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Titel
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Genehmigungsplanung für Gastransportleitung Wertingen-Kötz
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Auftraggeberbayernets GmbH
Poccistr. 7
80336 München
AusführungsortDE-80336 München
Frist16.07.2020
Vergabeunterlagenplattform.aumass.de/…/av111553-eu
TED Nr.285037-2020
Beschreibung

Abschnitt I:

 

I.1) bayernets GmbH

Poccistr. 7

80336 München

Telefon: +49 89890572454

Fax: +49 89890572463

 

E-Mail: einkauf@bayernets.de

Internet: bayernets.de

 

I.2) Gemeinsame Beschaffung

 

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av111553-eu Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av111553-eu

 

I.6) Haupttätigkeit(en) Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme

 

Abschnitt II: Gegenstand

 

II.1) Umfang der Beschaffung

 

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Projektierung für die Genehmigungsplanung der Gastransportleitung Wertingen-Kötz, WK51

 

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71245000

 

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

 

II.1.4) Kurze Beschreibung: Die bayernets GmbH plant als Vorhabenträger im Rahmen des Netzausbaus die Umsetzung des Projekts Wertingen-Kötz. Mit diesem Projekt ist der Bau einer Gastransportleitung von der Verdichterstation Wertingen im Landkreis Dillingen an der Donau nach Kötz im Landkreis Günzburg geplant. Die Gastransportleitung mit einem Durchmesser von 0,7 Metern (DN 700) und einem maximalen Betriebsdruck MOP von 100 bar wird auf einer Länge von ca. 41 km größtenteils parallel zu bestehenden Leitungen geführt. Wesentlicher Leistungsumfang des Auftrags Projektierung für die Genehmigungsplanung Gastransportleitung Wertingen-Kötz ist u.a. die Trassierung und Feinplanung des Leitungsverlaufs,, die Abstimmung mit Behörden und anderen Dienstleistern sowie dem Auftraggeber, die Erstellung der Planfeststellungsunterlagen, die Begleitung des Planfeststellungsverfahrens bis hin zur Auswertung des rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses im Quartal 03/2023.

 

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

 

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

 

II.2) Beschreibung

 

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

 

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71251000 71000000

 

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE277 NUTS-Code: DE278 NUTS-Code: DE212

 

