Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
GESA Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH
Schöneberger Ufer 89-91
10785 Berlin
DE-02994 Bernsdorf
20.02.2026
a) GESA Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH
Schöneberger Ufer 89 - 91
10785 Berlin
E-Mail: mailto:vergabe-dtvp@gesa-info.de
Internet https://www.gesa-info.de
b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer 3703-VOB-GWM
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen - ohne elektronische Signatur (Textform)
d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung ehem. Zinkweißhalde Bernsdorf, Eichgartenstraße, 02994 Bernsdorf Ergänzende/Abweichende Angaben zum Erfüllungsort - Gem. Bernsdorf, Flur 5, Flst. 72/4 - Gem. Bernsdorf, Flur 5, Flst. 73/3
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose ehem. Zinkweißhalde Bernsdorf Neubau einer Messstellengruppe GWM I/2025-OP/UP und Reparatur der defekten GWM 4/16-UP
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage Zweck des Auftrags
h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang siehe Buchstabe f) nein
i) Ausführungsfristen Bestimmungen über die Ausführungsfrist siehe VHB-Fb 214 Beginn: 12 WT nach Auftragserteilung Ende: 48 WT nach Ausführungsbeginn Die aktuelle Projektplanung sieht unverbindlich eine Auftragsvergabe voraussichtlich Mitte April 2026 vor.
j) Nebenangebote nicht zugelassen
k) mehrere Hauptangebote nicht zugelassen
l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYQM4S7/documents Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen andere Maßnahmen: Datenschutz: Mit der Unterbreitung des Angebotes stimmt der Bieter der elektronischen Verarbeitung der darin enthaltenen personenbezogenen Daten zu und bestätigt, dass ihm dafür auch die Zustimmung von Dritten, deren personenbezogene Daten Angebotsinhalt sind, entsprechend vorliegt. Die Daten werden von der GESA als verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgrundverordnung, vertreten durch die Geschäftsführung, für die Angebotsauswertung bzw. Vertragsabwicklung erhoben und genutzt. Eine Weiterleitung der Daten erfolgt nur zum Zweck der Vertragsabwicklung an Projekt- beteiligte. Eine Übermittlung der Daten ins Ausland ist nicht vorgesehen; die Daten werden gelöscht, wenn die Archivierungspflicht abgelaufen ist, i. d. R. zehn Jahre. Für Fragen steht der Datenschutzbeauftragte der GESA; Herr Florian v. Spies (0341/71006-64 bzw. E-Mail: datenschutz@gesa-info.de) zur Verfügung. Ein Beschwerderecht besteht gegenüber der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Friedrichstraße 219, 10969 Berlin. Der Zugang wird gewährt, sobald die Erfüllung der Maßnahmen belegt ist Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen: Nur nicht preisrelevante Unterlagen, ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
o) Ablauf der Angebotsfrist am 20.02.2026 um 10:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am 15.04.2026
p) Adresse für elektronische Angebote www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYQM4S7 Anschrift für schriftliche Angebote
q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: DE
r) Zuschlagskriterien nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung: Kriterium Gewichtung Niedrigster Preis
s) Eröffnungstermin am 20.02.2026 um 10:00 Uhr Ort Vergabeportal DTVP Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen Vier-Augen-Prinzip; 2 Vertreter des AG
t) geforderte Sicherheiten
u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind Zur Leistungsabrechnung sind prüffähige kumulative Abschlags-, Zwischen- oder Teilrechnungen bzw. eine Schlussrechnung vorzulegen. Rechnungen sind gemäß der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (ERechV) vom 13.10.2017 i. d. F. vom 19.06.2020 ab dem 27.11.2020 ausschließlich in elektronischer Form über die Rechnungseingangsplattform des Bundes (https://xrechnungbdr.de) unter Angabe der Leitweg-ID 992-80124-69 und der Bestellnummer (siehe Auftragsschreiben) unmittelbar und zeitnah zu stellen. Es gilt folgendes Zahlungsziel: 30 Tage nach Rechnungseingang bei der GESA.
v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften GbR
w) Beurteilung der Eignung - Eigenerklärung zur Eignung (VHB Bund 2017, Stand 2019, Formblatt 124), - Nachweis der DVGW-Zulassung nach DVGW 120 für den Bieter. Eine Eignungsleihe z.B. über Nachunternehmer ist nicht zulässig. - Nachweis Fachkunde gemäß DGUV-Regel 101-004 Kontaminierte Bereiche (oder vergleichbar) eines verantwortlichen Mitarbeiters des AN - mindestens drei unternehmensbezogene Referenzen für die Errichtung von Grundwassermessstellen mit einer Endteufe von >= 20 m (längstens fünf Jahre zurückliegend); Die Referenzen müssen mindestens folgende Angaben enthalten: Projektbezeichnung, Projektbeschreibung, Auftraggeber, Projektstandort, Projektzeitraum, Projektumfang (Umsatz). - Mindestens drei unternehmensbezogene Referenzen für Rückbau von Grundwassermessstellen (längstens fünf Jahre zurückliegend); Die Referenzen müssen mindestens folgende Angaben enthalten: Projektbezeichnung, Auftraggeber, Projektstandort, Projektzeitraum, Projektumfang (Umsatz). - Geräteliste/technische Ausstattung mit Nachweis Bohrausrüstung für verrohrte Trockenbohrungen >=324 mm Bohrdurchmesser - Der Bieter hat einen Versicherungsschutz in Höhe von 1 Mio. EUR für Personen- und 1 Mio. EUR für Sachund Vermögensschäden vorzuweisen. - Verzeichnis Nachunternehmerleistungen (wenn Teile der Leistungen an Nachunternehmer vergeben werden sollen; VHB Bund, Formblätter 233, 235 und 236) - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird; VHB Bund, Formblatt 234)
x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A) Name Straße Plz, Ort Telefon Fax E-Mail Internet Sonstiges - Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers erlangen keine Gültigkeit. - Bei Abschluss eines Einheitspreisvertrages gilt abweichend vom Wortlaut gemäß Ziffer 2.1 und 2.2 des VHB Bund Formblatts 214, für den Fall der Überschreitung der Frist für die Vollendung bzw. der insoweit vorgesehenen Vertragsstrafe, als maßgebliche Bezugsgröße (Vergütungsanspruch des Auftragnehmers) die Abrechnungssumme in ihrer objektiv richtigen Höhe. - Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jedes Angebot auf das Vorliegen von Hinweisen geprüft wird, die auf eine Qualifizierung als unzulässiges Spekulativangebot oder eine unzulässige Mischkalkulation hindeuten. Bekanntmachungs-ID: CXP4YYQM4S7