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Titel

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Lieferung von Bohrgestängen, Seilkerngestängen und Futterrohren

Vergabeverfahren

Offenes Verfahren

Auftraggeber

Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE)
Eschenstraße 55
31224 Peine

Ausführungsort

DE-31224 Peine

Frist

21.10.2011

Beschreibung

Original Dokumentennummer: 276067-2011

 

I.1) Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE)

Eschenstraße 55

z. H. Frau Petry

31224 Peine

DEUTSCHLAND

Tel. +49 5171431271

Fax +49 5171431502

 

E-Mail: vergabe@dbe.de

 

I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)

 

Sonstiges Öffentlicher Auftraggeber gem. § 98 Nr. 2 GWB. Sonstiges Dritter gem. § 9a Abs. 3 Atomgesetz. Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: Nein

 

II.1) BESCHREIBUNG

 

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber

 

Lieferung von Bohrgestängen, Seilkerngestängen und Futterrohren.

 

II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung

 

Lieferauftrag. Kauf. NUTS-Code DE934

 

II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag

 

II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens

 

Für die Ausführung von Bohrungen soll im Rahmen dieser Ausschreibung die Lieferung von Bohrgestängen, Seilkerngestängen und Futterrohren sowie erhänzendes bohrtechnisches Equipment beschafft werden. Beinhaltet sind insgesamt an Drehbohrgestängen 1 300 m, Kernbohrgestänge 2 800 m und Futterrohre 4 000 m.

 

II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 43136000

 

II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja

 

II.1.8) Aufteilung in Lose: Nein

 

II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein

 

III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG

 

III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten

 

Vertragserfüllungsbürschaft.

Gewährleistungsbürgschaft.

 

III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend) Es werden keine Vorauszahlungen geleistet.

 

III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend, Bennung eines bevollmächtigten Vertreters.

 

III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Nein

 

III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN

 

III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Handelsregisterauszug,

— Eigenerklärung / Nachweis über die Zahlung von Steuern und Abgaben,

— Eigenerklärung / Nachweis über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen,

— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit.

Selbstauskunft zum Qualitätsmanagement. Sämtliche Nachweise / Bescheinigungen, in denen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen der für sie zuständigen Behörden / Institutionen ihres Heimatlandes mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen. Auf Anforderung des Auftraggebers sind geforderte Erklärungen oder Nachweise, die mit dem Angebot nicht vorgelegt werden, spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Werden geforderte Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.

 

III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit

 

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

— Referenzen der letzten 3 Kalenderjahre,

— Umsatz der letzten 3 Kalenderjahre.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards. Zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 ff (oder gleichwertig).

 

III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: Nein

 

IV.1) VERFAHRENSART

 

IV.1.1) Verfahrensart

 

Offenes Verfahren

 

IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN

 

IV.2.1) Zuschlagskriterien

 

Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind

 

IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein

 

IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN

 

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: GVOLE1-11-15-Pt

 

IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen. Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein

 

IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge: 21.10.2011 - 10:00

 

IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch.

 

IV.3.7) Bindefrist des Angebots: Bis 16.12.2011

 

IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote

 

Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen Nein

 

VI.1) DAUERAUFTRAG: Nein

 

VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein

 

VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN

 

VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren

 

Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn, DEUTSCHLAND

 

VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen

 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkug ist der nachfolgend zitierte § 107 GWB zu beachten:

(1) die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werde,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2. § 101 a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

 

VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 29.8.2011

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 125961 vom 01.09.2011

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