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Titel

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Kartierung der schutzwürdigen Biotope

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung

Auftraggeber

Kreisverwaltung Kusel
Untere Naturschutzbehörde
Trierer Straße 49
D-66869 Kusel
Internet: www.naturschutz.rlp.de

Ausführungsort

DE-66869 Kusel

Frist

26.03.2009

Beschreibung

1. Auftraggeber und Zuschlag erteilende Stelle: Die jeweils räumlich zuständige Kreisverwaltung als untere Naturschutzbehörde

im Bereich der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD-Süd) in Neustadt an der Weinstraße (vgl. Ziff.7 ).

 

2. Gewähltes Verfahren: Öffentliche Ausschreibung gemäß Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A).

 

3. Art, Ort und Umfang der Leistung: Erstellung des Biotopkatasters (im Einzelnen: Kartierung der schutzwürdigen Biotope, Kartierung der nach Natura 2000 relevanten Lebensraumtypen und Kartierung der nach § 28 Landesnaturschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LNat- SchG) geschützten Biotope sowie Eingabe der erhobenen Daten mit der Kartiersoftware GISPAD ) für das Gebiet

oder Teile des Gebietes des jeweiligen Kreises entsprechend folgender Auflistung:

- Kreis Kusel

- Kreis Germersheim (tlw.)

- Kreis Alzey-Worms (tlw.)

- Rheinpfalzkreis (tlw.)

- Landkreis Kaiserslautern (tlw.)

 

Bestandteil der Leistung ist weiterhin die Teilnahme an fünf Terminen:

- Schulung ganztätig (vgl. Ziffer 6)

- Vorstellungstermin mit dem Auftraggeber in den Räumen des Auftraggebers vor Beginn der Kartierung (max. 2-stündig)

- Abstimmungstermin mit dem Auftraggeber im Gelände (halbtägig)

- Vorstellung der Kartierergebnisse als Arbeitsgespräch mit dem Auftraggeber in den Räumen des Auftraggebers nach Abschluss der Leistungen und Abnahme der endgültigen Daten (halbtägig)

- Ganztägige Schulung zur Abstimmung im Gelände in der 25. oder 26. KW 2009 (genauer Ort und Zeit wird noch bekannt gegeben). Pro zu kartierender Kreis muss mindestens 1 Kartierer anwesend sein. Ein weiterer Teil der Leistung ist die Abgabe von Teildaten (10 BK s samt BT s abschließend und vollständig bearbeitet innerhalb von 6 Wochen nach Kartierungsbeginn) (vgl. Ziffer 12).

 

4. Ausführungsfristen: Die nach Ziffer 3 beschriebenen Leistungen sind sofort nach Auftragsvergabe zu beginnen und bis 15. Oktober 2009 fertig zu stellen.

 

5. Verdingungsunterlagen: Für die Kalkulation sind die Kartierkulisse mit entsprechenden Flächenangaben, die Kartieranleitungen und das Kartierverfahren OSIRIS-RLP - im Internet unter der URL: www.naturschutz.rlp.de - heranzuziehen. Alle Vertragsbedingungen nach § 9 VOL/A für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sind Vertragsbestandteil.

 

6. Datenverarbeitung und Schulung: Die vom Auftragnehmer eingesetzten Kartierer werden in der fachlichen Durchführung der Kartierung - entsprechend der für 2009 aktuellen Kartieranleitungen - angeleitet. Dazu werden spezielle Schulungen bei der SGD Nord am 7. April 2009 oder bei der SGD Süd am 8. April 2009 durchgeführt. Alle Kartierer müssen obligatorisch wahlweise an jeweils einem dieser Termine teilnehmen. Der Einsatz der speziellen Kartiersoftware GISPAD (Fa. Conterra, Münster) in der Version 4.1 unter Verwendung des aktuell gültigen Kartierverfahrens OSIRIS-RLP ist zwingende Voraussetzung für die Übernahme eines Auftrags. Das aktuell gültige und für die Kartierung relevante Kartierverfahren wird im Rahmen der o. g. Schulungen mit vorgestellt. Die entsprechenden Kenntnisse im Umgang mit GISPAD werden für alle Kartierer vorausgesetzt. Aussagekräftige

personenbezogene Nachweise (Schulungsbescheinigung) dazu sind mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Eine Anleitung oder Schulung zu GISPAD wird vom Auftraggeber nicht durchgeführt.

 

7. Ablauf der Angebotsfrist: Donnerstag, der 26. März 2009, 16.00 Uhr. Aussagekräftige Bewerbungen mit

Preisangebot sind in einem verschlossenen Umschlag, versehen mit der Aufschrift Angebot-Biotopkataster - Fristsache - Datum der Angebotsfrist - Nicht öffnen! an folgende Kreisverwaltungen zu senden:

- Kreisverwaltung Kusel, Untere Naturschutzbehörde, Trierer Straße 49, 66869 Kusel

- Kreisverwaltung Germersheim, Untere Naturschutzbehörde, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim

- Kreisverwaltung Alzey-Worms, Untere Naturschutzbehörde, Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Alzey

- Kreisverwaltung des Rheinpfalzkreises, Untere Naturschutzbehörde, Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen

- Kreisverwaltung Kaiserslautern, Untere Naturschutzbehörde, Lauterstraße 8, 67657 Kaiserslautern

 

8. Zahlungsbedingungen: Gemäß § 17 VOL/B. Abweichende Vertragsvereinbarungen bleiben vorbehalten.

 

9. Geforderte Eignungsnachweise: Die Qualifikation aller mit der Durchführung der Kartierung beauftragten Personen nach § 40 LNatSchG oder Berechtigung zur Führung des Diplomgrades Diplom-Biologe oder Diplom- Geograph und Nachweis einer erforderlichen fundierten geobotanischen Ausbildung sowie Erfahrung mit der Durchführung der Biotopkartierung in Rheinland-

Pfalz, Saarland oder Nordrhein- Westfahlen oder langjährige Erfahrung mit der Biotopbetreuung und deren Erfolgskontrolle

in Rheinland-Pfalz.

 

10. Zuschlagskriterien: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot aufgrund der nachstehenden Kriterien in der Reihenfolge erteilt:

1. Qualität, 2. Leistungsfähigkeit, 3. Preis.

 

11. Zuschlags- und Bindefrist: Donnerstag, der 2. April 2009

 

12. Besondere Hinweise: Der Auftragnehmer unterliegt mit der Abgabe seines Angebots auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 27 VOL/A. Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen. Unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit ausreichender Haushaltsmittel bleibt vorbehalten, Leistungen zur Kartierung einzelner der unter Ziffer 3 aufgeführten Gebiete oder Teilgebiete nicht zu vergeben.

Angebote gelten als nicht berücksichtigt, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erfolgt. Das Angebot muss in deutscher Sprache abgegeben werden. Das Angebot muss eindeutig zum Ausdruck bringen, für welchen Raum Interesse seitens des Anbieters besteht und mit der Originalunterschrift des Bieters versehen sein. Pflicht ist die Angabe, welche Personen (mit welcher Qualifikation und Erfahrung i. S. V. Ziffer 9) die Kartierarbeiten durchführen werden. Die Hinzuziehung weiterer Personen ist nur vor Durchführung der Schulung nach Ziffer 6 und nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Die Anforderungen nach Ziffer 9 bleiben unberührt. § 10 VOL/A ist zu beachten. Bei Abgabe des Angebotes sind Preisangebote einschließlich aller Nebenkosten unterteilt nach folgenden Arbeitsschritten / Leistungsphasen vorzulegen: Teilnahme an den unter Ziffer 3 genannten Terminen, Durchführung der Kartierung im Gelände, Digitalisierung der Ergebnisse und Dateneingabe incl. interner Qualitätskontrolle und Datenabgabe. Bei flächenabhängigen Positionen ist stets

auch ein ha-Preis" anzugeben. Sofern sich Änderungen in der Suchraumkulisse ergeben, wird der angebotene Hektarsatz

für den flächenbezogenen Arbeitsaufwand aus dem Angebot für Auf- und Abschläge anteilig zugrunde gelegt. Satz 2 gilt auch für Flächenabschläge, die sich innerhalb der Suchraumkulisse ergeben können. Die Teilnahme an den unter Ziffer 3 genannten Terminen ist obligatorisch. Die Auftragnehmer müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach Kartierungsbeginn einen in sich vollständigen und abschließend bearbeiteten Probedatensatz je Kartierer zur Vorabprüfung abgeben. Die vollständigen und abschließend bearbeiteten Gesamtdaten werden nach der Abgabe noch einmal einer externen Qualitätssicherung unterzogen. Erst nach Abgabe der abschließend korrigierten Daten und deren Abnahme durch den Auftraggeber besteht Anspruch auf die vollständige Auszahlung des vereinbarten Honorars. Die Kartierungen werden stichprobenweise auch im Gelände kontrolliert.

Der Auftragnehmer erhält von der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz einen Satz analoger Geländearbeitskarten (M 1: 5.000) sowie die für die Kartierung notwendigen digitalen Geobasisdaten und verfügbaren Fachinformationen (soweit wie möglich ebenfalls digital).

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 122221 vom 09.03.2009