Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Stadt Wien - Wiener Wohnen Kundenservice GmbH
Medwedweg 14, Unit 5
1110 Wien
A-1110 Wien
04.05.2026
00217215-2026
1. Stadt Wien - Wiener Wohnen Kundenservice GmbH
Medwedweg 14, Unit 5
1110 Wien
E-Mail: harald.kuechli@partner.law
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung mit der Stadt Wien - Wiener Wohnen Kundenservice GmbH als Auftraggeberin über Bestandsplanungen und Plandigitalisierungen von Wohnhausanlagen der Stadt Wien - Wiener Wohnen für deren Sanierung
Beschreibung: Ausschreibungsgegenständlich ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung. WrWKS als Auftraggeberin beabsichtigt, auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung Aufträge zu vergeben, die die Bestandsplanungen und Plandigitalisierungen (insbesondere 3D-Vermessung und -Modellierung) von Wohnhausanlagen der Stadt Wien - Wiener Wohnen im Hinblick auf deren Sanierung zum Gegenstand haben.
Kennung des Verfahrens: 11381b34-47b0-491a-b516-865c8a384fc3
Interne Kennung: WrWKS/005-8
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv):
- 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
- 71210000 Beratungsdienste von Architekten
- 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
- 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
- 71250000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste
- 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
- 71318000 Beratungsdienste von Ingenieurbüros
- 71355000 Vermessungsarbeiten
- 72312000 Dateneingabe
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Wien (AT130)
Land: Österreich
Zusätzliche Informationen: Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt für die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (vier Jahre) 2,4 Millionen Euro exklusive Umsatzsteuer. Bei diesem Höchstwert handelt es sich um das Gesamtabrufvolumen für alle Vertragspartner der Rahmenvereinbarung. Auf das allfällige Erfordernis einer behördlichen Entscheidung für die Zulässigkeit der Ausübung einer Tätigkeit in Österreich sowie auf die Verpflichtung gemäß § 21 Abs 1 BVergG 2018 wird ausdrücklich hingewiesen.
2.1.3 Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 2 400 000,00 EUR
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Alle im Teilnahmeantrag beschriebenen Leistungen dürfen nur durch beruflich befugte und zuverlässige Unternehmen ausgeführt werden. Die berufliche Befugnis und Zuverlässigkeit können zunächst durch Vorlage einer Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Formular 2) nachgewiesen werden. Alternativ kann die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ verwendet werden. Auf gesondertes Verlangen von WrWKS sind die berufliche Befugnis und Zuverlässigkeit mit folgenden Nachweisen zu belegen:
- Auszug aus dem Firmenbuch
- Auszug aus dem Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) oder ein gleichwertiger Nachweis (zB Auszug aus dem Ziviltechnikerverzeichnis)
- Auszug aus der Insolvenzdatei oder ein gleichwertiger Nachweis (zB Erklärung an Eidesstatt durch vertretungsbefugte Organe der Geschäftsführung)
- Strafregisterbescheinigungen für in der Geschäftsführung tätige Personen (ausgenommen von Prokuristen) oder ein gleichwertiger Nachweis (zB Erklärung an Eidesstatt der betroffenen Person)
- Registerauskünfte für Verbände oder ein gleichwertiger Nachweis (zB Erklärung an Eidesstatt durch vertretungsbefugte Organe der Geschäftsführung)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsanstalt oder ein gleichwertiger Nachweis (zB Auszug Sozialversicherungskonto; Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters; Erklärung an Eidesstatt durch vertretungsbefugte Organe der Geschäftsführung)
- Letztgültige Rückstandsbescheinigung des zuständigen Finanzamts gemäß § 229a BAO oder ein gleichwertiger Nachweis (zB Auszug Finanzamtskonto; Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters; Erklärung an Eidesstatt durch vertretungsbefugte Organe der Geschäftsführung)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Gemeinde, dass die Kommunalabgaben entrichtet wurden oder ein gleichwertiger Nachweis (zB Auszug Abgabenkonto; Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters; Erklärung an Eidesstatt durch vertretungsbefugte Organe der Geschäftsführung)
Anstelle der genannten Nachweise können auch gleichwertige Nachweise eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmens vorgelegt werden. Eignungsnachweise dürfen, gerechnet vom Ende der Teilnahmeantragsfrist, nicht älter als sechs Monate sein. Im Falle einer Aufforderung zur Vorlage, dürfen Eignungsnachweise gerechnet vom Ende der Vorlagefrist nicht älter als sechs Monate sein. Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
2.1.6 Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen