Titel | Lieferung elektrischer Energie aus Ökostrom | |
Vergabeverfahren | Offenes Verfahren | |
Auftraggeber | Stadt Garbsen Rathausplatz 1 30823 Garbsen | |
Ausführungsort | DE-30823 Garbsen | |
Frist | 20.09.2012 | |
Beschreibung | Original Dokumentennummer: 279882-2012
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Stadt Garbsen Rathausplatz 1 Kontaktstelle(n): Stadt Garbsen Zu Händen von: Herrn Henke 30823 Garbsen DEUTSCHLAND Telefon: +49 5131-707460, Fax: +49 5131-707475
E-Mail: andreas.henke@garbsen.de Internet: www.garbsen.de
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers. Regional- oder Lokalbehörde
I.3) Haupttätigkeit(en). Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber. Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Lieferung elektrischer Energie (Ökostrom) für Liegenschaften und Anlagen der Stadt Garbsen; 3- Jahresliefervertrag mit einmaliger optionaler Verlängerung um ein weiteres Lieferjahr.
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Lieferauftrag Kauf Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Bundesland NiedersachsenH. NUTS-Code DE9
II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für die Liegenschaften der Stadt Garbsen im Bundesland Niedersachsen als Vollstromversorgung. Lieferzeitraum ist der 1.1.2013, 0:00 Uhr bis 31.12.2015, 24:00 Uhr. Es besteht die einmalige optionale Möglichkeit der Verlängerung um ein weiteres Lieferjahr zu gleichen Konditionen. Für die Belieferung ist Ökostrom in den Bilanzkreis einzustellen. Ökostrom im Sinne dieser Ausschreibung ist Strom, der auf ökologisch vertretbare Weise aus erneuerbaren Energiequellen: Windkraft, Wasserkraft, Photovoltaik, Biogas, Biomasse, Geothermie, oder Solarthermie hergestellt wird. Es gilt dabei die Begriffsbestimmung nach Art. 2 Abs. 2 lit. a Richtlinie 2009/28/EG 23.4.2009 (Erneuerbare-Energien- Richtline). Dieser Strom darf nicht bereits nach den Regelungen des EEG oder des KWKG oder sonstiger Regelungen gefördert werden/ worden sein. Dieser Strom muss nachweislich für die Versorgung der Abnahmestellen eingekauft werden/ produziert werden. Dieser Strom muss nachweislich für die Versorgung der Abnahmestellen in den Bilanzkreis eingestellt werden. Für den Nachweis reichen sog. RECS-Zertifikate, EECS-Zertifikate und/oder GoO-Zertifikate oder vergleichbare Zertifikate nicht. Darstellung des Loses im Einzelnen: 10 SLP Abnahmestellen mit einem Verbrauch im Referenzjahr von ca. 430 000 kWh/a. 18 RLM Abnahmestellen mit einem Verbrauch im Referenzjahr von ca. 3 300 000 kWh/a. Gesamt 28 Abnahmestellen mit einem Verbrauch im Referenzjahr von ca. 3 730 000 kWh/a.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 09000000, 65310000, 09310000
II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA). Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.1.8) Lose. Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote. Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2) Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für die Liegenschaften der Stadt Garbsen im Bundesland Niedersachsen als Vollstromversorgung. Lieferzeitraum ist der 1.1.2013, 0:00 Uhr bis 31.12.2015, 24:00 Uhr. Es besteht die einmalige optionale Möglichkeit der Verlängerung um ein weiteres Lieferjahr zu gleichen Konditionen. Für die Belieferung ist Ökostrom in den Bilanzkreis einzustellen. Ökostrom im Sinne dieser Ausschreibung ist Strom, der auf ökologisch vertretbare Weise aus erneuerbaren Energiequellen: Windkraft, Wasserkraft, Photovoltaik, Biogas, Biomasse, Geothermie, oder Solarthermie hergestellt wird. Es gilt dabei die Begriffsbestimmung nach Art. 2 Abs. 2 lit. a Richtlinie 2009/28/EG 23.4.2009 (Erneuerbare-Energien- Richtline). Dieser Strom darf nicht bereits nach den Regelungen des EEG oder des KWKG oder sonstiger Regelungen gefördert werden/ worden sein. Dieser Strom muss nachweislich für die Versorgung der Abnahmestellen eingekauft werden/ produziert werden. Dieser Strom muss nachweislich für die Versorgung der Abnahmestellen in den Bilanzkreis eingestellt werden. Für den Nachweis reichen sog. RECS-Zertifikate, EECS-Zertifikate und/oder GoO-Zertifikate oder vergleichbare Zertifikate nicht. Darstellung des Loses im Einzelnen: 10 SLP Abnahmestellen mit einem Verbrauch im Referenzjahr von ca. 430 000 kWh/a. 18 RLM Abnahmestellen mit einem Verbrauch im Referenzjahr von ca. 3 300 000 kWh/a. Gesamt 28 Abnahmestellen mit einem Verbrauch im Referenzjahr von ca. 3 730 000 kWh/a.
II.2.2) Angaben zu Optionen. Optionen: nein
II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Zahl der möglichen Verlängerungen: 1 Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen: in Tagen: 12 (ab Auftragsvergabe)
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung. Beginn 1.1.2013. Abschluss 31.12.2015
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Bedingungen für den Auftrag
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja Darlegung der besonderen Bedingungen: Angaben zum Unternehmen, Referenzen, Nachweise Leistungsfähigkeit / Zuverlässigkeit; § 9 Abs. 4 EG VOL/A: Der Bieter hat in einem Vordruck (beigefügt als Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) namentlich eine Ansprechperson nebst Vertretung zu benennen. Ferner muss er in dem Vordruck Angaben zum Unternehmen und eine Darstellung der im Wesentlichen in den letzten Jahren erbrachten Leistungen in vergleichbarer Größenordnung im Bereich der Elektrizitätsversorgung in die Referenzliste eintragen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige nach § 5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung oder gleichwertig aussagekräftige Nachweise (z.B. Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung) beizufügen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist, soweit keine Anzeige nach § 5 EnWG und / oder keine Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. keine vergleichbaren nationalen Erklärungen vorliegen (z.B. bei sogenannten „Altversorgern“) alternativ zu den vorstehenden Ausführungen zu erklären, dass sie als sog. „Altversorger“ weder die Anzeige nach § 5 EnWG noch die Genehmigung nach § 3 EnWG benötigen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde dem Bieter gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz oder teilweise untersagt hat und Bedenken dass die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist, sind seitens der Regulierungsbehörde bislang nicht angemeldet worden sind.
III.2) Teilnahmebedingungen
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Siehe III.1.4.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Siehe III.1.4.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Siehe III.1.4.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Verfahrensart
IV.1.1) Verfahrensart
Offen
IV.2) Zuschlagskriterien
IV.2.1) Zuschlagskriterien. Niedrigster Preis
IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion. Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3) Verwaltungsangaben
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 53/2012
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 20.9.2012 Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 16.10.2012 - 12:00
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch.
IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 31.10.2012
IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags. Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Regierungsvertretung Lüneburg, Auf der Hude 2 21339 Lüneburg DEUTSCHLAND
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 31.8.2012 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 127719 vom 05.09.2012 |