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Titel

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Schadstoffanalyse und Freimessungen nach Schadstoffsanierung

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Deutsche Bundesbank Beschaffungszentrum
Taunusanlage 5
60329 Frankfurt Am Main

Ausführungsort

DE-60431 Frankfurt am Main

Frist

23.06.2025

Vergabeunterlagen

www.dtvp.de/…/documents

Beschreibung

a)

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen

Taunusanlage 5

60329 Frankfurt am Main

E-Mail: lnes.Lasrich@bundesbank.de

Internet: www.bundesbank.de

Zuschlag erteilende Stelle

die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle

 

b) Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen Elektronisch über diese Vergabeplattform: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y635SN3 Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen

 

c) Bereitstellung der Vergabeunterlagen Elektronisch über diese Vergabeplattform: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y635SN3/documents

 

d) Art und Umfang der Leistung Die Baumaßnahme befindet sich in Frankfurt am Main und wird von den Straßen Chamissostraße, Am Schwalbenschwanz, Theodor-Storm-Straße und Hügelstraße umschlossen. Die Bauabwicklung erfolgt in vier, sich jeweils leicht überschneidenden, Bauabschnitten zwischen 2025-2027. Zum Zeitpunkt der Umsetzung ist der jeweilige Bauabschnitt leergezogen. Im Zuge der Schadstoffsanierungsarbeiten sind Freigabemessungen auf Asbest- und künstliche Mineralfasern (KMF) gemäß den geltenden Vorschriften (hier: VDI 3492) durchzuführen.

 

e) Haupterfüllungsort Deutsche Bundesbank, Wohnanlage Am Schwalbenschwanz Am Schwalbenschwanz 60431 Frankfurt am Main

 

f) Ausführungsfristen Bestimmungen über die Ausführungsfrist Die Leistung erfolgt nach Abruf (Vorlauf: 2 Werktage). Laufzeit bzw. Dauer Beginn 15.08.2025 Ende 15.12.2027

 

g) Zuschlagskriterien Niedrigster Preis

 

h) Nebenangebote Nebenangebote werden nicht zugelassen.

 

i) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein

 

j) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis führen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot den ausgefüllten Vordruck 11078 II "Eigenerklärung zur Eignung (UVgO) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmer abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunter-nehmen in einem Präqualifikationsverzeichnis geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot bei einer öffentlichen Ausschreibung nach der UVgO in die engere Wahl, sind Nachweise/Bescheinigungen zu den in der "Eigenerklärung zur Eignung" vom Bieter abgegebenen Erklärungen nur erforderlich, wenn die Vergabestelle dies verlangt. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Vordruck 11078 II "Eigenerklärung zur Eignung" wird den Vergabeunterlagen beigefügt. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis führen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot den ausgefüllten Vordruck 11078 II "Eigenerklärung zur Eignung (UVgO) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmer abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunter-nehmen in einem Präqualifikationsverzeichnis geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot bei einer öffentlichen Ausschreibung nach der UVgO in die engere Wahl, sind Nachweise/Bescheinigungen zu den in der "Eigenerklärung zur Eignung" vom Bieter abgegebenen Erklärungen nur erforderlich, wenn die Vergabestelle dies verlangt. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Vordruck 11078 II "Eigenerklärung zur Eignung" wird den Vergabeunterlagen beigefügt. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gem. § 33 Abs. 1 UVgO zu machen: - aktueller Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis führen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot den ausgefüllten Vordruck 11078 II "Eigenerklärung zur Eignung (UVgO) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmer abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunter-nehmen in einem Präqualifikationsverzeichnis geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot bei einer öffentlichen Ausschreibung nach der UVgO in die engere Wahl, sind Nachweise/Bescheinigungen zu den in der "Eigenerklärung zur Eignung" vom Bieter abgegebenen Erklärungen nur erforderlich, wenn die Vergabestelle dies verlangt. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Vordruck 11078 II "Eigenerklärung zur Eignung" wird den Vergabeunterlagen beigefügt. Vergleichbare Referenznachweise gemäß Vordr. 11078 II Ziff. 2 sind Referenznachweise für Schadstoffanalyse, Freimessungen nach Schadstoffsanierung. Dies gilt auch für präqualifizierte Bieter. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gem. § 33 Abs. 1 UVgO zu machen: a) Sachkundenachweis derTRGS 519 "Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" b Akkreditierungsurkunde des Labors für die Filterauswertung gemäß VDI 3492 "Messen von Innenraumluftverunreinigungen - Messen von Immissionen - Messen anorganischer faserförmiger Partikel - Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren" Wesentliche Zahlungsbedingungen gemäß der Vergabeunterlagen Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten aktueller Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung

 

k) Schlusstermin für den Eingang der Angebote 23.06.2025 um 11:00 Uhr Bindefrist des Angebots 21.07.2025

 

l) Zusätzliche Angaben Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform www.dtvp.de zum Download zur Verfügung. Die Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen.

 

m) Bekanntmachungs-ID: CXP4Y635SN3

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 194299 vom 10.06.2025