Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Verdingung
Ellerstraße 56
53119 Bonn
DE-53119 Bonn
27.03.2026
00121857-2026
1. Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Verdingung
Ellerstraße 56
53119 Bonn
1.1 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
E-Mail: mailto:verdingung@bundesimmobilien.de
2. Verfahren
2.1 Verfahren Titel: Generalunternehmerleistungen für den Wohnungsneubau von 2 Mehrfamilienhäusern auf der Teilfläche B sowie von 2 Mehrfamilienhäusern und einer Einfamilien-Reihenhauszeile auf der Teilfläche C in 14480 Potsdam (VOEK 659-25)
Beschreibung: Die ausführliche Beschreibung ist Pkt. 5 - LOT-0000 zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: 7117c80a-b59b-429c-8160-d0c16d6d661d
Interne Kennung: VOEK 659-25
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45211300 Bau kompletter Wohnhäuser
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45211340 Bau von Mehrfamilienhäusern
2.1.2 Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens zum 16.03.2026 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6 Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Korruption: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Betrug: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Der Bieter hat schriftliche Eigenerklärungen (siehe Bieterauskunft, Anlage B-03) folgenden Inhalts und Wortlautes abzugeben:
a) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.
b) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 – 4 und Abs. 2 GWB vorliegen.
c) Wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass auch im Fall der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Wettbewerbsregisters nach § 19 Abs. 3 S. 2 MiLoG in der aktuell gültigen Fassung anfordern können und dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für den Bewerber/Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 19 Abs. 4 MiLoG einholen muss.
d) Wir erklären, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.000 € wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der öffentliche Auftraggeber vor Zuschlagserteilung bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro für den Bewerber/ Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss.
e) Wir erklären, dass wir im Rahmen des EU-Sanktionspakets, auf Grund der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der veränderten Fassung nach Nr. 2025/932 vom 20. Mai 2025 (Artikel 5k), nicht zu den folgenden genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen gehören:
a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) des vorliegenden Absatzes genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen handeln, und verpflichten uns, keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen – wenn auf sie mehr als 10% des Auftragswerts entfällt – einzubinden, die mindestens einen der Tatbestände a) – c) erfüllen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
5. Los
5.1 Los: LOT-0000 Titel: Generalunternehmerleistungen für den Wohnungsneubau von 2 Mehrfamilienhäusern auf der Teilfläche B sowie von 2 Mehrfamilienhäusern und einer Einfamilien-Reihenhauszeile auf der Teilfläche C in 14480 Potsdam
Beschreibung: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (nachfolgend BImA genannt) verfügt bundesweit über zahlreiche Liegenschaften im Eigentum des Bundes. Im Rahmen der gemeinsamen Wohnraumoffensive von Bund, Ländern und Kommunen wurden auf dem Wohngipfel weitreichende Maßnahmen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum beschlossen. Ziel ist es, insbesondere in stark nachgefragten städtischen Lagen neuen Wohnraum zu schaffen und damit die Wohnungsfürsorge des Bundes dauerhaft zu stärken. Die BImA kommt ihrer gesellschaftlichen und politischen Verantwortung nach, indem sie systematisch Potenziale für preisgedämpften Wohnraum auf eigenen Liegenschaften, insbesondere in urbanen Lagen mit hohem Wohnungsbedarf, identifiziert und aktiviert. Auch im innerstädtischen Raum der Landeshauptstadt Potsdam wurden entsprechende Grundstücke auf ihre städtebauliche Entwicklungstauglichkeit geprüft. Eine dieser Flächen ist das Grundstück der ehemaligen Generalzolldirektion in Potsdam. Die vormals durch Verwaltungsgebäude genutzte Bundesliegenschaft wurde im Zuge eines Totalrückbaus vollständig freigeräumt und für eine städtebauliche Nachnutzung vorbereitet. Ziel ist es, durch eine qualitätsvolle Neubebauung mit differenziertem Wohnungsmix insgesamt etwa 135 neue Mietwohnungen zu realisieren. Diese werden im Rahmen der Wohnungsfürsorge an Bundesbedienstete zu leistbaren Mieten vergeben. Die Grundstücke befinden sich in verkehrsgünstiger und zugleich ruhiger Lage im südlichen Stadtgebiet Potsdams. Sie liegen im unbeplanten Innenbereich und werden gemäß § 34 BauGB beurteilt. Laut rechtsverbindlichem Flächennutzungsplan sind die Flächen als Wohnbaufläche W3 ausgewiesen. