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Titel

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Evaluierung und Weiterentwicklung der Europäischen Klimaschutzinitiative (EUKI)

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Vergabestelle

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) Dienstsitz Berlin
Stresemannstraße 128-130
10117 Berlin

Ausführungsort

DE-10115 Berlin

Frist

05.05.2026

TED Nr.

00225201-2026

Beschreibung

1. Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) Dienstsitz Berlin
Stresemannstraße 128-130
10117 Berlin
 

1.1 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
 

E-Mail: mailto:vergabestelle@bmukn.bund.de 
 

2. Verfahren

 

2.1 Verfahren
Titel: Evaluierung der Europäischen Klimaschutzinitiative (EUKI) und Impulse zur Weiterentwicklung
Beschreibung: Die Europäische Klimaschutzinitiative (EUKI) wurde 2017 auf Beschluss des Deutschen Bundestages unter Federführung des Bundesumweltministeriums ins Leben gerufen. Das übergreifende Ziel der EUKI ist die Unterstützung des Übergangs zu klimaneutralen Volkswirtschaften in Europa bis spätestens 2050 insbesondere auf lokaler / regionaler Ebene u.a. durch transnationales Lernen und Zusammenarbeit. Die EUKI soll dem klimapolitischen Dialog zwischen Deutschland und den anderen EU-Mitgliedsstaaten und -Beitrittsländern, dem Kapazitätsaufbau, dem Wissens- und Erfahrungsaustausch im Bereich des Klimaschutzes zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren aus Deutschland und anderen EU-Mitgliedsstaaten bzw. -Beitrittsländern sowie dem besseren Verständnis der deutschen Klimapolitik im europäischen Ausland dienen. Die Struktur der EUKI umfasst zwei zentrale Förderstränge:
- Ausschreiben und Förderung von Vorhaben entsprechend den inhaltlichen Prioritäten des Ministeriums, auch im Hinblick auf bilaterale Kooperationen und auf Basis von Initiativanträgen (sog. „BMUKN-Strang“).
- Jährlichen Ideenwettbewerbe ermöglichen die Auswahl und Finanzierung von geeigneten, grenzüberschreitenden Projekten von Kommunen, der Wissenschaft und Zivilgesellschaft sowie gemeinwohlorientierten Unternehmen in den Zielländern (Mittel-, Ost- und Südeuropa, den baltischen Staaten und dem Westbalkan).
Die Förderung von Projekten erfolgt im Rahmen von Finanzierungsverträgen zwischen der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit und den Fördernehmenden in Anlehnung an die Bundeshaushaltsordnung. Die Förderquote einzelner Projekte kann bis zu 95 % betragen und erfolgt nicht-rückzahlbar. Die Projektorganisationen werden auch um eine Einschätzung des THG-Minderungspotenzials und/oder zur Erhöhung von CO2-Einbindungen gebeten. Es handelt sich dabei in der Regel um indirekte Effekte der Umsetzung nicht-investiver und nicht-technischer Projekte, weshalb eine präzise Berechnung nicht für jedes Projekt möglich ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Projekte auf strukturelle, organisatorische oder verhaltensbezogene Veränderungen abzielen, um die Voraussetzungen für die Transformationsprozesse zu schaffen. Auch für die direkt vom BMUKN finanzierten Vorhaben werden Wirkungen vor allem projektbezogen bewertet. Die nachhaltige Wirkung einzelner Projekte hängt zum Teil auch von externen, nicht-steuerbaren Faktoren ab. Eine Schärfung der Zielstruktur, die Entwicklung eines Wirkungsmonitorings auf Programmebene und die stärkere Sichtbarmachung erzielter Ergebnisse würden dazu beitragen, die übergreifenden Beiträge der EUKI noch klarer erkennbar zu machen. Das Evaluationsvorhaben bietet die Möglichkeit, Weiterentwicklungen und die Anpassung des Ziel- und Indikatorensystem insbesondere auch auf Programmebene anzustoßen und die bisherige Organisation und Durchführung der Förderstränge zu überprüfen. Es soll umfassend eine evidenzbasierte Einschätzung des EUKI-Programms, seiner Elemente, der Organisationsstruktur sowie zum Programmmanagement erarbeitet werden. Auf der Grundlage der Evaluation sind schließlich konkrete Vorschläge zur Reformierung und gegebenenfalls Weiterentwicklung der Programm-, Ziel- und Förderstruktur, einschließlich des Monitoring- und Indikatorensystems zu erarbeiten. Dabei sollte unter anderem auch auf die Kritikpunkte des Bundesrechnungshofes (BRH) in seinen Bemerkungsbeiträgen vom 10.12.2025 eingegangen werden:
- Keine übergreifende Strategie, keine nachhaltige Gesamtwirkung auf Programmebene
- Keine Fortführung der Projekte
- Keine Übertragbarkeit positiver Ergebnisse
- Keine Verknüpfung zu EU-Förderungen
- Kaum längerfristige Kontakte
- Zudem wird insbesondere für den BMUKN-Strang ein Bedarf an Beratung für eine Konkretisierung des Zielsystems gesehen.
Auf Grundlage dieser Evaluation soll auf Forderung des BRH entschieden werden, die EUKI reformiert fortzuführen oder gegebenenfalls einzustellen (vgl. Beschluss RPA vom 27.2.).
Kennung des Verfahrens: 4356c1dd-e08d-4aba-b8e7-0283b433ab03
Interne Kennung: Z I 3 VSt - 1957/2026
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

 

2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79419000 Beratung in Sachen Evaluierung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung

 

2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland

 

2.1.3 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 209 752,00 EUR

 

2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen:
 

1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der eVergabe-Plattform des Bundes einstellen.

 

2. Es gilt deutsches Recht.
  Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per E-Mail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier: www.evergabe-online.de.       Rechtsgrundlage:
  Richtlinie 2014/24/EU
  vgv -       Der Text ist sehr umfangreich, daher wurde hier nur ein Teil formatiert. Soll ich den gesamten Text formatieren?

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 201790 vom 22.04.2026