Titel | Monitoring von Offenland und Arten | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH Zimmerstraße 54 10117 Berlin | |
Ausführungsort | DE-10117 Berlin | |
Frist | 16.07.2020 | |
Vergabeunterlagen | vergabe.deges.de/…/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17292a1abdb-370ae5f8a0fb7cb2 | |
TED Nr. | 279648-2020 | |
Beschreibung | Abschnitt I:
I.1) DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH Zimmerstr. 54 10117 Berlin Telefon: +49 30-20243-748 Fax: +49 30-20243-791
E-Mail: vergabe@deges.de Internet: www.deges.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: www.deges.de Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Straßen- und Brückenbau
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: A 49 Kassel - Dreieck Ohmtal (A 5/A 49)/AS Stadtallendorf – AS Ohmtal (A 5/A 49) – Momitoring Offenland und Arten Referenznummer der Bekanntmachung: AC19300408
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71300000
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Monitoring Offenland und Arten.
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71322000
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE300 NUTS-Code: DE724 Hauptort der Ausführung: Stadtallendorf (Marburg – Biedenkopf)
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: — FB 1 – Biologe oder vergleichbare Ausbildung mit zoologischem Fachkundennachweis für Fledermausmonitoring; — FB 2 – Biologe oder vergleichbare Ausbildung mit zoologischem Fachkundennachweis für Fledermausmonitoring; — FB 3 – Biologe oder vergleichbare Ausbildung für die Bereiche Avifauna, Reptilien/Amphibien, Tagfalter und Biotoperfassung; — FB 4 – Biologe oder vergleichbare Ausbildung für die Bereiche Avifauna, Reptilien/Amphibien, Tagfalter und Biotoperfassung.
II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 60 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Anzahl der Bewerber: 3 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Kriterien Wichtung (v. H.) — § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nur Mindeststandard. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: — nur Mindeststandard; — § 46 (3) Nr. 2 VgV: 40 v. H. Persönliche Leistungsfähigkeit der Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen inkl. berufliche Befähigung bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich (Detaillierung siehe Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung) Die Gewichtung setzt sich wie folgt zusammen: Mitarbeiter 1 Biologe oder vergleichbare Ausbildung mit zoologischem Fachkundennachweis für Fledermausmonitoring 20 v.H. Mitarbeiter 2 Biologe oder vergleichbare Ausbildung mit zoologischem Fachkundennach-weis für Fledermausmonitoring 20 v.H. Mit jeweils folgender Untergewichtung: Berufliche Eignung (Ausbildung und Berufserfahrung) 30 v. H. Referenzprojekte 70 v. H. Mitarbeiter 3: Biologe oder vergleichbare Ausbildung für die Bereiche Avifauna, Reptilien/Amphibien, Tagfalter und Biotoperfassung (nur Mindeststandard) Mitarbeiter 4: Biologe oder vergleichbare Ausbildung für die Bereiche Avifauna, Reptilien/Amphibien, Tagfalter und Biotoperfassung (nur Mindeststandard) — § 46 (3) Nr. 1 VgV: 30 v. H. Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: Angaben des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft über vergleichbare Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren (Detaillierung siehe Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung) — § 46 (3) Nr. 6 VgV: 30 v .H. Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich (Detaillierung siehe Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung) Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung mit folgender Untergewichtung: Berufliche Eignung (Ausbildung und Berufserfahrung) 30 v. H. Referenzangaben: 70 v. H. — § 46 (3) Nr. 9 VgV: Nur Mindeststandard Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die der Bewerber für die Ausführung des Auftrages verfügen wird (nur Mindeststandard) Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: Von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft müssen technische Geräte zur Leis-tungserbringung vorgehalten werden. Mindeststandard: Über folgende Ausstattung muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft verfügen: —— stationäre/mobile Erfassungssysteme als Echtzeit-/Vollspektrum-Ultraschalldetektoren mit automatischer Echtzeit-Rufaufzeichnung, welche die Fledermaussignale mit einem speziellen Ultraschallmikrofon ohne Informationsverlust für eine spätere Rekonstruktion und Analyse mittels einer geeigneten Analysesoftware auf einem Speichermedium abspeichern.
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: — Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden. E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB]. — Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB]; — dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB]; — dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB]; — dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB]; Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Erklärungen gem. § 45 (4) Nr. 2 und 4 VgV sind vorzulegen. Die Angaben sind in den Teilnahmeunterlagen vorzunehmen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personen und 0,25 Mio. EUR für sonstige Schäden wird als Mindeststandard gefordert. Eine Erklärung, dass ggf. niedrigere Haftungssummen im Auftragsfall erhöht werden, reicht aus (siehe Teilnahmeunterlagen).
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Zur Beurteilung der fachlichen Eignung sind gem. § 46 (3) Nrn. 1 bis 10 VgV Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen. Der Teilnahmeantrag ist zu verwenden. — § 46 (3) 2 VgV): Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert. — § 46 (3) 1 VgV): Angaben des Bewerbers über vergleichbare Referenzprojekte. Zum Nachweis der vergleichbaren Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert. — § 46 (3) 9 VgV): Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung. — § 46 (3) Nr. 10 VgV): Andere Unternehmen (Unterauftrag). Zum Nachweis werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert. — § 46 (3) Nr. 6 VgV Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu § 46 (3) 2 VgV) Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen bestimmten Mindeststandards genügt (siehe Teilnahmeunterlagen). Zu § 46 (3) 1 VgV): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die Referenzprojekte bestimmten Mindeststandards genügen (siehe Teilnahmeunterlagen). Zu § 46 (3) 6 VgV Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung bestimmten Mindeststandards genügt (siehe Teilnahmeunterlagen) Zu § 46 (3) 9 VgV) Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung bestimmten Mindeststandards genügt.
III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:
III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5) Angaben zur Verhandlung Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 16.07.2020 Ortszeit: 12:00
IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch
IV.2.6) Bindefrist des Angebots
IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3) Zusätzliche Angaben
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren 1.und 2. Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. III 31.4 Wilhelminenstraße 1-3 (Wilhelminenhaus) Darmstadt 64283 Deutschland Telefon: +49 6151126601 E-Mail: Vergabekammer@rpda.hessen.de Fax: +49 615112-5816 Internet: www.rp-darmstadt.hessen.de
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 15.06.2020 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 153245 vom 18.06.2020 |