Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Stadt Frankfurt (Oder)
Amt für Wirtschaftsförderung und Investitionen
Stadthaus - Goepelstr. 38
15234 Frankfurt (Oder)
Zimmer 1.122
Telefon (0335) 552-6042 /-6041
Fax (0335) 552-6099
DE-15234 Frankfurt Oder
10.12.2007
1. Vergabestelle: Stadt Frankfurt (Oder), Amt für Wirtschaftsförderung und Investitionen
Hausanschrift: Stadthaus - Goepelstr. 38,15234 Frankfurt (Oder), Zimmer 1.122
Postanschrift: PSF 1363,15203 Frankfurt (Oder), Telefon: (0335) 552-6042 /-6041, Fax: (0335) 552-6099
2. Ausführungsort: Frankfurt (Oder)
3. Art und wesentlicher Umfang der Leistung: Industrielle Erschließung Gewerbegebiet Markendorf II in Frankfurt(Oder), 2. BA - Ökologischer Obstanbau - Beregnungsanlage und Tiefbrunnen 1 Tiefbrunnen bohren mit Brunnenstube; 650 in Leitung mit Erdarbeiten; 2.000 m Beregnungsleitung mit Regner
4. Ausführungszeitraum: 10.03.2008 bis 22.10.2008
5. Abholung/Versendung der Unterlagen: Ab 27.11.2007
5a) Abholung: Montag bis Freitag von 08.00 -12.00 Uhr in der o. g. Vergabestelle gegen Übergabe des Einzahlungsbeleges oder Verrechnungsschecks für die Schutzgebühr.
5b) Versendung: erfolgt nach Vorliegen der Anforderung mit Nachweis der Einzahlung (per Fax ausreichend) oder des Verrechnungsschecks für die Schutz-gebiihr in der Vergabestelle
6. Schutzgebühr: Bei Abholung 5,00 Euro (keine Barzahlung!); bei Versendung 10,00 Euro
Erstattung: Nein
Zahlungsweise: Banküberweisung oder Verrechnungsscheck
Empfänger: Stadt Frankfurt (Oder), Kontonr.: 1700100498, BLZ: 17055050,
Sparkasse Oder-Spree, cod. Zahlungsgriind: 60000.11070(66/116/M/07/Ö)
7. Submissionstermin: Am 10.12.2007 um 13.00 Uhr in der Vergabestelle der Stadt Frankfurt (Oder).
Es sind nur Bieter und ihre Bevollmächtigten zugelassen. Die Angebote sind bis zum Emreichungstermin im verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag in der Vergabestelle einzureichen.
8. Ende der Zuschlags- und Bindefrist: 18.12.2007
9. Der Zuschlag wird nach § 25 VOB/A auf das Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte als das wirtschaftlichste erscheint. Der Bieter hat u. a. zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit gemäß § 8 Nr. 5 (2) VOB/A einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 (1) Gewerbeordnung vorzulegen. Ein Angebot kann von der Wertung ausgeschlossen werden, wenn der Auszug nicht rechtzeitig vorgelegt wird.