Titel | FBV Neutrebbin- Vermessung der Maßnahmen Nr. 12/1, 16, 17, 30/1-5, 107, 125/1-4, 700 und 706 | |
Vergabeverfahren | Verfahren zur Vor-Information Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Vergabestelle | Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung Brandenburg Friedrich-Engels-Straße 23 14473 Potsdam | |
Ausführungsort | DE-15320 Neuhardenberg | |
Frist | 17.07.2025 | |
Beschreibung | a) Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung Brandenburg c./o. TG Neutrebbin Friedrich-Engels-Str. 23 14473 Potsdam
E-Mail vergabe@vlf-brandenburg.de https://www.vlf-brandenburg.de
b) FBV Neutrebbin- Vermessung der Maßnahmen Nr. 12/1, 16, 17, 30/1-5, 107, 125/1-4, 700 und 706 FBV Neutrebbin- Vermessung der Maßnahmen Nr. 12/1, 16, 17, 30/1-5, 107, 125/1-4, 700 und 706 Es werden folgende Vermessungsleistungen benötigt: - Anbindevermessung für die Maßnahmen Nr. 12/1, 16, 30/1-5, 107, 125/1-4, Brücke 700 und 706 -Vermessung der Trasse für die Maßnahmen Nr. 16, 17, 125/1-4, Brücken 700 und 706
Bezeichnung FBV Neutrebbin Ort 15320 Neutrebbin Ergänzende / Abweichende Angaben Innerhalb des Verfahrensgebietes Neutrebbin zum Haupterfüllungsort
c) Leistungserbringung (einschließlich Übergabe der Vermessungsdaten) ist bis zum 30.09.2025 abzuschließen.
d) Für die o. g. Leistung gilt zusätzlich: Interessensbekundungen mit Eignungsnachweis sind bis zum 17.07.2025 per Email an vergabe@vlf-brandenburg.de einzureichen. Mit der Interessensbekundung sind folgende Eignungsnachweise zu erbingen: 1. Darstellung des Firmen- und Leistungsprofils einschl. Rechtsform des Büros 2. Nachweis der einschlägigen Erfahrungen anhand von vergleichbaren Referenzen 3. Als Nachweis ein Eintrag in ein Mitgliederverzeichnis der Berufskammer oder ein Auszug aus dem Handelsregister 4. Eigenerklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit. Auswahlkriterium ist unter anderem die einschlägige Erfahrung und die berufliche Leistungsfähigkeit der Bewerber sowie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 195079 vom 10.07.2025 |