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die bayernets GmbH plant als Vorhabenträger im Rahmen des Netzausbaus die Umsetzung des Projekts Wertingen-Kötz. Mit dem Projekt Wertingen-Kötz ist der Bau einer Gastransportleitung von der Verdichterstation Wertingen im Landkreis Dillingen an der Donau nach Kötz im Landkreis Günzburg geplant. Die Gastransportleitung mit einem Durchmesser von 0,7 Metern (DN 700) wird auf einer Länge von ca. 41 km größtenteils parallel zu bestehenden Leitungen geführt. Als Fernleitungsnetzbetreiber wirkt bayernets aktiv an einer bedarfsorientierten Weiterentwicklung des Gastransportnetzes in Deutschland mit. Das Projekt Wertingen-Kötz deckt den bestehenden und zukünftigen Gasbedarf für Stadtwerke, Regionalversorger, Gewerbe, Industrie und neue Kraftwerke im Regierungsbezirk Schwaben und im Südosten Baden-Württembergs. Zudem erhöht die Maßnahme des Netzentwicklungsplans Gas die Versorgungssicherheit in Süddeutschland. Die bayernets GmbH befördert Erdgas umweltschonend durch ein 1 660 km langes Hochdruckleitungsnetz in Bayern. Zu den Gesellschaftern gehören Bayerngas GmbH (59,1 %), Stadtwerke München GmbH (32,4 %) und Stadtwerke Augsburg Holding GmbH (8,5 %). Das Unternehmen gehört mit einem Netzgebiet von 32 000 Quadratkilometern und einem durchschnittlichen Leitungsdurchmesser von DN 550 zu den großen Ferngasnetzbetreibern in Deutschland. Nachgelagert sind der bayernets 47 Netzbetreiber, – wobei 12 davon direkt am Netz der bayernets angeschlossen sind. Das Vorhaben „Wertingen-Kötz“ umfasst die Verlegung der Rohrleitung inklusive aller betriebsnotwendigen technischen Einrichtungen sowie die Anbindungen am Anfangspunkt in Wertingen und einer Gasdruckregel- und Messanlage (GDRM-Anlage) am Endpunkt in Kötz. Der vom AN zubringende Leistungsumfang ist von zentraler Bedeutung für Erreichung des übergeordneten Gesamtziels, der fristgerechten gastechnischen Inbetriebsetzung der Leitung Wertingen-Kötz inkl. aller Nebeneinrichtungen und gastechnischen Anlagen an den Endpunkten der Leitung. Daraus resultieren als wesentliche Ziele die termingerechte und vollständige Vorlage von planfeststellungsfähigen Unterlagen, nebst Betreuung des Verfahrens, durch den Auftragnehmer. Wesentlicher Bestandteil des beschriebenen und durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungsumfangs im Rahmen des Auftrags Projektierung für die Genehmigungsplanung Gastransportleitung Wertingen-Kötz ist die Erstellung der Planfeststellungsunterlagen, die Begleitung des Verfahrens und der Abschluss des Genehmigungsverfahrens mit dem rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss in Quartal 03/2023. Als Ziel für das Gesamtprojekt steht die Inbetriebnahme der Gastransportleitung in Quartal 04/ 2024. Auftragsinhalt sind u.a. die Erbringung aller ingenieurtechnischen Planungen und Leistungen, insbesondere die Feintrassierung, Erstellung aller notwendigen Konzepte, Planungen, Konstruktionen und Verzeichnisse (soweit vom AG nicht anderweitig vergeben), sowie die Darstellung und Dokumentation der erarbeiteten Ergebnisse und die Abstimmung mit den Behörden. Die durchzuführenden und zu erstellenden Planungen müssen genehmigungsfähig und auch bautechnisch ausführungsfähig sowie realisierbar sein. Die Vermessung der Topografie, Umweltplanerische Leistungen, Boden- und Baugrundgutachten sowie die wasserwirtschaftliche Beweissicherung, und Erstellung der Wasserrechtsanträge werden separat vergeben und sind seitens des Auftragnehmers in Planungen und Unterlagen zu integrieren und zu übernehmen. In die Planungen sind ein Gutachten zur Sicherheit der Leitung und ein Gutachten zur Bodenerwärmung zu integrieren. Des Weiteren ist die Ermittlung und Entwicklung möglicher Maßnahmen zur Optimierung und Beschleunigung des Genehmigungsprozesse und des Genehmigungsverfahrens vorzunehmen.

 

II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt

 

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 48 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Voraussichtlich dauern die Planungsleistungen bis zum Erhalt des Planfeststellungsbeschlusses und dessen Nacharbeiten 48 Monate. Der Auftrag läuft allerdings bis zum Erhalt des bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses und Abschluss der Nacharbeiten, sollte das Verfahren länger dauern.

 

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

 

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Nicht abschließende Zusammenfassung des Anhangs zu den AVI nach Ziff. 1 (5) d) zur Stufenbeauftragung: Die Leistung ist in 5 Stufen unterteilt. Mit Zuschlag wird Stufe 1 verbindlich beauftragt. Weitere Stufen stellen Optionen dar, auf die der spätere AN keinen Anspruch hat. Die Bestellung der Stufen 2 bis 5 erfolgt nach den Vertragsbedingungen. Der AG kann weitere Stufen zu den vertraglich benannten Zeitpunkten, spätestens 4 Monate nach Zugang einer schriftlichen Mitteilung des späteren AN über die Fertigstellung der vorangegangenen beauftragten Stufe beauftragen. Die Beauftragung kann gleichzeitig erfolgen. Beauftragt der AG rechtzeitig ganz oder teilweise weitere Stufen, ist der AN zur Leistungserbringung innerhalb der vertraglich vereinbarten Zeiträume verpflichtet. Folgende Regelungen zur Stufenbeauftragung gemäß Anhang zu den AVI nach Ziff. 1 (5) d) sind Mindestanforderungen und nicht verhandelbar: Ziff. 2.1, Ziff. 2.2-2.7, Ziff. 2.10, Ziff. 2.11, Ziff. 2.14, Ziff. 2.16, Ziff. 2.17.

