Verfahren zur Vor-Information
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Stadt München Baureferat Tiefbau
Friedenstraße 40
81671 München
DE-81671 München
27.04.2025
a) LH München Baureferat HA Tiefbau
Friedenstraße 40
81671 - München
Telefon:+49 89-23361511
E-Mail: abfall.tzl.bau@muenchen.de
b) Aktenzeichen BAU-TZ11
c) Kampfmittelerkundungen im Rahmen verschiedener Baumaßnahmen des Baureferates, Hauptabteilung Tiefbau Das Baureferat, Hauptabteilung Tiefbau, der Landeshauptstadt München ist für Neubau- und Unterhaltsmaßnahmen von Straßen im Stadtgebiet München zuständig. Da im Stadtgebiet das Vorhandensein von Kampfmitteln aus Kriegseinwirkungen im Untergrund nicht ausgeschlossen werden kann, soll im Vorfeld von Baumaßnahmen eine gutachterliche Abschätzung der möglichen Kampfmittelbelastung, insbesondere durch Sprengbombenblindgänger, durchgeführt werden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die kampfmitteltechnische Gefährdungsabschätzung für die Durchführung von Baumaßnahmen in öffentlichen Verkehrsflächen durch einen kampfmittelfachkundigen Gutachter. Der Umfang der Leistungen umfasst nach projektspezifischer Notwendigkeit eine gutachterliche Ersteinschätzung zur Klärung eines möglichen Kampfmittelverdachts sowie die Durchführung von historisch-genetischen Kampfmittelrekonstruktionen inkl. Luftbildauswertung und gutachterlicher Stellungnahme. Die Gutachten bzw. gutachterlichen Stellungnahmen müssen eine Bewertung bzw. Einschätzung der Kampfmittelgefährdung sowie eine baupraxis-orientierte Empfehlung für die Durchführung von technischen Erkundungen und kampfmitteltechnischer Aushubüberwachung nach projektspezifischer Notwendigkeit enthalten. Bei Bedarf sind zudem technische Erkundungsmaßnahmen und/oder eine kampfmitteltechnische Aushubbegleitung durchzuführen. Die ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich auf ca. 95 verschiedene, unterschiedlich große, Straßenbauprojekte.
d) Zeitraum und Ort der Ausführung ca. 01.06.2025-31.05.2027
e) München
f) Datum der Information 20.03.2025 - 11:00 Uhr Allgemeine Information Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine Vorinformation. Interessierte Firmen haben die Möglichkeit, Ihr Interesse an dieser Ausschreibung bei der o.g. Vergabestelle zu bekunden. Ein Rechtsanspruch auf eine Beteiligung an dieser Ausschreibung besteht nicht.