Titel | Transport und Entsorgung von Klärschlamm | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Abwasserzweckverband Obere Spree Dorfstr. 18 02681 Kirschau | |
Ausführungsort | DE-02681 Wilthen | |
Frist | 05.10.2015 | |
TED Nr. | 311176-2015 | |
Beschreibung | Abschnitt I:
I.1) AWOS Abwasserentsorgung Obere Spree GmbH Dorfstraße 18 02681 Schirgiswalde-Kirschau
Weitere Auskünfte erteilen: Glashütter Str. 101 Frau Scholich 01277 Dresden Deutschland E-Mail: scg@picon-ingenieur.de Fax: +49 3512118510 Internet: picon-ingenieur.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: AWOS Abwasserentsorgung Obere Spree GmbH, Betriebsführung ENSO Energie Sachsen Ost AG Friedrich-List-Platz 2 01069 Dresden Deutschland
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Awos abwasserentsorgung obere spree gmbh
I.3) Haupttätigkeit(en) Abwasserbehandlung
I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Klärschlammentsorgung der Kläranlage Rodewitz der AWOS GmbH.
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 16 Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: 02681 Schirgiswalde-Kirschau OT Bederwitz. NUTS-Code DED24
II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Transport und Entsorgung von Klärschlamm (AVV-Nr. 19 08 05) der Kläranlage Rodewitz über einen Zeitraum von fünf Jahren. Die jährlich zu entsorgende Klärschlammmenge beträgt ca. 1 600 t OS mit einem TS-Gehalt von ca. 25 %.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 90513900 Beschreibung: Schlammentsorgung.
II.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8) Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.2) Angaben zu Optionen
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
II.2.2) Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein Beginn der Bauarbeiten: Beginn 01.01.2016 Abschluss 31.12.2020
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Bedingungen für den Auftrag
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: 1. Mindestdeckung einer Berufshaftpflichtversicherung mit jeweils 2 000 000 EUR je Schadensfall für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, für die Laufzeit des Vertrags, im Falle von Arbeitsgemeinschaften für jedes Mitglied, vorzulegen spätestens mit Beginn der Leistungen. Die Haftung für Umweltschäden darf nicht ausgeschlossen oder – ausgenommen in Bezug auf o. g. Mindestdeckungssumme – beschränkt sein. 2. Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme.
III.1.1) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: § 17 VOL/B – Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen – VOL/B – in der Fassung 2003 vom 5. August 2003, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 128a vom 23.9.2003.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Es ist keine besondere Rechtsform verlangt. Im Falle des Angebotes einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters zu übergeben und eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
III.1.3) Sonstige besondere Bedingungen: Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2) Teilnahmebedingungen
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Nachweis darüber, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Zunächst genügt eine Eigenerklärung. Im Fall von Bietergemeinschaften sind die Erklärungen/Nachweise von jedem Mitglied abzugeben. Ggf. ist zu erklären, dass keine Eintragungspflicht besteht.
2. Darstellung (Eigenerklärung) der Einbindung des Unternehmens in einem Konzern (Begriff: § 18 Aktiengesetz) unter Angabe der Firmierung aller Konzernmitglieder. Im Fall von Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied abzugeben.
3. Eigenerklärung des Unternehmens zu den Zuverlässigkeitstatbeständen des § 6 EG Abs. 4 lit. a) bis g) VOL/A 2009. Im Fall von Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied abzugeben.
4. Eigenerklärung des Unternehmens zu den Insolvenz- und Zuverlässigkeitstatbeständen des § 6 EG Abs. 6 lit. a) bis d) VOL/A 2009. Im Fall von Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied abzugeben.
5. Nachweis darüber, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Zunächst genügt eine Eigenerklärung. Im Fall von Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied abzugeben.
6. Nachweis darüber, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Zunächst genügt eine Eigenerklärung. Im Fall von Bietergemeinschaften sind die Erklärungen/Nachweise von jedem Mitglied abzugeben.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Nachweis der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Berufshaftpflichtdeckung. Vorlage der Versicherungsbescheinigung. Im Fall von Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied abzugeben.
2. Nachweis über den Umsatz von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Zunächst genügt eine Eigenerklärung. Im Fall von Bietergemeinschaften sind die Erklärungen/Nachweise von jedem Mitglied abzugeben.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, u. a. mit Angabe von Auftragssumme, Ausführungszeitraum und Art der ausgeführten Leistung. Es genügt eine Eigenerklärung. Den Referenzen ist eine Kontaktadresse zum jeweiligen Auftraggeber beizufügen, bei welcher der Auftraggeber gemachte Angaben kontrollieren könnte.
2. Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität.
3. Nachweis darüber, dass dem Unternehmen die für die Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Zunächst genügt eine Eigenerklärung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz für die Entsorgung von Klärschlamm durch Vorlage einer Kopie des zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Zertifikats. Ausländische Unternehmen haben ein gleichwertiges Entsorgungsfachbetriebszertifikat vorzulegen, in welchem die zertifizierten Tätigkeiten des Betriebes, insbesondere bezogen auf seine Standorte und Anlagen sowie die Abfallarten, genau zu bezeichnen sind.
III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein
III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Verfahrensart
IV.1.1) Verfahrensart Offen
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2) Zuschlagskriterien
IV.2.1) Zuschlagskriterien 1. Niedrigster Wertungspreis (der Wertungspreis ergibt sich aus der Summe der vom Bieter angebotenen Entsorgungspreise multipliziert mit den in der Leistungsbeschreibung angegebenen durchschnittlich zu entsorgenden Abfallmengen Gewichtung 100
IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3) Verwaltungsangaben
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: P15-031
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Verfahren zur Vor-Information Bekanntmachungsnummer im ABl: 2015/S 134-247719 15.07.2015
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 05.10.2015 - 09:00 Kostenpflichtige Unterlagen: ja Preis: 15 EUR Zahlungsbedingungen und -weise: Die Vergabeunterlagen werden erst versendet, wenn die Kosten entrichtet sind. Es ist mit Banküberweisung zu zahlen auf das Konto: Empfänger: PICON GmbH, IBAN: DE17850503000221017402, BIC: OSDDDE81XXX, Verwendungszweck: Vergabeunterlagen Klärschlammentsorgung AWOS GmbH.
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 05.10.2015 - 09:00
IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch
IV.3.7) Bindefrist des Angebots Laufzeit in Monaten: 3(ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 05.10.2015 - 9:00 Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3) Zusätzliche Angaben
1. Der Auftraggeber lässt Eignungsnachweise zu, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden. Nachweise, welche mit den Präqualifizierungsverfahren nicht erbracht werden können, hat das Unternehmen zusätzlich zu erbringen.
2. Kann ein Unternehmen aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann es seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
3. Beabsichtigt der Unternehmer, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche mit dem Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen) bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen (Formblatt 236) vorzulegen.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Sachsen 04107 Leipzig Deutschland Telefon: +49 3419771040 Fax: +49 3419771049
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 101a GWB). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlage erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die weiteren Fristen des § 101b GWB wird hingewiesen. GWB: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 8 Absatz 16 des Gesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1245) geändert worden ist.
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 31.08.2015 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 134146 vom 08.09.2015 |