 

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

 

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

 

II.2.14) Zusätzliche Angaben

 

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

 

III.1) Teilnahmebedingungen

 

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Bewerber die die nachfolgenden Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Der Bewerber muss schriftlich bestätigen, dass sowohl der Projektleiter als auch der Trassenplaner des Bewerbers verhandlungssicheres Deutsch in Wort und Schrift beherrschen und fähig sind, technische Sachverhalte zu diskutieren. Zudem ist zusätzlich vorzulegen: Ein aktueller Auszug aus dem Handels-, Berufs- oder Gewerberegister des Herkunftslandes (nicht älter als 12 Monate bei Ablauf der Teilnahmefrist) bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung. (Werden die geforderten Bescheinigungen von dem betreffenden Mitgliedstaat nicht ausgestellt, so können diese durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die ein berechtigter Vertreter des Unternehmens vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür zuständigen Berufsorganisation des Ursprungs- oder Herkunftsmitgliedstaates abgibt. Nachweise und Unterlagen sind deutschsprachig vorzulegen. Sofern deren Originalsprache nicht Deutsch ist, sind sie zu übersetzen. Die Übersetzung muss von einem öffentlich bestellten oder vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher oder einem solchen vergleichbaren Übersetzer oder Dolmetscher angefertigt werden). Die Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist zulässig. Jeder Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat das auf der bayernets-Homepage zum Download zur Verfügung gestellte Dokument „Fragenkatalog, Allgemeine Eignungskriterien und Mindestanforderungen zum EU-Teilnahmewettbewerb für die Projektierung für die Genehmigungsplanung der Gastransportleitung Wertingen- Kötz, WK51“ für sich separat — wie ein Einzelbewerber — vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen und insbesondere rechtsverbindlich zu unterzeichnen sowie die entsprechenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise beizubringen. Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrer Bewerbung / TeiInahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche und rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben; — dass im Falle der Angebotsaufforderung eine Bietergemeinschaft und im Falle der Zuschlagserteilung eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE)- /Arbeitsgemeinschaft – in der Konstellation der Bewerbergemeinschaft – gebildet wird; — in der die im Beauftragungsfalle geplante Organisationsform nebst der Organisationsstruktur angegeben ist; — in der alle beteiligten Mitglieder aufgeführt sind und der sämtliche Mitglieder rechtsverbindlich vertretende Bevollmächtigte nebst dessen postalischer Adresse bezeichnet ist; — in der erklärt ist, dass der bevollmächtigte Vertreter sämtliche Mitglieder gegenüber bayernets rechtsverbindlich vertritt; — in der die jeweilige Leistungserbringung durch die Mitglieder angegeben ist; — in der erklärt ist, dass alle Mitglieder im Beauftragungsfalle gesamtschuldnerisch haften, und — in der erklärt ist, dass sich ein jedes Mitglied verpflichtet, die für das jeweilige Mitglied festgelegte Leistung zu erbringen und die dafür erforderlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Die Bildung oder Änderung einer Bewerbergemeinschaft ist nach Ablauf der Bewerbungsfrist zum Teilnahmewettbewerb nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich.

 

