Lieferung und Installation von Bewässerungssensorik in Pirmasens: Erstellung von 75 Messpunkten im Stadtgebiet für ein sensorgestütztes digitales Bodenfeuchte-Monitoring. Fertigstellung bis August 2028.
Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
Stadt Pirmasens Zentrale Vergabestelle (ZVS)
Alleestraße 20
66953 Pirmasens
DE-66953 Pirmasens
01.07.2026
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Stadt Pirmasens - Zentrale Vergabestelle
Straße Bahnhofstraße 50
PLZ, Ort 66953 Pirmasens
Telefon +49 633114890-24
Fax +49 633114890-38
E-Mail zentralevergabestelle@pirmasens.de
Internet http://www.pirmasens.de
b) Vergabeverfahren
Vergabenummer
Öffentliche Ausschreibung, VOB/A
202607011000
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe:
☑ elektronisch
in Textform, mit fortgeschrittener/m elektronischer/m Signatur/Siegel, mit qualifizierter/m elektronischer/m Signatur/Siegel
Bekanntmachungs-ID: CXS0YDEYTV3VR6J9
☐ schriftlich
d) Art des Auftrags
☑ Ausführung von Bauleistungen
☐ Planung u. Ausführung von Bauleistungen
☐ Bauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession)
e) Ort der Ausführung
66953 Pirmasens
Weitere Leistungsorte
1) 66954 Pirmasens
2) 66955 Pirmasens
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Art der Leistung: Lieferung und Installation von Bewässerungssensorik
Umfang der Leistung: Erstellen von 75 Messpunkten im gesamten Stadtgebiet zum Aufbau eines sensorgestützten digitalen Bodenfeuchte - Monitorings
g) Angabe über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden
Zweck der baulichen
Anlage
Zweck des Auftrags
h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f) ☑ nein
i) Ausführungsfristen
☐ Beginn der Ausführung: 03.08.2026
☑ Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 12.08.2028
☐ weitere Fristen
j) Nebenangebote
☐ zugelassen
☐ nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen
☑ nicht zugelassen
k) mehrere Hauptangebote
☐ zugelassen
☑ nicht zugelassen
l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt.
Online-Plattform "rlp.vergabekommunal"
(https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXS0YDEYTV3VR6J9/documents)
Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen:
☐ Abgabe Verschwiegenheitserklärung
☐ andere Maßnahme:
Der Zugang wird gewährt, sobald die Erfüllung der Maßnahmen belegt ist.
Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
☑ nachgefordert
☐ teilweise nachgefordert und zwar folgende Unterlagen:
☐ nicht nachgefordert
Auskunftserteilung über Vergabeunterlagen 22.06.2026
und Anschreiben bis
o) Ablauf der Angebotsfrist am 01.07.2026 um 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist: am 31.07.2026
p) Adresse für elektronische Angebote
"rlp.vergabekommunal" (https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXS0YDEYTV3VR6J9)
Anschrift für schriftliche Angebote
q) Sprache, in der die Angebote abgefasst deutsch; sein müssen:
r) Zuschlagskriterien Niedrigster Preis
s) Eröffnungstermin am 01.07.2026 um 10:15 Uhr
Ort Rechnungsprüfungsamt - Zentrale Vergabestelle, Bahnhofstraße 50, 66953 Pirmasens
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen Nur Vertreter des Auftraggebers
t) geforderte Sicherheiten Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind Siehe Vergabeunterlagen
v) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
w) Beurteilung zur Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich Online auf "rlp.vergabekommunal" (https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXS0YDEYTV3VR6J9/documents) oder Vergabestelle, siehe a) Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen
Bedingung an die Auftragsausführung
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegende Unterlagen
Bedingung an die Auftragsausführung
Persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zur persönlichen Lage zu überprüfen
Die Gültigkeitsdauer der o.g. Nachweise beläuft sich auf 13 Monate ab Ausstellung. Ausgenommen hiervon sind Nachweise, deren Gültigkeitsdauer bereits durch die erteilende Stelle vorgegeben wurde.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zu überprüfen
Die Gültigkeitsdauer der o.g. Nachweise beläuft sich auf 13 Monate ab Ausstellung. Ausgenommen hiervon sind Nachweise, deren Gültigkeitsdauer bereits durch die erteilende Stelle vorgegeben wurde.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zu überprüfen
x) Nachprüfung behaupteter Verstöße
Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
Name Vergabeprufstelle beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Straße Stiftsstraße 9
PLZ, Ort 55116 Mainz
Telefon +49 6131162546
E-Mail vergabepruefstelle@mwvlw.rlp.de
Fax
Internet http://www.mwvlw.rlp.de
Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber
Aufklärungs- und Bieterfragen:
Bitte beachten Sie die Frist zur Auskunftserteilung über Vergabeunterlagen, Anschreiben und für Aufklärungsfragen, welche am 22.06.2026 endet.
