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Titel
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Kampfmittel-Freimessung, Durchführung von Rammkernbohrungen, Erstellung Grundwassermessstellen, Klarspülen, Abreinigung des Grundwassers
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung nach VOB/A
AuftraggeberLandratsamt Ortenaukreis
Amt für Wasserwirt-schaft und Bodenschutz
Badstraße 20
77652 Offenburg
Tel.: 0781 805 9654
Fax: 0781 805 9666
AusführungsortDE-77933 Lahr
Frist18.12.2007
Beschreibung

Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Wasserwirt-schaft und Bodenschutz, Badstraße 20, 77652 Offenburg

 

Bauvorhaben: Amtsermittlung eines CKW-Schadensfalles in 77933 Lahr

 

Ausgeschriebene Leistungen:

- Erstellung von vier Grundwassermessstellen à DN 125, ca. 12 m tief

 

Art und Umfang der Leistung:

1. Kampfmittel-Freimessung der Bohrungen

2. Durchführung von vier Rammkernbohrungen bis ca. 12 m Tief

3. Erstellung von vier Grundwassermessstellen DN 125 ca. 12 m tief

4. Klarspülen

5. Abreinigung des Grundwassers über Aktivkohle

 

Aufteilung in Lose: Es erfolgt keine losweise Vergabe.

 

Ausführungsfrist: voraussichtlich 3. 4. KW 2008

 

Schutzgebühr: 20,- EUR

 

Ausgabe und Abgabe der Angebote:

Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Wasserwirt-schaft und Bodenschutz, Zimmer 215 A, Badstraße 20, 77652 Offenburg, Tel.: 0781 805 9654, Fax.: 0781 805 9666 ab sofort.Zusendung der Angebote erfolgt gegen Voreinsendung eines V.-Schecks in Höhe der Schutzgebühr zuzügl. 2,50 EUR für Porto. Auf V.-Scheck bitte die Debitoren-Nr. 162449 und Referenz-Nr. 5.4470.000009.5 vermerken.

 

Fristablauf für Ein-reichung der Angebote: § 18 Nr. 2 VOB/A

 

Submission: Dienstag, 18. Dezember 2007, 11:00 Uhr, Zi.Nr. 208A, Landratsamt Ortenaukreis, Badstraße 20, 77652 Offenburg

 

Sicherheiten: Vertragserfüllungs- bzw. Gewährleistungsbürg-schaft 5 % der Auftrags- bzw. Abrechnungssumme

 

Zahlungsbedingungen: Nach § 16 VOB/B und den Besonderen und Zusätz-lichen Vertragsbedingungen

 

Eignungsnachweis des Bieters: Fachkunde für die Ausführung vergleichbarer Arbeiten (Referenzen)

- Zertifizierung nach DVGW W 120

- Befähigung nach § 20 Sprengstoffgesetz

- Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz

 

Ende Zuschlagsfrist: 14. Januar 2008

 

Nebenangebote: Es werden keine Nebenangebote zugelassen.

 

Sonstige Angaben:

Zuständige Behörde zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße ist das Regierungspräsidium Freiburg als Rechtsaufsichtsbehörde.

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 122301 vom 10.12.2007