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Bewerber die die nachfolgenden Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Jeder Bewerber muss erklären: — dass er sich nicht im Insolvenzverfahren befindet und seine gewerbliche Tätigkeit nicht eingestellt hat und er sich nicht auf Grund einzelstaatlicher Rechtsvorschriften in einem vergleichbaren Verfahren oder vergleichbarer Lage befindet; — dass er nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist. Jeder Bewerber muss nachweisen: — dass er seine Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates des Auftraggebers erfüllt hat. Der Nachweis ist durch eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsanstalt zu erbringen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsabgaben erfüllt hat oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes. Werden die geforderten Bescheinigungen von dem betreffenden Mitgliedstaat nicht ausgestellt, so können diese durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die ein berechtigter Vertreter des Unternehmens vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür zuständigen Berufsorganisation des Ursprungs- oder Herkunftsmitgliedstaates abgibt. Eine Bescheinigung gilt als aktuell, wenn sie vor weniger als einem Jahr vor Ablauf der Teilnahmefrist ausgestellt wurde; — dass er seine Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates des Auftraggebers erfüllt hat. Der Nachweis ist durch eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes zu erbringen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt hat oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes. Eine Bescheinigung gilt als aktuell, wenn sie vor weniger als einem Jahr vor Ablauf der Teilnahmefrist ausgestellt wurde. Zusätzlich muss jeder Bewerber vorlegen: — eine aktuelle Bonitätsauskunft von Creditreform oder vergleichbar (nicht älter als 4 Wochen bei Ablauf der Teilnahmefrist) Bewerber / Bewerbergemeinschaften können Einwände und / oder Korrekturen vorbringen, sofern die Bonitätsauskunft aus ihrer Sicht nicht zutreffend sein sollte. Diese Einwände/Korrekturen müssen so substantiiert sein, dass der Auftraggeber sie überprüfen kann. Der Bonitätsindex des Bewerbers darf maximal 300 betragen. Bei einem ausgewiesenen Bonitätsindex über diesen Wert wird der Bewerber vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.

 

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Bewerber die die nachfolgenden Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Jeder Bewerber muss erklären: — dass er über das Knowhow und über Erfahrungen bzgl. der Erstellung der Antragsunterlagen für ein Planfeststellungsverfahren sowie der Begleitung des Verfahrens für eine Gastransportleitung von einer Länge von mindestens 40 km und einem Durchmesser von mindestens DN 300 und einem max. zulässigen Betriebsdruck von größer 16 bar verfügt; — dass ihm die/das zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlichen Mittel/Personal zum Zeitpunkt der Vertragsdurchführung zur Verfügung stehen werden und er sich verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe diese(s) Mittel/Personal für die Leistungserbringung zur Verfügung zu stellen; — dass er bei Angebotsabgabe mitteilen wird, welche Teile des Auftrags sie beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Nachunternehmer zu vergeben; — dass er auf Verlangen des Auftraggebers zu den Vergabeverhandlungen mitteilen wird, mit welchen Nachunternehmern er tatsächlich zusammenarbeiten wird, und welche Leistungen diese Nachunternehmer erbringen; — dass er die vom Auftraggeber in den Vergabeverhandlungen geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung dieser Nachunternehmer sowie eine Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer, dass diese die für sie festgelegten Lieferungen / Leistungen erbringen, vorlegen wird. (Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignung der Nachunternehmer für die von ihnen durchzuführenden Leistungsbestandteile sowie das Nichtvorliegen von Vergaberechtlichen Ausschlussgründen – u.a. nach §§ 123 und 124 GWB – vor Zuschlagserteilung zu prüfen.); — dass er die festgelegte Nachunternehmerkonstellation während des Vergabeverfahrens nicht ändern wird. Dasselbe gilt nach Zuschlagserteilung; — dass er über ein eingeführtes und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten Qualitätsmanagementsystem verfügt. Qualitätsmanagementsysteme ohne Zertifizierung sind erlaubt. Als Nachweis sind zusätzlich vorzulegen: — Angaben zu mindestens 1 Referenz unter Ziffer 7.3 des unter Kapitel I.3 der Auftragsbekanntmachung zum Download zur Verfügung gestellten Fragenkatalogs zu einem abgeschlossenen Auftrag über Planungsleistungen bei Planfeststellungsverfahren für eine Gastransportleitung im Hochdruckbereich. Der abgeschlossene Auftrag muss die Erstellung der Antragsunterlagen (mit zugehörigen Trassierungsarbeiten) einschließlich der Begleitung des Planfeststellungsverfahrens und den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses umfassen. Die Referenz wird berücksichtigt, wenn der Planfeststellungsbeschluss in den letzten 10 Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist erlassen wurde. Ein dem deutschen Planfeststellungsverfahren gleichwertiges Verfahren der Einreichung in der Republik Österreich kann ebenfalls als Referenz gewertet werden.

 

III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Die unter Ziff. III.1.1 — III.1.3 genannten Anforderungen stellen Mindestanforderungen dar, bei deren Nichterfüllung der Bewerber zwingend auszuschließen ist. Zusätzlich muss jeder Bewerber erklären, dass: — keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen; — keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen. Bewerber, bei denen mindestens einer der vorgenannten Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegt, können vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Weiteres zum Teilnahmewettbewerb siehe VI.3) Zusätzliche Angaben.

 

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

 

III.1.6) Geforderte Kautionen oder Sicherheiten: Gem. Ziff. 12. Sicherheitsleistung der (AVI) ist der AG berechtigt eine Vertragserfüllungssicherheit und eine Gewährleistungssicherheit zu fordern. Im Folgenden wird eine nicht abschließende Zusammenfassung wiedergegeben: Als Vertragserfüllungssicherheit darf der AG jeweils die Abschlagszahlungen um höchstens 10 % kürzen (Sicherheitseinbehalt), bis die vereinbarte Sicherheitssumme in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme erreicht ist. Als Gewährleistungssicherheit ist der Auftraggeber berechtigt, von der geprüften Bruttoschlussrechnungssumme einen Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5 % als Sicherheit für Mängelansprüche in Abzug zu bringen. Der Auftragnehmer kann den jeweiligen Sicherheitseinbehalt jeweils durch Stellung einer unwiderruflichen, unbefristeten, selbstschuldnerischen Bürgschaft eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers ablösen. Die dort genannten Bedingungen sind keine Mindestanforderungen sondern können Gegenstand der Verhandlung sein.

 

III.1.7) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind: Mit Zuschlag hat der spätere AN im Falle der vertragsgemäßen Leistungserbringung Anspruch auf die vereinbarte Vergütung für Stufe 1. Einen entsprechenden Vergütungsanspruch hinsichtlich der weiteren Stufen steht dem späteren AN nur im Falle einer Beauftragung zu. Kommt es zu keiner weiteren Beauftragung, hat der spätere AN keine weiteren Ansprüche (s. Ziff. II.2.11 dieser Auftragsbekanntmachung). Diese Anforderung stellt eine Mindestanforderung dar und ist nicht verhandelbar. Ziff. 10 Abs. 3 AVI (Verbindlichkeit der Preise über die gesamte Vertragsdauer) stellt eine Mindestanforderung dar und ist nicht verhandelbar. Die Preise sind Nettopreise in Euro. Im Übrigen sind die maßgeblichen Vorschriften Ziff. 10 (ohne Abs. 3) und 11 AVI; die dort genannten Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen sind keine Mindestanforderungen, sondern können Gegenstand der Verhandlung sein.

 

III.1.8) Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

 

III.2) Bedingungen für den Auftrag

 

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben: III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Siehe Ausschreibungsunterlagen: Die neben den Teilnahmeunterlagen auf der unter Ziffer I.3) „Kommunikation“ der im EU-Amtsblatt veröffentlichten Auftragsbekanntmachung veröffentlichten Unterlagen für das an den Teilnahmewettbewerb anschließende Verhandlungsverfahren (nachfolgend: „Ausschreibungsunterlagen“) dienen im Teilnahmewettbewerb lediglich der Information. Das bedeutet auch, dass mit der Bewerbung noch kein Angebot abzugeben ist. Weiter in VI.3 Zusätzliche Angaben dieser Auftragsbekanntmachung.

 

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

 

Abschnitt IV: Verfahren

 

IV.1) Beschreibung

 

IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb

 

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

 

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote

 

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

 

IV.2) Verwaltungsangaben

 

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 16.07.2020 Ortszeit: 14:00

 

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

 

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

 

IV.2.6) Bindefrist des Angebots Laufzeit in Monaten: 4 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

 

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote

 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

 

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

 

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Aufträge werden elektronisch erteilt Die Zahlung erfolgt elektronisch

 