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor. Auf Grundlage einer vorangegangenen Machbarkeitsstudie wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt und dem Gestaltungsrat ein städtebauliches Konzept entwickelt, das die Potenziale der Liegenschaft herausarbeitet. Die grundsätzliche baurechtliche Zulässigkeit wurde im Jahr 2021 durch eine positiv beschiedene Bauvoranfrage bestätigt. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die schlüsselfertige Errichtung der Gebäude, Neben-anlagen und Freiflächen auf der Teilflächen B und C. Das Baufeld der Teilfläche B befindet sich im nordwestlichen Bereich des Gesamtgrundstücks und bildet den zweiten Realisierungsabschnitt im Rahmen der Gesamtmaßnahme. Das Baufeld der Teilfläche C befindet sich im nordöstlichen Bereich des Gesamtgrundstücks und bildet den dritten Realisierungsabschnitt im Rahmen der Gesamtmaßnahme. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen sämtliche Bauleistungen, die für die Umsetzung der vorliegenden Planung erforderlich sind. Dazu gehört unter anderem die Ausführung der in dieser FLB beschriebenen Gebäude, Freianlagen, Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke nebst der Herrichtungsleistungen für das Baugrundstück. Die Herstellung muss schlüsselfertig und bezugsfertig bereit zur Inbetriebnahme erfolgen und zu den vereinbarten Kosten, Terminen und Qualitäten an den AG übergeben werden. Die baulichen Anlagen dienen der Wohnnutzung und beinhalten Nebenräume zur Versorgung und technischen Erschließung des Gebäudes. Sämtliche im Zusammenhang mit dem Betrieb erforderlichen behördlichen Auflagen sind einzuhalten. Der geforderte Leistungsumfang ist in ausführlicher Fassung der funktionalen Leistungsbeschreibung einschl. Anlagen zu entnehmen (Anlagen C-02.1 und C-02.2). Interne Kennung: VOEK 659
5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45211300 Bau kompletter Wohnhäuser
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45211340 Bau von Mehrfamilienhäusern
5.1.2 Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
5.1.3 Geschätzte Dauer Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Mit Abgabe des Angebots ist die Eignung wie folgt nachzuweisen: Der Bewerber muss zum Nachweis seiner Eignung alle in der EUBekanntmachung und nachfolgend geforderten Unterlagen, insbesondere Angaben, Erklärungen oder sonstige Nachweise, mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Hierbei sind die den Vergabeunterlagen beigefügte Formblätter zu verwenden. Auf Anforderung der Auftraggeberin hat der Bieter weitergehende Nachweise zu den abgegebenen Eigenerklärungen sofort, ansonsten spätestens vor Vertragsbeginn vorzulegen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird akzeptiert. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vor, wird das Angebot nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern das Unternehmen nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat. Die Auftraggeberin behält sich vor, einen aktuellen Auszug aus dem Wettbewerbsregister über das teilnehmende Unternehmen beim Bundesamt für Justiz bzw. beim Bundeskartellamt anzufordern. Die Auftraggeberin behält sich vor, über Bieter eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunft einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bewerber/Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen. Sofern die von der Auftraggeberin geforderten Eignungsnachweise personenbezogene Daten (z.B. von Mitarbeitern eines Referenzauftraggebers) enthalten, erfolgt die diese Daten betreffende Auskunft freiwillig. Eine Pflicht zur Übermittlung personenbezogener Daten besteht nicht. Die personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens den gesetzlichen Anforderungen entsprechend erarbeitet und gespeichert.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Gefordert ist ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbarer Registerauszug (zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags nicht älter als sechs Monate, Kopie ausreichend). Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen. Ausnahme: Sollte es sich bei dem Bieter um einen Unternehmer handeln, der z.B. als Freiberufler weder im Handelsregister / Partnerschaftsregister eingetragen ist, noch eine Gewerbeanmeldung benötigt, wird um einen entsprechenden Nachweis gebeten.
a) Mindestanforderung: Keine.
