Verfahren zur Vor-Information
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Max-Planck-Institut für evolutionäre Anthropologie
Deutscher Platz 6
04103 Leipzig
DE-04103 Leipzig
24.01.2026
1. Max-Planck-Institut für evolutionäre Anthropologie
Deutscher Platz 6
04103 Leipzig
E-Mail: mailto:martin_tetzlaff@eva.mpg.de
2. Gegenstand der Markterkundung:
Der Auftraggeber beabsichtigt, im 1. Halbjahr 2026 eine Ausschreibung zur Grünflächenpflege im Pongoland (Wolfgang-Köhler-Primatenforschungszentrum im Leipziger Zoo, zur Max-Planck- Gesellschaft gehörend) durchzuführen.
3. Zweck der Markterkundung:
Diese Markterkundung erfolgt gemäß § 28 Vergabeverordnung und dient ausschließlich der Vorbereitung eines möglichen späteren Vergabeverfahrens. Sie ist keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und kein Vergabeverfahren. Ziel dieser Markterkundung ist es, ernsthaft interessierte Firmen aus dem Bereich Garten- und Landschaftsbau zu finden, die die nachfolgenden Anforderungen erfüllen könnten und an einem Vergabeverfahren auch teilnehmen würden.
4. Auszug aus dem Leistungsverzeichnis:
- min. 3x/Jahr Mähen und 2x/Jahr Düngen wiesenartiger Rasenflächen a 11.700 m2 - Pflege von Wassergrabenpflanzen (1.000 m2) - Pflege von Strauch- und Gehölzpflanzen (4.000 m2) - 2x/Jahr Laubberäumung a 12.000 m2 - 2x/Jahr Freischneiden von Elektrodrähten a 750 m2 -im Innenbereich: u.a. umfangreiche Kontrolle der Wasserversorgung und Standortbedingungen, Schnittmaßnahmen, Bewässerung, Monitoring des Pflanzenbestandes auf Krankheiten und Schädlinge - Pumpenschachtreinigung - ein qualifizierter Facharbeiter des Auftragnehmers mit Qualifikation zur Bedienung von Transportfahrzeugen und Motorsägen, muss spätestens 1 Stunde nach Abruf dem Auftraggeber vor Ort für Havariefälle und Sicherungsmaßnahmen zur Verfügung stehen -Winterdienst (Nov-März) - Baumkontrollen nach aktueller FLL-Richtlinie, Kronenpflege, Totholzbeseitigung, Baumfällungen - Erstellung von Genehmigungsanträgen für amtlich genehmigungspflichtige Maßnahmen - Lieferung und Einarbeitung von Böden, Substraten und Mulch - Kontrolle der Bewässerungssteuerung.
5. Qualifikationen des Interessenten:
5.1 Folgende Qualifikationsnachweise wären in einem Vergabeverfahren vorzuweisen: a. Facharbeiter Gärtner im Garten- und Landschaftsbau b. Facharbeiter Gärtner im Zierpflanzenbau c. Sachkundenachweise Pflanzenschutz entsprechend Pf ISchG d. Arbeitssicherheit Baum I Zertifikat e. Arbeitssicherheit Baum II Zertifikat f. FLL-Zertifizierung Baumkontrolle
5.2 Direkt am Baum eingesetzte Arbeitskräfte müssten mindestens eine der folgenden Qualifikationen besitzen: a. Geprüfter Fachagrarwirt Baumpflege und Baumsanierung b. Baumarbeiter/ European Treeworker c. Gärtner der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau oder Forstwirt, beide mit Nachweisen über die Teilnahme an mehrtägigen Lehrgängen bzw. Seminaren über Baumpflege innerhalb der letzten 5 Jahre
5.3 Des Weiteren müssem Bieterfolgende Nachweise liefern: a. Die Erlaubnis zur Berufsausübung (Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister) b. Meisterbrief oder vergleichbares.
6. Vorabinformation über die im Vertragszeitraum gültigen allgemeinen Bedingungen:
1. Jede Maßnahme (jeder Einzelauftrag) ist im Vorfeld zeitlich mit dem Auftraggeber abzustimmen und kurz vor der Durchführung beim Personal des Auftraggebers (oder bei den Tierpflegern des Primatenhauses) anzumelden. Dies ist von großer Bedeutung, um einen ungewollten Kontakt mit den Menschenaffen zu vermeiden. Eine hohe Termintreue wird erwartet.
2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur fachlich geeignete und zuverlässige Arbeitskräfte einzusetzen.
3. Der Auftragnehmer erstellt und übergibt dem Auftraggeber bei Vertragsbeginn eine Personalliste, auf dem die Namen und möglichen Einsatzbereiche aller für diesen Vertrag relevanten Arbeitskräfte enthalten sind. Diese Liste ist bei Bedarf zu aktualisieren.
4. Ein Wechsel des Personals ist dem Auftraggeber umgehend mitzuteilen und die entsprechenden Zertifikate sind unaufgefordert vorzulegen.
5. Der Auftragnehmer hat sein Personal zur Verschwiegenheit zu unterweisen. Die Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und nach Beendigung dieses Vertrages fort.
6. Jeder Mitarbeiter des Auftragnehmers hat auftragsbezogen ständig eine geprüfte Persönliche Schutzausrüstung (PSA) vorzuhalten.
7. Die vorhandenen Sekuranten und das umlaufende Seilsicherungssystem des Höhenbauwerks müssen gegen Absturz genutzt werden; personenbezogene Fallgurte sind selbst mitzubringen.
8. Jeder Mitarbeiter des Auftragnehmers hat Arbeitskleidung zu tragen, auf der der Firmenname des Auftragnehmers erkenntlich ist.
9. Mindestens eine der vor Ort eingesetzten, verantwortlichen Personen des Auftragnehmers muss der deutschen Sprache mächtig sein.
10. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Vertragserfüllung nicht durch Personalausfälle infolge von Krankheit, Urlaub etc. beeinträchtigt wird.
11. Es ist auf einen sparsamen Verbrauch von Wasser und Strom zu achten, beides wird kostenfrei vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
12. Der Auftragnehmer kennt den Entwicklungskatalog der Innenraumbegrünung des Pongolandes und richtet sich danach.
13. Mehraufwendungen aufgrund von Unkenntnissen vor Ort führen zu keinen Ansprüchen.
14. Mängel und Schäden am Eigentum des Auftraggebers sind diesem unverzüglich mitzuteilen.
7. Gegenstand der Rückmeldungen:
Interessierte Unternehmen werden gebeten, unverbindlich und kurzgefasst Auskunft zu geben zu: o Kontaktinformationen o Unternehmensgröße (Personal) o Referenzobjekte (1 x zur Grünanlagenpflege und 1 x Innenraumbegrünung).
8. Frist zur Rückmeldung:
Rückmeldungen werden bis spätestens 9. Januar 2026 per eMail an die oben genannte eMailadresse der Vergabestelle erbeten. Spätere Rückmeldungen können unter Umständen nicht mehr berücksichtigt werden.
9. Verwertung der Ergebnisse:
Die gewonnenen Erkenntnisse können zur weiteren Vorbereitung der Vergabeunterlagen verwendet werden. Eine Beteiligung an der Markterkundung begründet keinen Anspruch auf Beteiligung oder Zuschlag in einem späteren Vergabeverfahren.
10. Gleichbehandlung und Transparenz:
Alle im Rahmen der Markterkundung erhaltenen Informationen werden unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze der Gleichbehandlung, Transparenz und Wettbewerbsneutralität behandelt.