlich
5. Hauptpositionen: 2.900 St. Bäume in digitalem Baumkataster (Fa. d.b.g.) gem. FFL-Baumkontrollrichtlinie ersterfassen CPV-Code: 77200000-2
6. Ausführungsfrist: Beginn:6.10.2015 Fertigstellung bis 31.12.2015 (tw.) bzw. 30.4.2016 (tw.)
7. Gebühr: 13,00 Euro – das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet- Der Betrag ist unter Angabe des Kassenzeichens 1601.007210.0/1601 und der Bezeichnung der angeforderten Ausschreibung auf das Konto der Hansestadt Herford IBAN-Nr. DE42494501200000003236 Swift-BI-Code WLAHDE44XXX zu überweisen. Eine Kopie des (Online-)Überweisungsbeleges ist der Anforderung beizufügen.
8. Anforderung der Ausschreibungsunterlagen: Stadt Herford Zentrale Submissionsstelle Postfach 28 43 32046 Herford Per Fax: 05221 189 691 Per E-Mail: Submissionsstelle@herford.de Bei persönlicher Abholung: Zentrale Submissionsstelle Technisches Rathaus, Zimmer 112 Auf der Freiheit 21, 32052 Herford
9. Eröffnungstermin: Datum: 06.10.2015 Uhrzeit: 11.00 Uhr Zentrale Submissionsstelle der Stadt Herford Technisches Rathaus, Zimmer 112 Auf der Freiheit 21, 32052 Herford Bieter sowie deren Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung zugelassen. Bieter sowie deren Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
10. Geforderte Sicherheiten: keine Bürgschaften gefordert
11. Zahlungsbedingungen: Siehe Verdingungsunterlagen
12. Eignungsnachweise: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmer sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) wird den Angebotsunterlagen beigefügt. ?Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde Angaben gem. § 6 Abs. 3 VOL/A zu machen: Erfassung durch zertifizierten Baumkontrolleur; Fachagrarwirt Baumpflege; B. o. Sc. Arboristik; Dipl. Ing. Landespflege. Vorlage v. Referenz-Nachweisen v. über mind. 10.000 erfassten Bäume
Verpflichtungserklärungen: Gemäß der Verordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen des Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) sind folgende Erklärungen vom Bieter zu erbringen: Verpflichtungserklärung ILO Kernarbeitsnormen Verpflichtungserklärung Tariftreue
13. ulassung von Nebenangeboten/ Änderungsvorschlägen Nein
14. Zuschlags- und Bindefrist: 06.11.2015
15. Auskunft erteilt: Hansestadt Herford Abteilung: 4.3- Stadtplanung, Grünflächen und Geodaten Ansprechpartner: Herr König Telefon: 05221/189-617 Telefax: 05221/189-727 E-Mail: ralf.koenig@herford.de
16. Die Übermittlung von Informationen in Zusammenhang mit dem Ausschreibungsverfahren erfolgt schriftlich per Post oder per Fax.
Der Bewerber oder Bieter kann sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen an folgende Stelle wenden: Kreis Herford, Der Landrat, Postfach 2155, 32045 Herford Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
• der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 134126 vom 08.09.2015 |