Erkundungsbohrungen an der A42 bei Bottrop (AS Bottrop-Süd bis AK Essen-Nord): 10 Kernbohrungen, 14 Kleinramm- und 14 Rammsondierungen, Grundwassermessstellen, Pumpversuche sowie Laboranalytik und gutachterliche Leistungen.
Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Westfalen Vergabestelle
Otto-Krafft-Platz 8
59065 Hamm
DE-59065 Hamm
02.07.2026
Sollen die Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können? [X] Ja
Vergabenummer: 232-26-3045
Aktenzeichen: 23_A-09037-00_232-25-0019
a) Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer sowie Emailadresse des Auftraggebers (Vergabestelle):
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Westfalen
Otto-Krafft-Platz 8
59065 Hamm
Deutschland
Telefonnummer: +49 234 4147 9501
E-Mail: Vergabe.westfalen@autobahn.de
b) gewähltes Vergabeverfahren:
Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung
c) ggf. Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung:
Zugelassene Angebotsabgabe [X] elektronisch in Textform
d) Art des Auftrages:
[X] Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung:
A42 bei Bottrop, in der Nähe von Im Werth 10
f) Art und Umfang der Leistung:
Art der Leistung: A042, AS Bottrop-Süd - AK Essen-Nord , Erkundungsborhrungen Prio. 1a
Umfang der Leistung:
Hauptklassifizierung (CPV-Code)
CPV-Code Hauptteil (BT-262) 45000000-7
Weitere CPV-Code Hauptteile (BT-263)
CPV-Code 45122000-8
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden:
h) Falls der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für ein, mehrere oder alle Lose einzureichen:
Vergabe nach Losen Nein
i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen:
Ende: 31.08.2026
j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A zur Nichtzulassung von Nebenangeboten:
Nebenangebote sind nicht zugelassen
k) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen
l) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer, Email-Adresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können; bei Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung auf einem Internetportal die Angabe einer Internetadresse, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können; § 11 Absatz 7 VOB/A bleibt unberührt:
Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19ed5e43e52-4ece6f0ea5842f6a
m) Gegebenenfalls Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen zu entrichten ist:
Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein
o) Frist für den Eingang der Angebote und die Bindefrist:
Ende der Angebotsfrist: 02.07.2026 10:00
Ende der Bindefrist: 03.08.2026
p) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind:
Adresse, für elektronische Angebote (URL): https://vergabe.autobahn.de
-ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen)
q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch
r) Die Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden, und gegebenenfalls deren Gewichtung:
nachfolgende Zuschlagskriterien
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis
s) Datum, Uhrzeit und Ort des Öffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen:
Datum und Uhrzeit 02.07.2026 10:00
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Westfalen
Otto-Krafft-Platz 8
59065 Hamm
Deutschland
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: Die Teilnahme an der Angebotsöffnung ist nicht zugelassen.
t) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten:
Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von 5 v. H. der BruttoAuftragssumme.
Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der BruttoAbrechnungssumme.
u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Abschlagszahlungen und Schlusszahlung gemäß VOB/B und gem. Besondere Vertragsbedingungen sowie Weitere Besondere Vertragsbedingungen
v) gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss:
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter
w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters:
Mit dem Angebot sind einzureichen:
Fakultativ (aus Eigenerklärung zur Eignung, Teil II. Ergänzende Eignungsnachweise):
Fakultativ (individuelle Nachweise):
Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft für einzelne der vorgenannten Leistungsbereiche nicht präqualifiziert ist, sind auf den Leistungsbereich bezogene Eigenerklärungen gem. Formblatt HVA B-StB Eigenerklärung Eignung, auch für ggf. vorgesehene Nachunternehmer, mit dem Angebot vorzulegen.
Präqualifizierte Unternehmen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Sofern die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenznachweise nicht den oben genannten Vorgaben an vergleichbare Leistungen entsprechen, sind mit dem Angebot zusätzliche Referenznachweise einzureichen, die diesen entsprechen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen.
Auf gesondertes Verlangen sind einzureichen:
Zur Bestätigung der Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung:
Es wurden keine Eignungskriterien erfasst, die veröffentlicht werden sollen.
x) Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann:
Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A):
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn