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Titel

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Rückbau von zwei Brunnen und einer Grundwassermessstelle

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)

Vergabestelle

GMSH Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AdöR Büro Lübeck
Schillstr. 1-3
23566 Lübeck

Ausführungsort

DE-24148 Kiel

Frist

18.06.2019

Beschreibung

a) Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

Schillstraße 1-3

23566 Lübeck

Telefon + 49 45 130086217

 

E-Mail: bieteranfragen-vob@gmsh.de I

Internet: www.gmsh.de

 

b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer 19A00336

 

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Es werden elektronische Angebote akzeptiert ohne elektronische Signatur (Textform). mit fortgeschrittener/ elektronischer/ Signatur/Siegel. mit qualifizierter/ elektronischer/ Signatur/Siegel.

 

d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen

 

e) Ort der Ausführung 24148 Kiel

 

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose Brunnenrückbau Ausschreibung Rückbau von zwei Brunnen und einer Grundwassermessstelle mittels Perforation und Beseitigung der Roh- und Reinwasserleitungen. Wiederherstellung der Oberflächen nach Rückbau.

 

h) Aufteilung in Lose nein

 

i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: 19.08.2019 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 04.10.2019

 

j) Nebenangebote zugelassen

 

k) Bereitstellung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt unter: Internet: www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ unter der jew. Ausschreibung

 

n) Ablauf der Angebotsfrist am 18.06.2019 um 08:30 Uhr

 

o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Schillstraße 1-3, 23566 Lübeck

 

p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch

 

q) Eröffnungstermin am 18.06.2019 um 08:30 Uhr Ort Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR VOB - Submissionsstelle 0.15 GMSH, Schillstraße 1-3 23566 Lübeck Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigten

 

r) geforderte Sicherheiten s . Vergabeunterlagen

 

s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind s. Vergabeunterlagen

 

t) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

 

u) Nachweise zur Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Ver- eins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich als Be standteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung sowie unter www.e-vergabe-sh.de/fileadmin/content/Service/GMSH_VHB-124EigenerklaerungZurEignung.pdf Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß §. 6. a Abs. 3 VOB/A zu machen: Zertifikat nach DVGW W120 Gem . §. 6. b Abs.. 3. VOB/A müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, so weit die den Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren ein ge reicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens an zu geben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Na ch weise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren ak tu ell sein müssen.

 

v) Ablauf der Bindefrist 18.07.2019

 

w) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) GMSH, Nachprüfungsstelle Org.-Z. 812, Gartenstraße 6, 24103 Kiel Tel.: 0431 599-1112 Fax: 0431 599-1119 E-Mail: nachpruefungsstelle@gmsh.de Die Nachprüfungsstelle kann Bietern zu laufenden Verfahren keine Auskünfte geben. Diese erhalten Sie unter dem Punkt "Kommunikation" in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 149651 vom 19.05.2019