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Titel
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Lieferung von Laborgeräten, optische Geräte und Präzisionsgeräte
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VergabeverfahrenOffenes Verfahren
AuftraggeberBayerische Landesamt für Umwelt
Hans-Högn-Straße 12
95030 Hof
AusführungsortDE-95030 Hof
Frist26.09.2011
Beschreibung

Original Dokumentennummer: 267551-2011

 

I.1) Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt -

Referat Z8

Hans-Högn-Straße 12

z. H. Referat Z8 Vergabeservicezentrum

95030 Hof

DEUTSCHLAND

Fax +49 928118004519

 

E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de

Internet: www.lfu.bayern.de

 

I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN): Regional- oder Lokalbehörde. Allgemeine öffentliche Verwaltung. Umwelt. Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Nein

 

II.1) BESCHREIBUNG

 

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Lieferung und Inbetriebnahme von 6 automatisierten Titrationssystemen.

 

II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung

 

Lieferauftrag. Kauf. Hauptlieferort diverse in Bayern.

 

II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag

 

II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens

 

Lieferung und Inbetriebnahme von 6 automatisierten Titrationssystemen im wasserwirtschaftlichen Laborverbund für die Wasserwirtschaftsämter Regensburg, Landshut, Ingolstadt, Donauwörth, Hof (Servicestelle Bayreuth) und Kronach (Servicestelle Bamberg).

 

II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 38000000, 38432000

 

II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja

 

II.1.8) Aufteilung in Lose: Nein

 

II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein

 

II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS

 

II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: 6.

 

II.2.2) Optionen: Nein

 

III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG

 

III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten

 

Falls der Vertrag bis 24.11.2011 nicht vollständig erfüllt werden kann, wird zu diesem Zeitpunkt Sicherheit durch Bürgschaft nach Maßgabe der Vertragsunterlagen verlangt. Durch diese Bürgschaft in Höhe des gesamten Auftragswertes wird eine Vorabzahlung abgesichert.

 

III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)

 

Falls der Vertrag bis 24.11.2011 nicht vollständig erfüllt werden kann, wird zu diesem Zeitpunkt Sicherheit durch Bürgschaft nach Maßgabe der Vertragsunterlagen verlangt. Durch diese Bürgschaft in Höhe des gesamten Auftragswertes wird eine Vorabzahlung abgesichert.

 

III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Nein

 

III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN

 

III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Erklärung zur Gesetzestreue ist abzugeben als Eigenerklärung auf vom Auftraggeber vorgegebenem Formblatt. Dabei sind Angaben zur Eintragung im Berufs-/Handelsregister zu machen.

 

III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

 

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Referenzliste lt. Vergabeunterlagen.

 

III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit

 

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Referenzliste lt. Vergabeunterlagen.

 

III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: Nein

 

IV.1) VERFAHRENSART

 

IV.1.1) Verfahrensart

 

Offenes Verfahren

 

IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN

 

IV.2.1) Zuschlagskriterien: Niedrigster Preis

 

IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein

 

IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN

 

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: Z8-0270-#205/2011

 

IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein

 

IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen

 

Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 26.9.2011 - 12:00. Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein

 

IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge: 3.10.2011 - 23:59

 

IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch.

 

IV.3.7) Bindefrist des Angebots: Bis 11.11.2011

 

IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen Nein

 

VI.1) DAUERAUFTRAG: Nein

 

VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein

 

VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN

 

Die Geräte werden im wasserwirtschaftlichen Laborverbund beschafft. Im Vordergrund steht die Entwicklung einheitlicher Standardarbeitsanweisungen mit dem Ziel einer deutlichen Arbeitszeitersparnis an den einzelnen Standorten und der Etablierung einer hochwertigen Qualitätssicherung. Es ist deshalb eine einheitliche Geräteausstattung notwendig. Maximal sollen zwei Gerätetypen zum Einsatz kommen, wobei derzeit im Laborverbund bereits ein Gerätetyp vorhanden ist. Eine Aufteilung in Lose ist deshalb nicht vorgesehen.

 

VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN

 

VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren

 

Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80534 München. DEUTSCHLAND. E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de , Tel. +49 8921762411, Fax +49 8921762847

 

VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen

 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen. Rechten verletzt sieht, ist gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften unverzüglich bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 101a GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per FAX oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.

 

VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 19.8.2011

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 125917 vom 25.08.2011