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Titel

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Stadtgebiet Koblenz Rahmenvertrag Sensorik Bäume und Grünflächen

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Gemischter Auftrag

Vergabestelle

Stadt Koblenz Zentrale Vergabestelle
Willi-Hörter-Platz 1
56068 Koblenz

Ausführungsort

DE-56068 Koblenz

Frist

20.11.2025

Beschreibung

a) Bezeichnung Stadt Koblenz

Kontaktstelle 09 - ZVS

Willi-Hörter-Platz 1

56068 Koblenz

Telefon +49 261-1290

Fax +49 261-1291010

 

E-Mail: angebote.zvs@stadt.koblenz.de

www.koblenz.de

 

b) Zuschlag erteilende Stelle die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen Elektronisch über diese Vergabeplattform: rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYHYE0T Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen Bereitstellung der Vergabeunterlagen Elektronisch über diese Vergabeplattform: rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYHYE0T/documents

 

c) Art und Umfang der Leistung Aufbau und die kontinuierliche Betreuung eines digitalen, sensorgestützten Bodenfeuchtemonitoringsystems zur Überwachung und Beurteilung des Bodenwasserhaushalts städtischer Grünflächen - insbesondere von Straßenbäumen und Gehölzen in öffentlichen Grünanlagen. Lieferung, Installation, Integration und Betreuung eines funkgestützten digitalen Bodenfeuchtemonitoringsystems 30237475-9 Elektrische Sensoren Haupterfüllungsort Bezeichnung Stadtgebiet Koblenz Ort 56068 Koblenz

 

d) Ausführungsfristen Bestimmungen über die Ausführungsfrist Die Ausführung beginnt mit der Auftragsvergabe im April 2026 und endet zum 31. Dezember 2026. In beiderseitigem Einverständnis können die Arbeiten in den drei Folgejahren fortgeführt werden. Ende der Gesamtlaufzeit ist der 31.Dezember 2029. Laufzeit bzw. Dauer Beginn 01.01.2026 Ende 31.12.2026

 

e) Zuschlagskriterien Siehe Vergabeunterlagen

 

f) Nebenangebote Nebenangebote werden nicht zugelassen.

 

g) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein

 

h) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. o Je eine Referenzbescheinigung für 3 Referenzen. o Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften gegliedert nach Lohngruppen (alternative Aufgliederung nach Berufsgruppen ist zulässig) einschl. extra ausgewiesenen Leitungspersonal o Gewerbeanmeldung o Handelsregisterauszug o Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- u. Handelskammer o Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes o Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG o Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Krankenkasse) o Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen (Berufsgenossenschaft). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zuzahlen Maßgeblicher Zeitpunkt für die Angaben ist das Datum der Freigabe der Unterlagen auf der e-Vergabeplattform / der Bekanntmachung. Sonstige Der AN muss zur fachgerechten Ausführung und Datenauswertung ein Team mit folgenden fachlichen Qualifikationen aufweisen: - B.Sc. Arboristik oder gleichwertig - M.Sc. Geowissenschaften oder gleichwertig Die Qualifikationsnachweise sind dem AG mit der Angebotsabgabe vorzuweisen. Der AN muss min. 5 Referenzen vorweisen, die in Umfang und Art den ausgeschriebenen Leistungspositionen gleichwertig sind. Zulässig ist es wenn zu einer Referenz mehrere Teilaufträge in direktem usammenhang stehen oder als Folgeauftrag zur ein- bis mehrjährigen Projektfortführung zu verstehen sind. Der AN nennt pro Referenz einen namentlichen Ansprechpartner mit etwaigen Kontaktdaten. - Zur Ermittlung der Leistungspunktzahl ist ein leistungsbezogenes Konzept einzureichen. Dieses Konzept wird gemäß des Wertungsmaßstabs (Hinweise hierzu lesen Sie unten im Nachspann) bewertet. Die maximal zu erreichende Punktzahl für das Konzept ist 100. Die nach dem Bewertungsmaßstab individuell erreichte Punktzahl entspricht L. Bevorzugungsregelung nach dem Sozialgesetzbuch IX: Ist das Angebot eines bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines nicht bevorzugten Bieters, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Wertung der Angebote wird der von bevorzugten Unternehmen angebotene und zur Wertung herangezogene Preis a) bei anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und anerkannten Blindenwerkstätten mit einem Abschlag von 15 v. H., b) bei anerkannten Inklusionsbetrieben mit einem Abschlag von 10 v. H. berücksichtigt. Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, so wird nur der Anteil berücksichtigt, den die bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Bei der Angebotsabgabe ist der Anteil der bevorzugten Einrichtungen anzugeben. Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben: Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen Ausbildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt. Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde. Berücksichtigung von Unternehmen m. Frauenfördermaßnahmen: Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen umfassendere Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt. Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.

 

i) Schlusstermin für den Eingang der Angebote 20.11.2025 um 09:15 Uhr Bindefrist des Angebots 01.12.2025

 

j) Zusätzliche Angaben Elektronische Kommunikation: Die gesamte Kommunikation erfolgt bei allen Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u.a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt alleine dem Bieter. Datenschutzgrundverordnung: Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.

 

k) Bekanntmachungs-ID: CXP6YYHYE0T

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 197882 vom 07.11.2025

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