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Titel
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Monitoring und Evaluierung der Aalbestände in NRW - Elektrobefischungen
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
VergabestelleLandesfischereiverband Westfalen und Lippe
Sprakeler Str. 409
48159 Münster
AusführungsortDE-48159 Münster
Frist01.08.2025
Vergabeunterlagenwww.lfv-westfalen.de/…/aalprojekt_ausschreibung_elektrofischen.php
Beschreibung

a) Landesfischereiverband Westfalen und Lippe

Sprakeler Str. 409
DE-48159 Münster

 

b) Leistungsbeschreibung: -Elektrobefischungen „Monitoring und Evaluierung der Aalbestände in NRW“ EMFAF-Projekt NW-00802 Durchführungszeitraum: August 2025 bis Ende 2026

 

c) Hintergrund: Dem Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V. obliegt die Leitung über das für vier Jahre angesetzte Projekt „Monitoring und Evaluierung der Aalbestände in NRW“. Ziel des Projektes ist es, ein umfassendes Bild der Aalbestände in NRW zu gewinnen, eventuelle Defizite aufzuzeichnen und Maßnahmenvorschläge für eine Optimierung zu entwerfen. Neben der Auswertung von Altdaten, Reusenbefischungen, Steigaalrinnenmonitoring, Sonar- und Schokkeruntersuchungen sind aktuelle Daten zum Aalbestand durch umfangreiche Elektrobefischungen in vier Fließgewässern zu generieren. Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung sind Elektrobefischungen, jeweils im Spätsommer/Herbst der Jahre 2025 und 2026, die sich in zwei Lose gliedern. Ein Los beinhaltet die Elektrobefischungen von zwei Fließgewässern für beide Befischungsjahre.

 

d) Leistungsumfang: • Im Rahmen des EMFAF-geförderten Projektes sollen in den Jahren 2025 und 2026 Fischbestandserhebungen anhand von Elektrobefischungen in den Fließgewässern Weser, Ems, Eifelrur und Lippe durchgeführt werden. • Die Befischungen umfassen eine Erhebung der Gesamtfischfauna anhand einer ElektroStreckenbefischung, Ausfüllen des Feldbogens für Fließgewässers pro Strecke (FischInfo_Feldbogen_Fließgewässer), die digitale Erfassung dieser Daten in Form einer Exceltabelle für den Auftraggeber sowie die Eintragung der Ergebnisse in einer Landesdatenbank (FischInfo NRW). Die Abgabe eines digitalen Belegfotos der Strecke ist ebenfalls verpflichtend. • In den beiden Jahren 2025 und 2026 ist die Befischung von insgesamt ca. 88 Probestrecken geplant, von denen jeweils ca. 44 Strecken (16 in der Lippe, 11 in der Ems, 8 in der Weser und 9 in der Eifelrur) pro Jahr befischt werden. • Die Aufteilung der Strecken gliedert sich in zwei Lose: Los 1: 16 Strecken pro Jahr in der Lippe (Fließgewässer km 0 bis 211,7) & 9 Strecken pro Jahr in der Eifelrur (Fließgewässer km 21,8 bis 82,7) Los 2: 11 Strecken pro Jahr in der Ems (Fließgewässer km 206,5 bis 343) & 8 Strecken pro Jahr in der Weser (Fließgewässer km 45,1 bis 242,3) • Auftragnehmer können aufgrund der Vielzahl der Strecken und des engen zeitlichen Rahmens für nur ein Los pro Befischungsteam den Zuschlag erhalten. • Die Liste der genauen Lage der Probestrecken für das Jahr 2025 wird für jedes Los dem Auftragnehmer bei Auftragserteilung zur Verfügung gestellt, die genaue Liste für das Jahr 2026 wird spätesten im April 2026 übermittelt. • Für einige Strecken kann eine Wat- oder Treidelbefischungen erforderlich sein, für alle anderen ist ein motorisiertes Boot notwendig, ggf. mit zusätzlichen Watbefischungen von flachen Bereichen. Über die jeweils zu wählende Technik entscheidet der Auftragnehmer basierend auf Vorgaben für WRRL-Befischungen.

 

e) Bedingungen für die Elektrobefischungen: Befischung allgemein • Alle Befischungen sollen in dem Zeitraum vom 15. August bis 15. Oktober durchgeführt werden. • Die Befischungen müssen bei geeigneten Bedingungen durchgeführt werden, d.h. keine deutlich erhöhte Wasserführung, keine Eintrübung, Wassertemperatur > 5°C. • Die Befischungen werden als durchgehende Streckenbefischungen bearbeitet, das heißt, es wird durchgehend die gesamte vorgeschriebene Strecke bei gleicher Befischungsintensität befischt ohne einzelne Abschnitte auszulassen oder hervorzuheben. • Die Erfassung aller Fische und Neunaugen erfolgt nach Art, Individuenanzahl und Totallänge (Längenhäufigkeitsklassen). Aale sind auf den cm genau zu messen und zu wiegen [g], zudem ist das Stadium (Gelb- oder Blankaal) zu notieren. • Von nicht eindeutig identifizierbaren Fischarten oder unerwarteten Vorkommen von Arten sind Fotobelege vorzulegen. • Die Maschenweite der Kescher muss den Nachweis von 0+-Individuen sowie Neunaugenquerdern gewährleisten ( 4 mm). • Der Auftragnehmer stellt die Befischungsgerätschaften und trägt die Verantwortung für die Kontrolle und Wartung, die rechtzeitig sicherzustellen ist. Die erforderlichen Bescheinigungen sind für die Vorlage bei der Genehmigungsbehörde dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer bereitzustellen. • Durch den stellenweisen hohen Salzgehalt (insbesondere Weser) und der damit einhergehenden hohen Leitfähigkeit wird auf ein ausreichend leistungsstarkes E-Gerät bestanden (Ausgangsleistung stationäre Geräte 4000 Watt oder höher). • An jeder Probestelle sind die Wasserparameter Temperatur und Leitfähigkeit vor der Befischung zu messen. Die Messung des pH-Werts sowie des Sauerstoffgehaltes ist optional. • Grundlegende Abweichungen der in der Losbeschreibung vorgegebenen Befischungsmethode müssen mit dem Auftraggeber im Vorfeld abgesprochen werden.

 

f) Watbefischung: • Die Befischung muss watend gegen die Strömung durchgeführt werden. • Die Befischung muss auf kompletter Gewässerbreite durchgeführt werden. • Ab 5 m Gewässerbreite sind zwei, ab 8 m Gewässerbreite drei E-Geräte und Befischer/innen einzusetzen, ggf. muss in tieferen Bereichen ein leistungsstärkeres Gerät auf einem Boot hinterher gezogen werden (Treidelbefischung). • Aale müssen auch bei der Watbefischung dem Gewässer kurzfristig entnommen und in belüfteten Behältern zwischengehältert werden, die Vermessung erfolgt für die Gesamtstrecke wie oben aufgeführt.

 

g) Bootsbefischung: • Die Befischung erfolgt stromaufwärts an beiden Ufern. • An Strecken mit dichten, über das Wasser ragenden Ufergehölzen ist bei jeder Möglichkeit unter die Äste zu fahren und möglichst auch in Ufernähe zu fischen. • Die Bootsgröße muss so gewählt werden, dass der Gewässergröße entsprechend die notwendigen Manövrierungen problemlos möglich sind. • Die Fische werden dem Gewässer entnommen, zwischengehältert und anschließend protokolliert. Eine Belüftung der Hälterungsgefäße ist vorzuhalten und ggf. einzusetzen. Fische, die nicht gekeschert, aber zweifelsfrei erkannt wurden, werden direkt protokolliert und deren Größe geschätzt.

 

h) Befischungsstrecken: • Die Länge der zu befischenden Strecken beträgt 400 m. • Die grobe Lage der Befischungsstrecken wird vom Auftraggeber vorgegeben. Der Auftragnehmer wird dazu ermächtigt, geringfügige Abweichungen vorzunehmen, wenn das Habitat oder Booteinsatzstellen dies vorgeben. • Für jede Strecke ist der Anfangspunkt als GPS-Koordinate zu notieren, die Streckenlänge ist vor Ort auszumessen. • Sollte im Feld erkennbar sein, dass eine vorgegebene Strecke aus gravierenden Gründen nicht befischbar, bzw. nicht sinnvoll zu befischen ist, ist das weitere Vorgehen mit dem Auftraggeber telefonisch zu klären.

 

i) Feldprotokoll und Dateneingabe: • Die Befischung muss im vorgegebenen Feldbogen zur Erfassung der Fischfauna protokolliert werden (FischInfo_Feldbogen_Fließgewässer). Dabei werden die Fische für die beiden Ufer getrennt voneinander aufgenommen. • Von jeder Strecke ist ein Belegfoto in digitaler Form mit eindeutiger Zuordnung (z.B. Stationierungsangabe) zu erstellen. Fotos von Sonderstrukturen sind erwünscht. • Die Datenlieferung erfolgt zum einen über die ausgehändigten Feldbögen, zum anderen digital durch die Eingabe der Daten in eine Exceltabelle und in das FischInfo NRW System des LANUK. Die Auslieferung der Daten muss jeweils Ende November des jeweiligen Befischungsjahres erfolgen.

 

j) Tierschutz: • Ein sorgfältiger Umgang mit den Fischen unter Vermeidung von Verletzungen, unnötigem Stress etc. wird vorausgesetzt. • Die Tiere müssen in geeigneten, belüfteten Behältern zwischengehältert und sobald als möglich schonend ins Gewässer zurückgesetzt werden. • Eine Entnahme der Fische aus dem Gewässer bleibt zeitlich auf das notwendige Minimum beschränkt. • In fischreichen Strecken kann es insbesondere bei hohen Temperaturen erforderlich sein eine Zwischenmessung durchzuführen, bevor die Befischung der Strecke fortgeführt wird.

 

k) Erforderliche Genehmigungen, Weitergabe von Befischungsdaten und Informationen: • Der Auftraggeber setzt im Vorfeld die Fischereirechtsinhaber über die Befischung gemäß § 10 LFischVO ins Benehmen und stellt dem Auftragnehmer die Kontaktdaten der Ansprechpartner zur Verfügung. • Sofern der Fischereirechtsinhaber oder eine Vertretungsperson über den Befischungstermin in Kenntnis gesetzt werden möchte, ist dies vom Auftragnehmer zu leisten. • Falls Fischereirechtsinhaber die Befischungen im Gelände begleiten wollen, sollte Ihnen hierzu die Möglichkeit eingeräumt werden, sofern dies mit dem Zeitplan der Auftragnehmer zu vereinbaren ist. • Eine Teilnahme von Dritten an einer Befischung kann nach Ermessen des Auftragnehmers erfolgen. Die Dritten sind vom Auftragnehmer im Gelände über die potenziellen Gefahren einer Elektrobefischung in Kenntnis zu setzen. • Der Auftraggeber bemüht sich um die Genehmigungen der Unteren Fischereibehörden und der Fischereigenossenschaften und händigt diese rechtzeitig an die Auftragnehmer aus. • Vor den Befischungen ist ein Zeitplan der Befischungstermine an den Auftraggeber weiterzugeben und Änderungen sind zeitnah mit dem Auftraggeber abzustimmen, um eine Begleitung der Feldarbeiten durch den Auftraggeber zu ermöglichen. • Die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme im Feld muss gewährleistet werden (Angabe Mobilfunknummer). Gespräche mit dem Auftraggeber in der Geschäftsstelle in Münster oder per Videokonferenz • 1 Einführungstermin: Besprechung der Techniken und Vorgehensweise sowie der digitalen Datenerfassung, Abstimmung und Eichung der Teams, Übergabe notwendiger Unterlagen, Klärung von Fragen. • 2 Abschlusstermine (November 2025 & 2026): Termine zur Datenabgabe, detaillierte Besprechung der Befischungen und Ergebnisse.

 

l) Nebenangebote: Nebenangebote sind grundsätzlich zugelassen. Sie müssen im Angebot kenntlich gemacht werden und müssen mindestens die qualitativen und quantitativen Kriterien der ausgeschriebenen Leistung erfüllen.

 

m) Bewerbungsbedingungen - Elektrobefischungen: „Monitoring und Evaluierung der Aalbestände in NRW“ EMFAF-Projekt NW-00802 Durchführungszeitraum: August 2025 bis Ende 2026

 

n) Hintergrund: Dem Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V. obliegt die Leitung über das für vier Jahre angesetzte Projekt „Monitoring und Evaluierung der Aalbestände in NRW“. Ziel des Projektes ist es, ein umfassendes Bild der Aalbestände in NRW zu gewinnen, eventuelle Defizite aufzuzeichnen und Maßnahmenvorschläge für eine Optimierung zu entwerfen. Neben der Auswertung von Altdaten, Reusenbefischungen, Steigaalrinnenmonitoring, Sonar- und Schokkeruntersuchungen sind aktuelle Daten zum Aalbestand durch umfangreiche Elektrobefischungen in vier Fließgewässern zu generieren. Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung sind Elektrobefischungen, jeweils im Spätsommer/Herbst der Jahre 2025 und 2026, die sich in zwei Lose gliedern. Ein Los beinhaltet die Elektrobefischungen von zwei Fließgewässern für beide Befischungsjahre. Als Vergabeverfahren wurde eine öffentliche Ausschreibung gewählt.

 

o) Leistungsumfang: • Im Rahmen des EMFAF-geförderten Projektes sollen in den Jahren 2025 und 2026 Fischbestandserhebungen anhand von Elektrobefischungen in den Fließgewässern Weser, Ems, Eifelrur und Lippe durchgeführt werden. • Die Befischungen umfassen eine Erhebung der Gesamtfischfauna anhand einer ElektroStreckenbefischung, Ausfüllen des Feldbogens für Fließgewässers pro Strecke (FischInfo_Feldbogen_Fließgewässer), die digitale Erfassung dieser Daten in Form einer Exceltabelle für den Auftraggeber sowie die Eintragung der Ergebnisse in einer Landesdatenbank (FischInfo NRW). Die Abgabe eines digitalen Belegfotos der Strecke ist ebenfalls verpflichtend. • In den beiden Jahren 2025 und 2026 ist die Befischung von insgesamt ca. 88 Probestrecken geplant, von denen jeweils ca. 44 Strecken (16 in der Lippe, 11 in der Ems, 8 in der Weser und 9 in der Eifelrur) pro Jahr befischt werden. • Die Aufteilung der Strecken gliedert sich in zwei Lose: Los 1: 16 Strecken pro Jahr in der Lippe (Fließgewässer km 0 bis 211,7) & 9 Strecken pro Jahr in der Eifelrur (Fließgewässer km 21,8 bis 82,7) Los 2: 11 Strecken pro Jahr in der Ems (Fließgewässer km 206,5 bis 343) & 8 Strecken pro Jahr in der Weser (Fließgewässer km 45,1 bis 242,3) • Auftragnehmer können aufgrund der Vielzahl der Strecken und des engen zeitlichen Rahmens für nur ein Los pro Befischungsteam den Zuschlag erhalten. • Die Liste der genauen Lage der Probestrecken für das Jahr 2025 wird für jedes Los dem Auftragnehmer bei Auftragserteilung zur Verfügung gestellt, die genaue Liste für das Jahr 2026 wird spätesten im April 2026 übermittelt. Für einige Strecken kann eine Wat- oder Treidelbefischungen erforderlich sein, für alle anderen ist ein motorisiertes Boot notwendig, ggf. mit zusätzlichen Watbefischungen von flachen Bereichen. Über die jeweils zu wählende Technik entscheidet der Auftragnehmer basierend auf Vorgaben für WRRLBefischungen.

 

p) Vergabebedingungen: Es ist möglich, auf beide Lose zu bieten. Der Zuschlag wird für maximal ein Los pro Befischungsteam erteilt. Stehen dem Bieter mehrere Befischungsteams zur Verfügung, so kann die Anzahl der Lose entsprechend erhöht werden. Die Anzahl der Befischungsteams ist bei der Angebotsabgabe unter dem Punkt „Leistungsfähigkeit“ anzugeben. Der Auftrag wird an den wirtschaftlichsten Bieter erteilt, der alle materiellen und personellen Voraussetzungen erfüllt und langjährige Erfahrungen in dem Bereich der Elektrobefischungen nachweisen kann. Der Bieter fügt seinem Angebot eine detaillierte Liste seiner personellen und technischen Voraussetzungen bei sowie eine Eigenerklärung der Erfüllung der folgenden Eignungskriterien: • Fachkunde Elektrobefischungen und fischereiliche Gutachten (obligat) • Technische und personelle Voraussetzungen laut Leistungsbeschreibung (obligat) • Sehr gute Kenntnisse der heimischen und nicht heimischen Fischfauna (obligat) • Zeitliche Flexibilität (obligat) • Kenntnisse der Flusssysteme Lippe, Rur, Ems und Weser (optional)   Alle Angebote können postalisch oder per Email (E-Mail: storm@lfv-westfalen.de) eingereicht werden. Nach Prüfung der Eignungskriterien erfolgt der Zuschlag hinsichtlich des wirtschaftlichsten Angebotes.   Eine Prüfung der Angebote findet nach Ablauf der Eingangsfrist (01.08.2025) zeitgleich von mindestens zwei Mitarbeitenden des Auftraggebers statt. Die Angebote werden vertraulich behandelt.   Die Zuschlagsfrist endet aufgrund der Dringlichkeit am 08.08.2025.

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 195084 vom 17.07.2025