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Titel

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Gewinnung von Erdöl und Erdgas verbundene Dienstleistungen

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Eschenstraße 55
31224 Peine

Ausführungsort

DE-31224 Peine

Frist

18.06.2021

TED Nr.

256440-2021

Beschreibung

Abschnitt I:

 

I.1) Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)

Eschenstr. 55

31224 Peine

 

E-Mail: joerg.blumenberg@bge.de

Internet: http.:www.bge.de

 

I.2) Gemeinsame Beschaffung

 

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: http.:www.subreport.de/E32599575 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: http.:www.subreport.de/E32599575

 

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Gesellschaft in öffentlicher Trägerschaft

 

I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt

 

Abschnitt II: Gegenstand

 

II.1) Umfang der Beschaffung

 

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: RV Konvertierung und Auswertung digital vorliegender geophysikalischer Bohrlochmessdaten 1. Konvertierung (numerische Werteermittlung) 2. Auswertung

 

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 76000000

 

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

 

II.1.4) Kurze Beschreibung: Rahmenvertrag Konvertierung und Auswertung digital vorliegender geophysikalischer Bohrlochmessdaten: 1. Konvertierung (numerische Werteermittlung), 2. Auswertung. Konvertierung von Bohrlochmessungen: Inhalt dieser Leistung ist die Konvertierung, also Wertegenerierung bzw. Umwandlung digital vorliegender geophysikalischer Bohrlochmessdaten aus bestehenden (Tief-)bohrungen, in numerische Daten nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik. Auswertung von Bohrlochmessungen Inhalt der Leistung ist die Auswertung vorhandener geophysikalischer Bohrlochmessungen aus bestehenden (Tief-)bohrungen nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik.

 

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.: 526.000,00 EUR

 

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

 

II.2) Beschreibung

 

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

 

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

 

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE NUTS-Code: DE91A

 

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Rahmenvertrag Konvertierung und Auswertung digital vorliegender geophysikalischer Bohrlochmessdaten: 1. Konvertierung (numerische Werteermittlung), 2. Auswertung. Konvertierung von Bohrlochmessungen Inhalt dieser Leistung ist die Konvertierung, also Wertegenerierung bzw. Umwandlung digital vorliegender geophysikalischer Bohrlochmessdaten aus bestehenden (Tief-)bohrungen, in numerische Daten nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik. Auswertung von Bohrlochmessungen Inhalt der Leistung ist die Auswertung vorhandener geophysikalischer Bohrlochmessungen aus bestehenden (Tief-)bohrungen nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik.

 

II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Qualitätskriterium - Name: Ausführungskonzept/Qualifikation Personal / Gewichtung: 50 % Preis - Gewichtung: 50 %

 

II.2.6) Geschätzter Wert Wert ohne MwSt.: 526.000,00 EUR

 

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 18 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Der AG kann einseitig 2-mal über die Verlängerung des Vertrages um jeweils weitere 12 Monate entscheiden. Der AG erklärt die Ausübung dieser Option gegenüber dem AN schriftlich und verbindlich spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit.

 

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

 

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Dieser Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung durch den AG und hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2022, jedoch mit der Maßgabe, dass die Leistungserbringung bereits erteilter Einzelabrufe – bis zur vollständigen Abarbeitung der dortigen Aufgabeninhalte – über die vorstehende Laufzeit hinaus erfolgen darf. Der AG kann einseitig 2-mal über die Verlängerung des Vertrages um jeweils weitere 12 Monate entscheiden. Der AG erklärt die Ausübung dieser Option gegenüber dem AN schriftlich und verbindlich spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit.

 

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

 

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

 

II.2.14) Zusätzliche Angaben

 

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

 

III.1) Teilnahmebedingungen

 

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Ausschreibungsunterlagen.

 

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

 

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

 

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

 

III.2) Bedingungen für den Auftrag

 

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:

 

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Siehe Ausschreibungsunterlagen.

 

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

 

Abschnitt IV: Verfahren

 

IV.1) Beschreibung

 

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

 

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 3

 

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

 

IV.1.5) Angaben zur Verhandlung

 

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

 

IV.2) Verwaltungsangaben

 

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

 

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 18.06.2021 Ortszeit: 11:00

 

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

 

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

 

IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 18.08.2021

 

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 18.06.2021 Ortszeit: 11:00

 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

 

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

 

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Die Zahlung erfolgt elektronisch

 

VI.3) Zusätzliche Angaben

 

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

 

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Die Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 Bonn 53123 Deutschland Telefon: +49 2289499-0 E-Mail: vk@bundeskartellamt.de Fax: +49 2289499-163 Internet-Adresse: Internet: http.:www.bundeskartellamt.de

 

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

 

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten. § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

 

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

 

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 17.05.2021

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 158406 vom 24.05.2021

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