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Titel
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Lieferung von Steinsalz (NaCl) an die Autobahnmeistereien Stillhorn und Othmarschen
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Lieferauftrag (VOL)
AuftraggeberFinanzbehörde Referat Ausschreibungs- und Einkaufsdienste
Gänsemarkt 36
20354 Hamburg
AusführungsortDE-20354 Hamburg
Frist25.08.2017
TED Nr.291819-2017
Beschreibung

Abschnitt I:

 

I.1) Finanzbehörde Hamburg

Gänsemarkt 36

20354 Hamburg

Fax: +49 40427310686

Telefon: +49 40428231386

 

E-Mail: ausschreibungen@fb.hamburg.de

Internet: www.hamburg.de/fb/

 

I.2) Gemeinsame Beschaffung

 

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.hamburg.de/ausschreibungen/ Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: www.bieterportal.hamburg.de Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen

 

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde

 

I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

 

Abschnitt II: Gegenstand

 

II.1) Umfang der Beschaffung

 

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Lieferung von Steinsalz (NaCl) aus natürlichen Vorkommen für den Winterdienst auf Bundesfernstraßen im Hamburger Stadtgebiet für die Zeit ab 15.10.2017 bis 30.4.2019. Referenznummer der Bekanntmachung: 2017000094

 

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 14410000

 

II.1.3) Art des Auftrags Lieferauftrag

 

II.1.4) Kurze Beschreibung: Der Vertrag umfasst die Lieferung von Steinsalz (NaCl) an die Autobahnmeistereien Stillhorn und Othmarschen sowie an die zugehörigen Lagerstätten der Autobahnmeistereien im Bereich der Bundesfernstraßen im Hamburger Stadtgebiet. Die Mengen betragen pro Winterhalbjahr (jeweils vom 15.10. bis 30.04.) ca. 4.000 Tonnen. Diese werden nach Bedarf abgerufen.

 

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

 

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

 

II.2) Beschreibung

 

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

 

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 14410000

 

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE600 Hauptort der Ausführung: Hamburg.

 

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Der Vertrag umfasst die Lieferung von Steinsalz (NaCl) an die Autobahnmeistereien Stillhorn und Othmarschen sowie an die zugehörigen Lagerstätten der Autobahnmeistereien im Bereich der Bundesfernstraßen im Hamburger Stadtgebiet. Die Mengen betragen pro Winterhalbjahr (jeweils vom 15.10. bis 30.4.) ca. 4.000 Tonnen. Diese werden nach Bedarf von den Bedarfsstellen abgerufen.

 

II.2.5) Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt

 

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 15.10.2017 Ende: 30.04.2019 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

 

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

 

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

 

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

 

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

 

II.2.14) Zusätzliche Angaben

 

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

 

III.1) Teilnahmebedingungen

 

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

 

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

 

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

 

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

 

III.2) Bedingungen für den Auftrag

 

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:

 

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

 

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

 

Abschnitt IV: Verfahren

 

IV.1) Beschreibung

 

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

 

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

 

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

 

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

 

IV.2) Verwaltungsangaben

 

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 25.08.2017 Ortszeit: 10:00

 

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

 

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

 

IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 13.10.2017

 

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 25.08.2017 Ortszeit: 12:00 Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Keine.

 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

 

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

 

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

 

VI.3) Zusätzliche Angaben

 

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

 

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer bei der Finanzbehörde Große Bleichen 27 Hamburg 20354 Deutschland Telefon: +49 40428231448 Fax: +49 40428232020

 

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

 

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

 

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

 

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 25.07.2017

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 140156 vom 30.07.2017