Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Bundesministerium für Verkehr Servicestelle Vergabe
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
DE-10115 Berlin
28.05.2026
00288469-2026
1. Bundesministerium für Verkehr Servicestelle Vergabe
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmv.bund.de
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: 6#0027/Z33 Neuentwicklung OPUS - Implementierung einer Software als Web-Anwendung auf Basis einer PostgreSQL-Datenbank
Beschreibung: Ziel des Projektes ist die Neuentwicklung der bestehenden Anwendung OPUS gemäß den im Lastenheft beschriebenen funktionalen und nichtfunktionalen Anforderungen. Um den vollen Funktionsumfang zu gewährleisten, müssen die vorhandenen Daten aus der bestehenden Datenbank sowie aus Excel-Tabellen migriert werden. Nach Produktivsetzung ist ein bis zu 5-jähriger Systemservice durch den AN vorgesehen. Bei Bedarf sollen zusätzliche (Programmier-) Leistungen gesondert beauftragt werden können. Damit ergeben sich im Rahmen des Projektes Neuentwicklung OPUS vier Arbeitspakete:
AP 1: Entwicklung
AP 2: Datenmigration
AP 3: Systemservice
AP 4: Zusätzliche Leistungen nach Produktivsetzung (Bedarfsposition)
Kennung des Verfahrens: 2155f4c5-0f56-4cb3-8253-1bc66f7cfec1
Interne Kennung: 6#0027/Z33
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72212000 Programmierung von Anwendersoftware
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48614000 Datenerfassungssystem
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des Bundesministeriums für Verkehr in Berlin, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e-Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) rechtzeitig zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. * Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung. Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen. Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen,
b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen,
*c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können. Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv