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Titel

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Generalunternehmerleistungen für Wohnungsneubau

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)

Vergabestelle

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Verdingung
Ellerstraße 56
53119 Bonn

Ausführungsort

DE-53119 Bonn

Frist

27.03.2026

TED Nr.

00121857-2026

Beschreibung

1. Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Verdingung
Ellerstraße 56
53119 Bonn

1.1 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben 

 

E-Mail: mailto:verdingung@bundesimmobilien.de 

 

2. Verfahren

2.1 Verfahren Titel: Generalunternehmerleistungen für den Wohnungsneubau von 2 Mehrfamilienhäusern auf der Teilfläche B sowie von 2 Mehrfamilienhäusern und einer Einfamilien-Reihenhauszeile auf der Teilfläche C in 14480 Potsdam (VOEK 659-25) Beschreibung: Die ausführliche Beschreibung ist Pkt. 5 - LOT-0000 zu entnehmen. Kennung des Verfahrens: 7117c80a-b59b-429c-8160-d0c16d6d661d Interne Kennung: VOEK 659-25 Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein

 

2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Bauleistungen Haupteinstufung (cpv): 45211300 Bau kompletter Wohnhäuser Zusätzliche Einstufung (cpv): 45211340 Bau von Mehrfamilienhäusern

 

2.1.2 Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404) Land: Deutschland

 

2.1.4 Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens zum 16.03.2026 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv -

 

2.1.6 Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Korruption: Es gelten die §§ 123, 124 GWB. Betrug: Es gelten die §§ 123, 124 GWB. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die §§ 123, 124 GWB. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es gelten die §§ 123, 124 GWB. Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die §§ 123, 124 GWB. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die §§ 123, 124 GWB. Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die §§ 123, 124 GWB. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten die §§ 123, 124 GWB. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die §§ 123, 124 GWB. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die §§ 123, 124 GWB. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten die §§ 123, 124 GWB. Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Der Bieter hat schriftliche Eigenerklärungen (siehe Bieterauskunft, Anlage B-03) folgenden Inhalts und Wortlautes abzugeben: a) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen. b) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 – 4 und Abs. 2 GWB vorliegen. c) Wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass auch im Fall der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Wettbewerbsregisters nach § 19 Abs. 3 S. 2 MiLoG in der aktuell gültigen Fassung anfordern können und dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für den Bewerber/Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 19 Abs. 4 MiLoG einholen muss. d) Wir erklären, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.000 € wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der öffentliche Auftraggeber vor Zuschlagserteilung bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro für den Bewerber/ Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss. e) Wir erklären, dass wir im Rahmen des EU-Sanktionspakets, auf Grund der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der veränderten Fassung nach Nr. 2025/932 vom 20. Mai 2025 (Artikel 5k), nicht zu den folgenden genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen gehören: a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) des vorliegenden Absatzes genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen handeln, und verpflichten uns, keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen – wenn auf sie mehr als 10% des Auftragswerts entfällt – einzubinden, die mindestens einen der Tatbestände a) – c) erfüllen. Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Es gelten die §§ 123, 124 GWB. Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Es gelten die §§ 123, 124 GWB. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die §§ 123, 124 GWB. Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die §§ 123, 124 GWB. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die §§ 123, 124 GWB. Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Es gelten die §§ 123, 124 GWB. Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Es gelten die §§ 123, 124 GWB. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten die §§ 123, 124 GWB. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die §§ 123, 124 GWB. Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.     Der Text ist zu lang für eine vollständige HTML-Formatierung in einer einzigen Antwort. Bitte teilen Sie den Text in kleinere Abschnitte auf, damit ich ihn vollständig formatieren kann.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 200595 vom 20.03.2026