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung: Keine. Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
a) Mindestanforderung: Gefordert ist eine Erklärung einer bestehenden Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der folgenden Deckungssummen je Schadensfall (pro Versicherungsfall mindestens zweifach maximiert):
- für Personenschaden: mind. 3 Mio. Euro (pro Schadensfall)
- für sonstige Schäden: mind. 3 Mio. Euro (pro Schadensfall).
Alternativ kann eine Erklärung abgegeben werden, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung: Keine. Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums:
a) Mindestanforderung: Gefordert ist eine Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz in Euro (netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre – d.h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2022, 2023 und 2024 abgeschlossen wurden von jährlich durchschnittlich mindestens 10 Mio. Euro, sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist.
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung: Gewertet wird der Durchschnitt der angegebenen Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre wie folgt:
ab 10.000.000,00 Euro netto bis 12.500.000,99 Euro netto = 1 Punkt
ab 12.500.001,00 Euro netto bis 15.000.000,99 Euro netto = 2 Punkte
ab 15.000.001,00 Euro netto bis 17.500.000,99 Euro netto = 3 Punkte
ab 17.500.001,00 Euro netto bis 20.000.000,99 Euro netto = 4 Punkte
ab 20.000.001,00 Euro netto = 5 Punkte
Die sich hieraus ergebende Punktzahl wird mit einem Gewichtungs-faktor von 2,0 multipliziert. Die maximale Punktzahl beträgt 10 Punkte. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über die Leistungserbringung Gefordert wird eine Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. Gefordert wird eine Eigenerklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
a) Mindestanforderung: Keine.
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung: Keine. Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums:
a) Mindestanforderung: Der Bewerber hat die jeweilige Anzahl der Beschäftigten im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024) anzugeben. Dabei muss die Gesamtanzahl der Mitarbeitenden der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024), im Durchschnitt mehr als 25 betragen.
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung: Gewertet wird der Durchschnitt der angegebenen Gesamtanzahl der Mitarbeiter/-innen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre wie folgt:
ab 25 Mitarbeiter/-innen = 1 Punkt
ab 30 Mitarbeiter/-innen = 2 Punkte
ab 35 Mitarbeiter/-innen = 3 Punkte
ab 40 Mitarbeiter/-innen = 4 Punkte
ab 45 Mitarbeiter/-innen = 5 Punkte
Die sich hieraus ergebende Punktzahl wird mit einem Gewichtungs-faktor von 2,0 multipliziert. Die maximale Punktzahl beträgt 10 Punkte. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben und Qualifikationsnachweise zu den für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten Der Bewerber hat die für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten unter Nennung der
- Gesamtprojektleitung
- stellvertretenden Gesamtprojektleitung
- Projektmitarbeiters anzugeben.
Zu diesen einzelnen Personen im Projekt sind jeweils folgende Angaben zu machen:
- Name
- Anstellung im Unternehmen seit (Hinweis falls Inhaber/-in oder Freie/-r Mitarbeiter/-in)
- Benennung fachspezifische(r) Berufsausbildung/-abschluss, Qualifikation (Studiennachweis als Anlage)
- Berufserfahrung seit Abschluss in Jahren
a) Mindestanforderungen zu den vorgesehenen Beschäftigten:
(1) Bzgl. Gesamtprojektleitung: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. / M.A. oder B.Sc. / B.Eng. / B.A. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit mind. 10 Jahren Berufserfahrung.
(2) Bzgl. stellvertretender Gesamtprojektleitung: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. / M.A. oder B.Sc. / B.Eng. / B.A. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit mind. 10 Jahren Berufserfahrung.
(3) Bzgl. Projektmitarbeit: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. / M.A. oder B.Sc. / B.Eng. / B.A. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung.
(4) Nachweise zu den Qualifikationen aller für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten in Form einer Kopie der Urkunde des Hochschul- bzw. Fachhochschulabschlusses als Dipl.-Ing. oder M.Sc./M.Eng./M.A. oder B.Sc. /B.Eng./B.A. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen oder Kopie des Abschlusses der fachspezifischen Berufsausbildung Hinweis: Die Berufserfahrung wird ermittelt ab dem Datum des geforderten Studienabschlusses bis zum Fristende zur Einreichung des Teilnahmeantrages.
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung: Gewertet wird die Berufserfahrung der für das Projekt benannten Gesamtprojektleitung wie folgt:
ab 10 Jahre = 1 Punkt
ab 12 Jahre = 2 Punkte
ab 14 Jahre = 3 Punkte
ab 16 Jahre = 4 Punkte
ab 18 Jahre = 5 Punkte
Die sich hieraus ergebende Punktzahl wird mit einem Gewichtungsfaktor von 2,0 multipliziert. Die maximale Punktzahl beträgt 10 Punkte. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums:
a) Mindestanforderung: Unternehmensreferenz 1 Angabe von einer Referenz für Bauleistungen als schlüsselfertige Leistung (z.B. im TU/GU-Modell) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Größe (Baukosten von mind. 8.000.000 Euro netto für KG 200 bis 500). Als schlüsselfertige Leistung wird akzeptiert, wenn alle Bauleistungen im Referenzprojekt von Baubeginn bis zur Fertigstellung von Ihnen als Auftragnehmer hauptverantwortlich durchgeführt worden sind. Die Darstellung jeder unternehmensbezogenen Referenz muss folgende Angaben beinhalten:
- Projektbezeichnung, Ort und Adresse
- Auftraggeber/-in,
- Ansprechpartner/-in (Vor- und Zuname),
- Anschrift, Telefon-Nr. und E-Mail
- Auftragnehmer/-in der schlüsselfertigen Bauleistung
- (sofern zutreffend) Mitarbeiter/-in aus vorgesehenem Projektteam, Funktion im Projekt
- Vertragliche Bindung
- Gebäudetyp, Nutzung
- Gebäudeklasse
- Flächenangaben: BGF, NUF, Wohnfläche
- Baukosten (KG 200-500, in Euro netto)
- Bearbeitungs-/Leistungszeitraum
- Erbrachte Gewerke
- Fertigstellung des Projektes (MM/JJJJ)
- Beschreibung der Aufgabe und der konkret von dem/der Bewerber/-in ausgeführten Leistungen in Stichpunkten (Art und Umfang der Leistungen) sowie Erläuterung zu Bauweise
- Gründung mit Wasserhaltung
- Gründung mit Berliner Verbau (Trägerbohlwand)
- Projekt im Bereich Wohnungsbau (Wohnnutzung zu mehr als 75% der NUF)
- Außenanlagen Teil des Referenzprojektes
- Umsetzung von mehr als drei Baukörpern im Rahmen des Referenzprojektes
Die eingereichten Referenzen dürfen nicht älter als 10 Jahre sein (Fertigstellung nicht vor 02/2016), um wertungsfähig zu sein. Zur Beurteilung und zum Nachweis der Referenzen, wird zusätzlich zu den in den nachfolgenden auszufüllenden Referenzblättern, um ein entsprechendes Exposé für die jeweilige Referenz gebeten (pro Referenzprojekt eine Seite DIN A4 mit Projektbezeichnung, Foto, Luftbild oder Lageplan, Flächenangaben zu BGF und NUF nach DIN 277, stichpunktartige Erläuterung des Referenzprojektes). Die Auftraggeberin bittet darum, alle Exposés in ein Dokument zusammenzuführen und dieses separat bzw. ergänzend zur Bewerberauskunft einzureichen (Referenzen-Exposé).
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung: Gewertet wird die Referenz (Ref. 1, Anlage B-03) im Hinblick auf eine mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufgabe:
- Gründung mit Wasserhaltung = 1 Punkt
- Gründung mit Berliner Verbau (Trägerbohlwand) = 1 Punkt
- KG 200 bis 500 über 8.000.000 Millionen Euro netto = 1 Punkt
- Projekt im Bereich Wohnungsbau (Wohnnutzung zu mehr als 75% der NUF) = 1 Punkt
- Außenanlagen Teil des Referenzprojektes = 0,5 Punkte
- Umsetzung von mehr als drei Baukörpern im Rahmen des Referenzprojektes = 0,5 Punkte
Die sich hieraus ergebende Punktzahl wird mit einem Gewichtungs-faktor von 7 multipliziert. Die maximale Punktzahl beträgt 35 Punkte. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen