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Titel

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Rahmenvertrag Sedimententnahme Holtemme, Zillierbach

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)

Vergabestelle

Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Vergabestelle Süd
Willi-Brundert-Straße 14
06132 Halle

Ausführungsort

DE-06132 Halle

Frist

28.05.2024

Beschreibung

a) Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt

Willi-Brundert-Straße 14

06132 Halle (Saale)

Telefon: +49 345 54840

Telefax: +49 345 5484351

 

E-Mail: Vergabestelle.Sued@lhw.mul.sachsen-anhalt.de

Internet: lhw.sachsen-anhalt.de

 

b) Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“ Geschäftszeichen: 24/S/0140/HB

 

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch ohne elektronische Signatur (Textform) mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

 

d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen

 

e) Ort der Ausführung Holtemme und Zillierbach in Wernigerode

 

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen Sedimententnahme an der Holtemme und Zillierbach in der Ortslage Wernigerode. Bei der Sedimententnahme fallen jährlich ca. 600 t und ca. 23 m³ Unrat bzw. Schwemmgut an.

 

h) Losweise Vergabe Nein

 

i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung 08.07.2024 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen 30.06.2028 Weitere Fristen Die Leistungen werden als Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr vereinbart. Nach Ablauf der Vertragszeit kann der Rahmenvertrag nach Entscheidung des AG jeweils um 1 Jahr verlängert werden, längstens bis 2028. Es erfolgt eine Beauftragung durch Einzelauftrag.

 

j) Nebenangebote nicht zugelassen

 

k) Mehrere Hauptangebote nicht zugelassen

 

l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen. mit Angebotsabgabe geforderte Unterlagen, außer Angebotsschreiben, Leistungsverzeichnis, Bieterangaben

 

o) Ablauf der Angebots- und der Bindefrist Ablauf der Angebotsfrist 28.05.2024 - 13:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 27.06.2024

 

p) Angebote sind einzureichen elektronisch via Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html

 

q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)

 

r) Zuschlagskriterien nachfolgende Zuschlagskriterien Zuschlagskriterium ist der Preis.

 

t) Geforderte Sicherheiten siehe Vergabeunterlagen

 

v) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

 

w) Beurteilung der Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise Das FB 124-Eigenerklärung zur Eignung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. In Sachsen-Anhalt gilt das Bestbieterprinzip gemäß § 8 Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA). Dementsprechend sind von jedem Bieter mit dem Angebot (vollständig ausgefüllt) einzureichen: - Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) von nicht präqualifizierten Bietern und Bietergemeinschaftsmitgliedern - PQ-/ULV-Nachweis von präqualifizierten Bietern und Bietergemeinschaftsmitgliedern ............................................................................................ Vom Bestbieter auf gesondertes Verlangen sind außerdem einzureichen: - TVergG.11 (Eigenerklärung Tariftreue und Entgelt) - vom Bieter, allen BieGe- Mitgliedern und NUN - TVergG.14 (Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz) - vom Bieter und allen BieGe- Mitgliedern - Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) von seinen nicht präqualifizierten NUN - PQ-/ULV-Nachweis von seinen präqualifizierten NUN - Nachweise gemäß Formblatt 124 von nicht präqualifizierten Bietern, BieGe- Mitgliedern und NUN ............................................................................................ Hinweise: + Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA). Daher darf der öffentliche Auftrag nur vergeben werden, soweit die nach dem TVergG LSA verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise form- und fristgerecht vorliegen und diese nicht den Vorgaben des TVergG LSA widersprechen. + Die nach dem TVergG LSA vorzulegenden Erklärungen und Nachweise (insbesondere die Verpflichtungen nach §§ 11, 13, 14, 17 und 18 TVergG LSA und ggf. geforderte Eignungsnachweise) sind vom Bestbieter grundsätzlich innerhalb von 3 bis 5 Werktagen nach Abforderung in der durch die Vergabestelle bestimmten Form vorzulegen. + Das Angebot wird gemäß § 8 Abs. 4 TVergG LSA von der Wertung ausgeschlossen, soweit die Vorlage der nach dem TVergG LSA vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bei der Vergabestelle durch den Bestbieter: 1. nicht in der durch die Vergabestelle bestimmten Form erfolgt, 2. nicht nach Abforderung der Vergabestelle innerhalb der bestimmten Frist erfolgt (§ 8 Absatz 4 TVergG LSA). + Der Auftraggeber behält sich vor, für Vordrucke, die in Kopie vorgelegt werden, das Original zu jeder Zeit zu verlangen. + Bei Nachunternehmereinsatz ist auf Verlangen geeignet nachzuweisen, dass die nach dem TVergG LSA vorzulegenden Erklärungen tatsächlich vom Nachunternehmer erfolgen. + Die Eigenerklärungen gemäß § 11 und 14 TVergG LSA (Formblatt TVergG.11 und Formblatt TVergG.14) können freiwillig bereits mit dem Angebot ausgefüllt eingereicht werden.

 

x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale) Beschwerdestelle: siehe a)

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 179157 vom 17.05.2024

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