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Titel

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Monitoring von Speicherbecken

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Vergabestelle

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek

Ausführungsort

DE-24103 Kiel

Frist

29.01.2021

Beschreibung

a) Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Hamburger Chaussee 25

24220 Flintbek

 

Zuschlagserteilung durch: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein, AöR (GMSH), Geschäftsbereich Beschaffung, Gartenstr. 6, 24103 Kiel

 

Angebote einzureichen bei: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein, AöR (GMSH), Geschäftsbereich Beschaffung, Gartenstr. 6, 24103 Kiel

 

b) Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung gem. § 9 UVgO

 

c) Form, in der Angebote einzureichen sind: Die Angebote sind in elektronischer Form über das E-Vergabesystem der GMSH (Internet: http.:www.e-vergabe-sh.de) einzureichen. Für die elektronische Angebotsabgabe müssen Sie zur Abforderung der Vergabeunterlagen registriert sein.

 

d) Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der Leistungserbringung: Der Auftrag umfasst die Beprobung, Analyse und Auswertung von 4 Messstellen zweimal pro Monat während der Sommermonate März bis Oktober und einmal monatlich während der Wintermonate (November bis Februar). Daraus ergeben sich 20 Probenahmetermine pro Jahr. An den genannten Messstellen sollen chemische Analysen durchgeführt werden und während der Sommermonate (März bis Oktober) die Planktonentwicklung beobachtet und die Wasserqualität nach Badegewässerrichtlinie überprüft werden. Die Anzahl der Probenahmetermine und Proben sind in Tabelle 2 der Leistungsbeschreibung aufgeführt. Eine detaillierte Übersicht des gesamten Messprogramms, aufgeschlüsselt nach den Probenanzahlen pro Messstelle und pro Parameter, ist in Tabelle 3 der Leistungsbeschreibung dargestellt.

 

e) ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: Die Vergabe nach Losen wird vorbehalten: nein

 

f) ggf. die Zulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind nicht zugelassen.

 

g) Ausführungsfristen: Beginn: 01. März 2021 Der Vertrag ist vorerst auf die Dauer von einem Jahr beschränkt. Wenn nicht bis 8 Wochen vor Ablauf des Vertrages gekündigt wird, dann verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, längstens läuft der Vertrag über drei Jahre. Als Enddatum für mögliche Verlängerungen gilt der 12.12.2023

 

h) Bezeichnung und Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein, AöR, (GMSH) Gartenstr. 6, 24103 Kiel, Telefon 0431/599-1490, Telefax 0431/599-1465

 

i) Teilnahme- oder Angebots- und Bindefrist Angebotsschluss: Freitag, 29. Januar 2021, 07:30 Uhr Bindefrist: 03. März 2021.

 

j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: Entfällt.

 

k) wesentlichen Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

 

l) die mit dem Angebot oder Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: Der Bieter hat zum Nachweis seiner Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung und wirtschaftlichen, finanziellen, technischen sowie beruflichen Leistungsfähigkeit Angaben zu machen die mit dem Angebot vorzulegen sind: 1) Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt); 2) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung); 3) Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Das Formblatt ist ausgefüllt dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist; 4) Preisblatt und Tabelle Kostenkalkulation; 5) Formblatt zur Einhaltung der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes; 6) Bestätigung der uneingeschränkten Übernahme und Berücksichtigung der ausgeschriebenen Leistung (siehe letzte Seite der Leistungsbeschreibung); 7) Nachweis, dass der/die Projektleiter/in des zu beauftragenden Werkvertrages eine abgeschlossene, wissenschaftliche, biologische Ausbildung besitzen (Nachweis des wissenschaftlichen Werdegangs); 8) Nachweis, dass der/die Probenehmer/innen Phytoplankton über eine mindestens 3jährige Berufserfahrung in der Phytoplankton- Probenahme in Binnengewässern verfügt (Nachweis durch Referenzprojekte unter Angabe der Ausführungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse); 9) Nachweis, dass der Bieter für die Probenahme eine Zulassung mindestens für den Teilbereich 1 (Probenahme und allgemeine Kenngrößen) gemäß der Landesverordnung über die Zulassung von Wasseruntersuchungsstellen (-ZWVO-) vom 16. Dezember 2003 (GVOBl. 2004, S.4 ), zuletzt geändert durch LVO vom 29.9.2015 (GVOBl. S. 353) besitzt. Vergleichbare Zulassungen anderer Länder der Bundesrepublik Deutschland gelten auch. Somit bedarf es einer Notifizierung (Verwaltungsakt für die die Zulassung, Anerkennung, Benennung, Bestimmung oder Bekanntgabe der Prüflaboratorien und Messstellen nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen) im wasserrechtlich geregelten Umweltbereich gemäß Fachmodul Wasser oder der Zulassung „Probenahme in Schleswig-Holstein“ gemäß § 5 Abs. 4 ZWVO. Begründung: Im Rahmen der Zustandsüberwachung der Gewässer (Teil der Gewässeraufsicht nach § 107 Landeswassergesetz - LWG) und der Ermittlung der naturwissenschaftlichen Grundlagen für die Ordnung des Wasserhaushalts (§ 90 LWG) müssen Wasserproben aus dem Speicherbecken Friedrichskoog und den Zuflüssen entnommen, auf die physikalisch-chemischen Parameter vor Ort untersucht und anschließend chemisch analysiert werden. Für die Entnahme der Wasserproben, die auf die physikalisch- chemischen Parameter vor Ort untersucht und anschließend chemisch analysiert werden, ist die Landesverordnung über die Zulassung von Wasseruntersuchungsstellen (ZWVO) einschlägig, da es sich um eine wasserbehördliche Zustandsüberwachung nach § 107 LWG handelt, die gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 der ZWVO nur von zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden darf. Die Ausnahmetatbestände, die in § 1 Abs. 2 ZWVO (Trinkwasserverordnung und Trägerschaft Bund/Land) normiert sind, kommen bei dem potenziellen Bieterkreis nicht zum Tragen. Da die Probenahme und allgemeine Kenngrößen (physikalisch-chemische Parameter vor Ort) als Teilbereich 1 in der ZWVO (§ 5 Abs. 1 Nr. 1) normiert sind, muss die Wasserprobenahme, die auf physikalisch- chemische Parameter vor Ort untersucht und anschließend chemisch analysiert wird, von einer nach der ZWVO zugelassenen Untersuchungsstelle durchgeführt werden. Diese Forderung erfüllt selbstverständlich auch die Anforderungen, die der § 6 Abs. 3 der VOL an die Einforderung von Nachweisen stellt. 10) Nachweis, dass der/die Projektleiter/in über gute limnologische Kenntnisse von Binnengewässern verfügt (Nachweis durch mindestens 3 bearbeitete Projekte an Binnengewässern in denletzten 15 Jahren); 11) Nachweis, dass die chemischen Wasseranalysen in einem notifizierten Labor durchgeführtwerden; das ausgewählte Labor muss im Angebot namentlich benannt werden; die geplanten Analysenmethoden der chemischen Proben müssen dem Angebot beigefügt werden; 12) Nachweis, dass der Bieter über die für die Probenahme erforderliche und geeignete Ausrüstung verfügt (Aufzählung siehe Position 1.2 im Leistungsverzeichnis) Die für den Einsatz geplanteAusrüstung ist im Angebot detailliert aufzuführen; 13) Nachweis, dass die Bearbeiter/innen des Phytoplanktons über eine aktuelle, mindestens 5 jährige Berufserfahrung in der Phytoplanktonanalyse nach Utermöhl verfügen und sehr gute taxonomische Kenntnisse des Süß- und Brackwasserphytoplanktons vorweisen können (Nachweis durch Qualifikationsarbeiten, Referenzprojekte etc. unter Angabe der Ausführungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail- Adresse). Wichtige Hinweise für die Vorlage der einzureichenden Unterlagen: Die o. a. Erklärungen sind dem Angebot in der o. a. Reihenfolge auf einem jeweils gesonderten Blatt unter Verwendung der o.a. Nummerierung beizufügen Die oben genannten Nachweise und Erklärungen sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen. Fehlen beim Einreichen des Angebots vorzulegende Unterlagen (Nachweise/Erklärungen u. ä.) können diese von der Vergabestelle fristbewehrt nachgefordert werden. Präqualifikation: Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen. Gewerbezentralregisterauszug: Ab einem Auftragswert von 30.000 Euro wird vor der Zuschlagserteilung ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesministerium der Justiz angefordert.

 

m) Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: Preis: 100 %

 

n) Fragen: Alle Anfragen zum Angebot sind über das e-Vergabesystem oder ausschließlich in schriftlicher Form per Mail zu stellen. Anfragen sind bis spätestens 19. Januar 2021 zu stellen. Anfragen in schriftlicher Form per Mail oder Fax sind an die folgende E-Mail-Adresse/Faxnummer der GMSH zu richten: E-Mail: christian.speck@gmsh.de, 0431-599-1465

 

o) Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die unter Buchstabe l) genannten Eigenerklärung sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen. Hierbei sind Hauptauftragnehmer und Unterauftragnehmer mit den jeweiligen Teilaufträgen zu benennen. Bietergemeinschaften haben gesondert zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften.

 

p) Verpflichtungserklärung nach dem Vergabegesetz Schleswig-Holstein: Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.

 

q) Hinweis zur e-Vergabe: Wir stellen Ihnen die Vergabeunterlagen unter Internet: http.:www.e-vergabesh. de zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen dringend die kostenlose Registrierung auf unserer Vergabeplattform Internet: http.:www.e-vergabe-sh.de, um zu vermeiden, dass Sie aufgrund fehlender Informationen vom weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens ausgeschlossen werden müssen. Sofern Sie noch nicht registriert sind, müssen Sie sich laufend selbständig über Änderungen oder Ergänzungen zum Vergabeverfahren unter Internet: http.:www.e-vergabe-sh.de informieren. Elektronische Rechnungsstellung: Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 156093 vom 11.01.2021

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