Datenschutz:
Informationen zur Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DSGVO
1. Verantwortlicher (Art. 13 Abs. 1 lit. a DSGVO)
2. Beauftragter für den Datenschutz (Art. 13 Abs. 1 lit. b DSGVO)
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. c DS-GVO)
4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern (Art. 13 Abs. 1 lit. e DSGVO)
5. Übermittlung an Drittland (Art. 13 Abs. 1 lit. f DSGVO)
6. Dauer der Speicherung (Art. 13 Abs. 2 lit. a DSGVO)
7. Betroffenenrechte (Art. 13 Abs. 2 lit. c bis d DSGVO)
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutzgrund-Verordnung insbesondere folgende Rechte:
8. Beschwerderecht (Art. 13 Abs. 1 lit. e DSGVO)
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Eigene Geschäftsbedingungen des Bieters:
Mit dem Angebot eingereichte, z.B. auf der Rückseite des Firmenkopfbogens abgedruckte eigene Geschäftsbedingungen und/oder Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil. Sie gelten als nicht abgegeben. Etwas anderes gilt nur, wenn bieterseits explizit darauf hingewiesen wird. Die Folge wäre -bei einem Widerspruch zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen- der Ausschluss des Angebotes.
Eignung von Nachunternehmern:
Beabsichtigt der Bieter im Auftragsfall Leistungen an Nachunternehmer zu vergeben, hat der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle die Eignung der Nachunternehmer anhand derselben Kriterien nachzuweisen, die für den Nachweis seiner Eignung verlangt sind.
Form der Angebote:
Die Angebote können ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Angebote per E-Mail oder per Fax sind nicht zugelassen und werden aus formellen Gründen ausgeschlossen.
Kommunikation:
Die gesamte Kommunikation bei allen elektronischen Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über die E-Vergabeplattform.
Anfragen über sonstige Kommunikationsmittel (z.B. Telefon, E-Mail, FAX etc.) werden nicht bearbeitet.
Die Vollständigkeit der eingereichten Vergabeunterlagen obliegt alleine dem Bieter.
Service & Hotline:
Beratung und Hilfe in dringenden Fragen in Bezug auf die Bedienung der Vergabeplattform steht Ihnen unter nachfolgender Service-Telefonnummer (kostenpflichtig) zur Verfügung.
Service-Telefonnummer: 0900-3-243837
(1,49 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkkosten können abweichen)
Die Servicezeiten der Hotline sind Montag bis Freitag jeweils von 07.00 bis 17.00 Uhr
E-Mail Kontakt an SUPPORT cosinex unter nachstehender E-Mailadresse: support@cosinex.de
Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen:
Dieses Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen.
Erkennbare Verstöße müssen innerhalb der jeweils geltenden Fristen des § 10 Abs. 3 dieser Verordnung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Rügeobliegenheiten nach § 10 Abs. 3 der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen.
Die Vergabeprüfstelle weist in ihrer Entscheidung das Nachprüfungsbegehren des beanstanden den Bieters oder Bewerbers zurück,