VI.3) Zusätzliche Angaben Für den Teilnahmewettbewerb gelten als Grundlage die auf der eVergabe Plattform (siehe Internetadresse unter Ziffer I.3) „Kommunikation“ der im EU-Amtsblatt veröffentlichten Auftragsbekanntmachung)bereitgestellten „Allgemeine Bewerbungsbedingungen für die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb“ des Auftraggebers. Die vorgenannten Bedingungen, Ziff. III.1.1) bis III.1.4), sowie diese Ziff. VI.3), bilden die Grundlage für die Bewerberauswahl. Deshalb sind die geforderten Erklärungen und Nachweise abzugeben. Darüber hinaus ist das auf der eVergabe-Plattform (siehe Internetadresse unter Ziffer I.3) „Kommunikation“ der im EU-Amtsblatt veröffentlichten Auftragsbekanntmachung) zum Download zur Verfügung gestellte Formular „Fragenkatalog, Allgemeine Eignungskriterien und Mindestanforderungen zum EU-Teilnahmewettbewerb für die Projektierung für die Genehmigungsplanung der Gastransportleitung Wertingen- Kötz, WK51“ vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen und insbesondere rechtsverbindlich zu unterzeichnen sowie die entsprechenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise beizubringen. Die ausgefüllten Unterlagen sind zwingender Bestandteil des Teilnahmeantrages. Bewerber, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die rechtsverbindlich unterzeichneten Teilnahmeanträge — samt Anschreiben, Erklärungen, Nachweise und ausgefüllten Unterlagen — sind bei der unter Ziffer I.3) „Kommunikation“ genannten Adresse ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform hochzuladen. Zusammen mit den eingescannten Teilnahmeanträgen sind die vorgenannten Unterlagen (als PDF und ggf. XLS) zu übermitteln. Voraussetzung für die weitere Planung der Gastransportleitung Wertingen-Kötz ist das Vorliegen einer positiven landesplanerischen Beurteilung der geplanten Leitung im erforderlichen Raumordnungsverfahren der Regierung von Schwaben. Den Antrag auf Durchführung des Raumordnungsverfahrens wird bayernets demnächst voraussichtlich im 3. Quartal 2020 stellen. Sollte die Regierung von Schwaben im Raumordnungsverfahren zum Ergebnis kommen, dass die Vorzugstrasse den Erfordernissen der Raumordnung ganz oder teilweise nicht entspricht, kann bayernets die weitere Planung der Gastransportleitung nicht wie geplant fortsetzen. Das Risiko, dass die Vorzugstrasse den Erfordernissen der Raumordnung ganz oder teilweise nicht entspricht, besteht bereits dann, wenn die aktuelle Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Donau Iller ein Vorranggebiet zur Sicherung von Rohstoffen im Bereich der Vorzugstrasse ausweist. Der Auftraggeber (bayernets) behält sich deshalb vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn vor Zuschlagserteilung — die Entscheidung der Regierung von Schwaben noch nicht vorliegt, dass die Vorzugstrasse den Erfordernissen der Raumordnung entspricht, oder — die Regierung von Schwaben im Raumordnungsverfahren zum Ergebnis kommen, dass die Vorzugstrasse den Erfordernissen der Raumordnung ganz oder teilweise nicht entspricht, oder — bereits die Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Donau Iller ein Vorranggebiet zur Sicherung von Rohstoffen im Bereich der Vorzugstrasse ausweist. Bayernets wird in einer ersten Phase die eingegangenen Erstangebote — ohne vorherige Verhandlung —anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien auswerten. Nur die 4 besten Angebote, die sich aus dieser Auswertung ergeben, werden anschließend in der zweiten Phase zu mindestens einer Verhandlung eingeladen. Die nach der letzten Verhandlungsrunde abgegebenen Letztpreisangebote werden dann ebenfalls anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien ausgewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage von Erstangeboten zu vergeben, ohne in Verhandlung einzutreten.

 

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

 

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Regierung von Oberbayern München 80534 Deutschland Telefon: +49 8921762411 E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Fax: +49 8921762847 Internet: www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html

 

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Regierung von Oberbayern München 80534 Deutschland Telefon: +49 8921762411 E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Fax: +49 8921762847 Internet: www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html

 

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: §160 GWB – Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

 

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Regierung von Oberbayern München 80534 Deutschland

 

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 16.06.2020

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 153274 vom 23.06.2020