Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Regierungspräsidium Stuttgart Referat 53.2 Gewässer I. Ordnung, Hochwasserschutz und Gewässerökologie, Gebiet Nord
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
DE-70565 Stuttgart
02.12.2025
00724003-2025
1.
Landesbetrieb Gewässer beim Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
E-Mail: hochwassergefahrenkarte@rps.bwl.de
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren Titel: HWGK-F Vermessung Oberer Kocher Beschreibung: VM Kennung des Verfahrens: 0a2d5623-6235-4f74-a3d1-e3d2af142067 Interne Kennung: HWGK-F_2025_0004 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 71355000 Vermessungsarbeiten Zusätzliche Einstufung (cpv): 71353000 Oberirdische Vermessung
2.1.2 Erfüllungsort Postanschrift: Ruppmannstraße 21 Stadt: Stuttgart Postleitzahl: 70565 Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111) Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXUEYDDYTS5RLXQC# XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv -
2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3 Auftragsbedingungen: Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6 Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Das Angebot muss bis zum oben genannten Zeitpunkt elektronisch in Textform über die Ausschreibungsplattform beim Auftraggeber eingegangen sein. Andere Formen der Angebotsabgabe werden nicht zugelassen. Der Antragsteller / Bieter trägt die alleinige Verantwortung, dass sein Antrag / Angebot rechtzeitig über die Ausschreibungsplattform eingereicht wird. Auch bei der elektronischen Angebotsabgabe kann es zu technischen Schwierigkeiten kommen weshalb eine rechtzeitige Abgabe der Unterlagen dringend empfohlen wird. # Die Leistungsbeschreibung / Angebot ist in allen verlangten Punkten vollständig auszufüllen und mit dem Namen der natürlichen Person zu versehen sein welche die Erklärung (das Angebot) abgibt. Die Leistungsbeschreibung / Angebot muss vollständig sein. Bei Bedarf sind die Anlagen für die Verpflichtungserklärungen von Unterauftragnehmern oder einer Eignungsleihe beizufügen. Die Preistabellen sind auszufüllen und abzugeben. Andere Unterlagen sind nicht verlangt. # Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Gewerbezentralregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll. Ein Auftrag kann nur erteilt werden sofern sich darin keine negativen Eintragungen finden. # Neben den bereits genannten formalen Ausschlusskriterien wird die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters anhand der abgefragten Umsatzzahlen und des Personals in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung überprüft. Falls keine ausreichenden Werte nachgewiesen werden können wird die ausschreibende Stelle dies bei Bedarf mit dem Bieter aufklären. # Die Abfrage der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt über die oben abgefragten Referenzen. Es gehen alle drei Referenzen in die Wertung ein. Die Wertung der Profilzahlen wird innerhalb der Referenz mit 70 % gewichtet, die Aktualität der Referenz mit 10 %, die Abgabe in GPRO mit 20 %. # Die Wertung des Preises wird mit 80 % gewichtet, die technische Leistungsfähigkeit mit 20 %. # Für die Angebotswertung wird je Los der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,4-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: - Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 (1) Nr. 2 GWB - Erklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Betrug: Korruption: Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zahlungsunfähigkeit: Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
5. Los
5.1 Los: LOT-0001 Titel: VM432 - Kocher (unterer Bereich) Beschreibung: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Interne Kennung: 1
5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 71355000 Vermessungsarbeiten Zusätzliche Einstufung (cpv): 71353000 Oberirdische Vermessung
5.1.2 Erfüllungsort Postanschrift: Ruppmannstraße 21 Stadt: Stuttgart Postleitzahl: 70565 Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111) Land: Deutschland
5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 12/01/2026 Enddatum der Laufzeit: 04/05/2026
5.1.5 Wert Geschätzter Wert ohne MwSt.: 90 278,00 EUR
5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# ZUSATZINFORMATIONEN
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: Fianzielle Leistungsfähigkeit - Bachweis der finatiellen Leistungsfähigkeit über Umsatzzahlen der vergangenen Jahre Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Technische Leistungsfähigkeit - Die Abfrage der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt über abgefragte Referenzen. Es gehen drei Referenzen in die Wertung ein. Die Wertung der Profilzahlen wird innerhalb der Referenz mit 70 % gewichtet, die Aktualität der Referenz mit 10 %, die Abgabe in GPRO mit 20 %. Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: Haftpflichtversicherung - Der Bieter verpflichtet sich über die gesamte Bearbeitungszeit eine Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden sowie für sonstige Schäden mit einer Deckung von mindestens 1,5 Mio. EUR sowohl für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden zu haben. Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert).
5.1.11 Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/11/2025 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYDDYTS5RLXQC/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYDDYTS5RLXQC
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYDDYTS5RLXQC Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 02/12/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 38 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Die ausschreibende Stelle behält sich vor nicht eindeutige Informationen / Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 02/12/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bei Auftragserteilung wird ein Nachweis über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung gefordert. Finanzielle Vereinbarung: Die elektronische Rechnungsstellung ist gefordert.
5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg Informationen über die Überprüfungsfristen: Auszug aus: Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer der Vergabekammer .Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 16.02.2024: .. 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). / 3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW). / 4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden. / 5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 EUR und höchstens 50.000 EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war. / 6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB). Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesbetrieb Gewässer beim Regierungspräsidium Stuttgart Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesbetrieb Gewässer beim Regierungspräsidium Stuttgart
5.1 Los: LOT-0002 Titel: VM433 - Kocher (Oberer Bereich) Beschreibung: xxxxxxxxxxx Interne Kennung: 2
5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 71355000 Vermessungsarbeiten Zusätzliche Einstufung (cpv): 71353000 Oberirdische Vermessung
5.1.2 Erfüllungsort Postanschrift: Ruppmannstraße 21 Stadt: Stuttgart Postleitzahl: 70565 Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111) Land: Deutschland
5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 12/01/2026 Enddatum der Laufzeit: 04/05/2026
5.1.5 Wert Geschätzter Wert ohne MwSt.: 147 415,00 EUR
5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# ZUSATZINFORMATIONEN
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: Fianzielle Leistungsfähigkeit - Bachweis der finatiellen Leistungsfähigkeit über Umsatzzahlen der vergangenen Jahre Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Technische Leistungsfähigkeit - Die Abfrage der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt über abgefragte Referenzen. Es gehen drei Referenzen in die Wertung ein. Die Wertung der Profilzahlen wird innerhalb der Referenz mit 70 % gewichtet, die Aktualität der Referenz mit 10 %, die Abgabe in GPRO mit 20 %. Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: Haftpflichtversicherung - Der Bieter verpflichtet sich über die gesamte Bearbeitungszeit eine Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden sowie für sonstige Schäden mit einer Deckung von mindestens 1,5 Mio. EUR sowohl für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden zu haben. Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert).
5.1.11 Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/11/2025 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYDDYTS5RLXQC/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYDDYTS5RLXQC
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYDDYTS5RLXQC Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 02/12/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 38 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Die ausschreibende Stelle behält sich vor nicht eindeutige Informationen / Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 02/12/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bei Auftragserteilung wird ein Nachweis über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung gefordert. Finanzielle Vereinbarung: Die elektronische Rechnungsstellung ist gefordert.
5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg Informationen über die Überprüfungsfristen: Auszug aus: Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer der Vergabekammer .Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 16.02.2024: .. 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). / 3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW). / 4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden. / 5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 EUR und höchstens 50.000 EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war. / 6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB). Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesbetrieb Gewässer beim Regierungspräsidium Stuttgart Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesbetrieb Gewässer beim Regierungspräsidium Stuttgart
5.1 Los: LOT-0003 Titel: VM434 - Lein Beschreibung: XXXXXXXXXXXXXXXXXX Interne Kennung: 3
5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 71355000 Vermessungsarbeiten Zusätzliche Einstufung (cpv): 71353000 Oberirdische Vermessung
5.1.2 Erfüllungsort Postanschrift: Ruppmannstraße 21 Stadt: Stuttgart Postleitzahl: 70565 Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111) Land: Deutschland
5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 12/01/2026 Enddatum der Laufzeit: 04/05/2026
5.1.5 Wert Geschätzter Wert ohne MwSt.: 109 195,00 EUR
5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# ZUSATZINFORMATIONEN
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: Fianzielle Leistungsfähigkeit - Bachweis der finatiellen Leistungsfähigkeit über Umsatzzahlen der vergangenen Jahre Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Technische Leistungsfähigkeit - Die Abfrage der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt über abgefragte Referenzen. Es gehen drei Referenzen in die Wertung ein. Die Wertung der Profilzahlen wird innerhalb der Referenz mit 70 % gewichtet, die Aktualität der Referenz mit 10 %, die Abgabe in GPRO mit 20 %. Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: Haftpflichtversicherung - Der Bieter verpflichtet sich über die gesamte Bearbeitungszeit eine Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden sowie für sonstige Schäden mit einer Deckung von mindestens 1,5 Mio. EUR sowohl für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden zu haben. Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert).
5.1.11 Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/11/2025 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYDDYTS5RLXQC/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYDDYTS5RLXQC
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYDDYTS5RLXQC Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 02/12/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 38 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Die ausschreibende Stelle behält sich vor nicht eindeutige Informationen / Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 02/12/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bei Auftragserteilung wird ein Nachweis über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung gefordert. Finanzielle Vereinbarung: Die elektronische Rechnungsstellung ist gefordert.
5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg Informationen über die Überprüfungsfristen: Auszug aus: Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer der Vergabekammer .Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 16.02.2024: .. 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). / 3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW). / 4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden. / 5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 EUR und höchstens 50.000 EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war. / 6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB). Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesbetrieb Gewässer beim Regierungspräsidium Stuttgart Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesbetrieb Gewässer beim Regierungspräsidium Stuttgart
8. Organisationen
8.1 ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Landesbetrieb Gewässer beim Regierungspräsidium Stuttgart Registrierungsnummer: 08-A6296-80 Postanschrift: Ruppmannstraße 21 Stadt: Stuttgart Postleitzahl: 70565 Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111) Land: Deutschland Kontaktperson: Refertat 53.2 E-Mail: hochwassergefahrenkarte@rps.bwl.de Telefon: +49 711904-0 Fax: +49 711904-15091 Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1 ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg Registrierungsnummer: DE811469974 Postanschrift: Regierungspräsidium Karlsruhe Stadt: Karlsruhe Postleitzahl: 76247 Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122) Land: Deutschland Kontaktperson: Referat 15 E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de Telefon: +49 721926-8730 Fax: +49 7219263985 Internetadresse: rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/ Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0003 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 947b8ee2-9bfd-47ec-9177-3aff9b72f9df - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung Unterart der Bekanntmachung: 16 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 31/10/2025 14:32:10 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 724003-2025 ABl. S – Nummer der Ausgabe: 211/2025 Datum der Veröffentlichung: 03/11/2025