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Titel

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Erstellung von 32 Stck verrohrter Bohrpfähle

Vergabeverfahren

Beschränkte Ausschreibung

Auftraggeber

Stadt Frankfurt am Main, Hochbauamt
Gerbermühlstraße 48
60594 Frankfurt am Main

Ausführungsort

DE-60594 Frankfurt am Main

Frist

13.04.2012

Beschreibung

a) Stadt Frankfurt am Main, Hochbauamt

Gerbermühlstraße 48

60594 Frankfurt am Main

Telefon (069) 212-33212 Fax (069) 212-44512

 

E-Mail: Joachim.Stahl@stadt-frankfurt.de

Internet: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

 

b) Vergabeverfahren

 

Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb, VOB/A Vergabenummer 65-2012-00087

 

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

 

d) Art des Auftrags. Ausführung von Bauleistungen

 

e) Ort der Ausführung

 

Kindertagesstätte 93 - Bergen-Enkheim, Bornweidstraße 27, 60388 Frankfurt am Main

 

f) Art und Umfang, allgemeine Merkmale der baulichen Anlage

 

Allgemeine Merkmale der baulichen Anlage Anbau U3 Art der Leistung Spezialtiefbau Umfang der Leistung 32 Stck verrohrter Bohrpfähle herstellen (ca. 340 lfm)

 

g) Erbringung von Planungsleistungen nein

 

h) Aufteilung in Lose nein

 

i) Ausführungsfristen

 

Fertigstellung der Leistungen bis: 27.07.2012 Dauer der Leistung: ggf. Beginn der Ausführung: 02.07.2012

 

m) Frist für die Einreichung von Teilnahmeanträge 13.04.2012 09:14:00

 

Anschrift, an die die Teilnahmeanträge zu richten sind Stadt Frankfurt am Main, Hochbauamt , Gerbermühlstraße 48 , 60594 Frankfurt am Main , Telefon: (069) 212-33212, Fax: (069) 212-44512, E-Mail: Joachim.Stahl@stadt-frankfurt.de Vergabenummer: 65-2012-00087 Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe spätestens am

 

r) Geforderte Sicherheiten

 

t) Rechtsform von Bietergemeinschaften

 

u) Nachweise zur Eignung:

 

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatzvon Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmer präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt 124 'Eigenerklärung zur Eignung' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt der Teilnahmeantrag in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der im Formblatt 124 'Eigenerklärung zur Eignung' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Referenzbescheinigungen für 3 Referenzen mit den gemäß Formblatt 124 geforderten Angaben sind bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind die geforderten Angaben zum Personaleinsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) ist erhältlich Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: Der Bewerber hat eine Erklärung vorzulegen, dass er in den letzten 2 Jahren nicht

- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder

- gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.

 

w) Nachprüfung behaupteter Verstöße:

 

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Nachprüfstelle (VOB) der Stadt Frankfurt am Main, 20.12.3, Paulsplatz 9, 60311 Frankfurt am Main £12 Zur Überprüfung der Zuordnung zum 20% - Kontingent bei nicht EU - weite Verfahren (§ 2 Nr. 6 VgV): Vergabekammer (§ 104 GWB)

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 126810 vom 30.03.2012

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